Verlängerung der Probezeit umgehen, durch Einspruch (Blitzer)?
Hallo zusammen, ich wäre noch in der Probezeit bis Anfang Dezember 2016, jedoch wurde ich Mitte September 2016 geblitzt (also weniger als drei Monate vor dem Ende meiner Probezeit). Meine Geschwindigkeit betrug 84 kmh (nach Toleranzabzug) innerhalb geschlossener Ortschaften (50 kmh erlaubt), wobei mein Tacho eigentlich nur 80 gezeigt hat, da ich direkt nach dem Blitzen auf den Tacho geschaut hab... Komisch aufjedenfall, kann man aber nichts dran ändern. Deshalb drohen mir: -160 € Bußgeld -2 Punkte -1 Monat Fahrverbot -Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre -Aufbauseminar nochmal ca. 400€
Also zu meiner Frage: Ist es möglich, durch Einspruch, die Zeit soweit hinauszuzögern, dass meine Probezeit nicht verlängert wird und ich auch damit kein Aufbauseminar besuchen muss? Und was würdet ihr an meiner Stelle tun, um die Strafen zu umgehen? Macht es Sinn einen Blitzer anzufechten? (Habe ich schon öfter gehört)
Vielen Dank im Vorraus!
UND BITTE SPART EUCH KOMMENTARE, WIE "TJA SELBST SCHULD" ODER "NÄCHSTES MAL EINFACH LANGSAMER FAHREN". DAS HILFT WEDER MIR WEITER, NOCH BRINGT ES EUCH WAS, DANKE!
6 Antworten
es kommt nicht drauf an wann du es zahlen musst sonder wann es passiert ist... wärst du einen tag vor ablauf der probezeit geblitzt worden wäre es trotzdem wirksam auch wenn der bescheid er danach gekommen wäre...
Wie hier schon geantwortet wurde, kannst du das Messergebnis des Blitzgerätes anzweifeln. Wobei das mehr dein Anwalt machen sollte. Da muß dann schon ein recht umfangreiche Begründung her. Die Geräte sind geeicht und entsprechend eingestellt. Kann mir denken das es alles andere als einfach werden wird.
Es ist egal ob du bis dahin dann aus der Probezeit raus gewesen waerst, denn was ausschlaggebend ist das der Verstoss noch in der Probezeit begangen wurde und daran kannst du nichts aendern. Du wirst wohl oder uebel mit den Konsequenzen leben muessen.
Die Probezeitmaßnahmen kannst Du nur vermeiden indem Du den Tatvorwurf
- entweder unter 21km/h drückst und damit keinen Punkt bekommst
- oder den Vorwurf ganz ausräumst weil die z.B. die Messung falsch war.
Beides halte ich aber für nahezu unmöglich.
Für die Probezeitmaßnahmen an sich gilt das Tattagprinzip.
Also selbst dann wenn Du die Rechtskraft des Bußgeldbescheides bis ins nächste Jahr hinaus zögern könntest würde es am Ende zu Probezeitmaßnahmen kommen weil der Tattag innerhalb der Probezeit lag.
"UND BITTE SPART EUCH KOMMENTARE, WIE "TJA SELBST SCHULD" ODER "NÄCHSTES MAL EINFACH LANGSAMER FAHREN"
Leider ist es aber so. Du hast ein Fehler gemacht und wusstest das du nicht über 50 km/h fahren darfst, oder? Zurück zu deiner Frage: Nein du kannst es nicht hinauszögern weil es gilt das Datum an dem du geblitzt wurdest und das ist nunmal vor der Beendigung deiner Probezeit.