Beim zahlen mit EC-Karte an der Tankstelle Konto nicht gedeckt! Ab wann Strafanzeige?
Hallo,
ich habe am 20.07. an einer Tankstelle getankt und mit EC-Karte bezahlt. Der Zahlungsvorgang hat auch ganz normal funktioniert und der Betrag wurde von meinem Konto abgebucht. Jetzt bekam ich gestern eine Rücküberweisung von meiner Bank mit der Nachricht, dass mein Konto bei der Überweisung nicht gedeckt war. Ich hab also sofort bei der Tankstelle angerufen und mich dafür entschuldigt. Der Tankstellenbesitzer sagte mir, dass die Firma easycash die Forderungen für seine Tankstelle übernimmt und diese eintreibt. Jetzt meine Frage: Wie ist das Prozedere? Erstatten solche Firmen sofort Strafanzeige bei der Polizei oder wie läuft das? Ich habe selbstverständlich den Betrag heute überwiesen. Leider ists mittlerweile schon zu spät bei der Firma anzurufen, deswegen die Frage. Wäre super, wenn mir wer helfen könnte!
14 Antworten
Hi! Wenn Du mit PIN bezahlt hättest, dann hat die Bank zu diesem Zeitpunkt eine Onlineautorisierung mit Zahlungsbestätigung abgegeben und darf die Zahlung nicht ablehnen. Wenn es mit Unterschrift war, also eine normale Lastschrift, sieht es anders aus - Rückgabe mangels Deckung. Eine Strafanzeige hast Du auf keinen Fall zu erwarten - es liegt ja hier Null Betrug vor. Ich würde an Deiner Stelle der Firma easyCash auf die Pelle rücken und morgen dann dort anrufen und mitteilen, dass Du inzwischen überwiesen hast und die Forderung erledigt ist. Die Mühlen mahlen da recht langsam, so dass eigentlich eine Weiterverfolgung noch zu stoppen sein müsste. Versuche heraus zufinden, wer dort dafür zuständig ist und kläre das mit dem/der. Aus Beweisgründen würde ich aber dann ein Einschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat (Name aufschreiben!!) hinschicken, um nachzuweisen, dass Du zeitnah das Thema erledigt hast - vielleicht kannst Du so noch die Mahngebühren umgehen. Viel Glück dabei. Gruß Don
Welche Straftat meinst Du denn begangen zu haben?
Erstmal solltest Du eine Zahlungsaufforderung bekommen. Dir kann dann auch der Zusatzaufwand berechnet werden.
Die berechneten Aufwands-Pauschalen sind hier aber oft zu hoch. Der BGH hat hier einen Riegel vorgeschoben. Es wurden auch schon Urteile gefällt in denen 9 EUR als zu hoch angesehen wurde. Siehe http://kanzlei-lachenmann.de/uberhohte-rucklastschriftgebuhr-das-zuruckfordern-ist-moglich/
Wenn bei dir allerdings noch eine "Identitätsfeststellung" erfolgen muss, so können die Kosten natürlich höher liegen. Dies gilt es zu vermeiden und wenn die Referenz und ggf. ein Hinweis wie "Ausgleich versehntlich zurückgebuchte Lastschrift" bei der Überweisung angegeben wurde, so würde ich davon ausgehen, dass der Aufwand nicht mehr zu deinen Lasten gehen darf. Ich würde easycash ggf. noch eine Mail schreiben und um eine Empfangsbestätigung der Mail bitten.
Erstmal solltest Du eine Zahlungsaufforderung bekommen. Dir kann dann auch der Zusatzaufwand berechnet werden.
Gerade gesehen: Bei bargeldlosen Zahlungen im Geschäft muss diese Zahlungsaufforderung ja nicht gemacht werden. Dann passe auch bei den Inkasso-Entgelten auf: http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/
Das hatte ich auch mal mit ROLLER. 2 Monate später kam eine Forderung von Inkasso. Der ursprüngliche Betrag war ca 6 €. Nun musste ich ca 25 € ans Inkasso-Büro überweisen. Mehr nicht.
Strafanzeige in diesem Fall wäre Blödsinn. So was passiert jeden Tag massenhaft. Da müsste man jeden 2. anklagen. ;-)
Nun musste ich ca 25 € ans Inkasso-Büro überweisen.
Müssen nicht, war deine freie Entscheidung.
Du hast wirklich alles richtig gemacht. Eine geplatzte Lastschrift kann passieren, indem du sofort Nachüberwiesen hast und versucht hast deinen Geschäftspartner sofort zu unterrichten hast du vermutlich weitere kosten vermieden (Auskunft bei der Bank). Das du dort niemand mehr erreicht hast ist natürlich blöd, aber einfach gleich am nächsten Tag anrufen. Vermutlich bleibts bei geringen kosten (Rücklastschriftkosten) die unter 10€ bleiben sollten (die werden noch offen sein, daher noch ein Grund bei easycash anzurufen).
Strafanzeige wird sicher nicht gestellt da es kein Vorsatz war.
Im Normalfall schickt dir deine Hausbank eine Info, das dein Konto nicht gedeckt war und die Lastschrift nicht bearbeitet werden konnte. In diesem Schreiben sind auch die Bankdaten der Tankstelle samt Betrag zu finden. Wenn du also nach Geldeingang genug Deckung auf dem Konto hast, kannst du überweisen, ohne das dir oder der Tankstelle irgendein Schaden entsteht. Außer evt. Verzögerungsgebühren, Mahngebühren oder einer Bearbeitungsgebühr. Natürlich wäre es ratsam, sofort nach Geldeingang zu Überweisen, nicht Ewigkeiten später. Im Übrigen würde ich wirklich überweisen, so hast du auch gleich einen Nachweis, falls evt. Schwierigkeiten auftreten sollten.