Wann kann man abschlagsfrei in Rente gehen bei GdB von 60%?
Ich habe einen GdB von 60 %, bin 1956 geboren; habe mittlerweile 36 Jahre voll; wann kann ich abschlagsfrei in Rente geben.
2 Antworten
Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte dieser Geburtsjahrgänge nach § 236 a SGB VI, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Geburt vor 1964
Vollendung des 63. Lebensjahres
Beachte: Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1952 stufenweise auf das 65. Lebensjahr, vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich, Vertrauensschutz (keine Anhebung der Altersgrenzen) für bestimmte Personenkreise
Bei Beginn der Altersrente Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB IX, also Grad der Behinderung mindestens 50
Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren
Aufgabe bzw. Einschränkung der Erwerbstätigkeit (Einhaltung individueller Hinzuverdienstgrenzen) http://wck.me/5ev
Vielen Dank für den Stern :-)
dies efährst du definitiv Nur von deiner Rentenstelle.. !!
da uns deine Angaben im Detail fehlen Versicherungszeiten - Kürzel- Verdienst usw.
die beraten dich kostenlos in jeder Stadt