Wann kann man abschlagsfrei in Rente gehen bei GdB von 60%?

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Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte dieser Geburtsjahrgänge nach § 236 a SGB VI, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Geburt vor 1964

Vollendung des 63. Lebensjahres

Beachte: Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1952 stufenweise auf das 65. Lebensjahr, vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen möglich, Vertrauensschutz (keine Anhebung der Altersgrenzen) für bestimmte Personenkreise

Bei Beginn der Altersrente Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB IX, also Grad der Behinderung mindestens 50

Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren

Aufgabe bzw. Einschränkung der Erwerbstätigkeit (Einhaltung individueller Hinzuverdienstgrenzen) http://wck.me/5ev

keulenman  06.10.2014, 12:11

Vielen Dank für den Stern :-)

dies efährst du definitiv Nur von deiner Rentenstelle.. !!

da uns deine Angaben im Detail fehlen Versicherungszeiten - Kürzel- Verdienst usw.

die beraten dich kostenlos in jeder Stadt