Rente mit 41 Jahren?
Hallo, bei mir wurde vor 7 Jahren ein künstliches Knie eingesetzt leider habe ich mittlerweile schon 3mal ein Wechsel durchführen lassen müssen (das Kniegelenk hat sich gelockert). Nun bin ich schon über 6 Monate krank und habe immer noch Schmerzen. Kann manchmal gar nicht laufen. Möchte nächste Woche wieder arbeiten, weiß aber nicht ob diese klappt....versuche es! Was kann ich machen, wenn es nicht mehr klappen sollte? Ich muß auch jeden Tag 65km (eine Strecke) bis zur Arbeit fahren - macht mir so nichts aber dem Knie! Habe seit ca. 5 Jahren auch schon einen Schwerbehindertenausweiß mit 60% und den Buchstaben "G". Kann man schon Rente beantragen? Wie fällt die dann aus? Habe leider keine extra Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeit!! Vielen Dank im voraus
7 Antworten
Du musst dann einen Antrag auf eine Erwerbsunfaehigkeitsrente stellen. Dort wird dann geprueft, ob du noch mehr als 3 Stunden arbeiten kannst oder nicht. Unrter 3 Stunden bekommst du eine volle Erwerbsunfaehigkeitsrente,. Seit einigen Jahren wird auch nur ein Teil als Rente bezahlt. Vorraussetzung fuer einen Rentenanspruch ist, dass du mindestens 5 Versicherungsjahre zurueckgelegt hast. Die Rentenversicherung wird einen aerzrlichen Gutachter beauftragen, der dich gruendlich untersucht. Dazu ist es erforderlich, dass du alle aerzrtlichen Unterlagen der Rentenversicherung oder besser noch, wenn der Gutachter dir bekannt ist, dem die Unterlagen zuschickst. Dann kann er sich schon einmal ein Bild vorab machen. Aber trotzdem musst du dich persoenlich vorstellen. Die Rente wird dann so ausgerechnet, als haettest du bis 65 Jahre gearbeitet. Wenn es dir deine Gesundheit zulaesst, dann kannst du noch einen Nebenjob ausueben, um dich finanziell noch etwas zu verbessern. Dies ist gesetzlich erlaubt. Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel drei Monate. Die Stadtverwaltungen haben Stellen, wo man einen solchen Rentenantrag stellen kann. Auch gibt es Rentenberater, die Kosten aber Geld, dort kannst du auch hingehen. Als erstes wuerde ich einmal eine Kontenklaerung durchfuehren lassen, um feststellen zu koennen ob alle Zeiten richtig auf deinem Rentenkonto ist. Dies ist wichtig fuer die spaetere Rentenberechnung/ Die Erwerbsunfaehigkeitsrenten werden auf Zeit gewaehrt, d.h. alle 22 Jahre wird ueberprueft ob du noch erwerbsunfaehig bist. Aber du musst den Antrag auf Weiterzahlung stellen drei Monate vor Ablauf der Frist.
Klar kannst du Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Ruf bei der Rentenversicherung Bund an und lass die die Formulare zuschicken. Da ist Eile geboten. Auf grund der vielen Hartz4 - Empfänger die auch krank sind und EU-Rente veantragt haben, sind die leicht in Verzug. Sag auch, dass du wegen dem Knie und der damit verbundenen psych. Belastung auch gehändikapt bist weil es dich sehr belastet.
Du wirst ziemlich hohe Abzüge haben....................pro Jahr 3,6%. Am Besten machst Du einen Termin bei der Rentenversicherung (Außenstellen gibt's in jeder Großstadt) und lässt Dich ganz genau beraten.
Du wirst ziemlich hohe Abzüge haben....................pro Jahr 3,6%
Für eine vorgezogene Altersrente wäre das richtig, allerdings rechnet die DRV grundsätzlich monatsgenau (0,3%-Punkte p.M.).
Die EM-Rente errechnet sich etwas anders. Es wird anhand des vorhandenen Durschschnitts eine Hochrechnung bis 63 gemacht und davon werden 3 Jahre nach der angegebenen Methode abgeschlagen.
Einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente kannst du natürlich beantragen. Sollte diesem stattgegeben werden, erhältst du die Zeit bis zum 60. Lebensjahr als "Zurechnungszeit" gutgeschrieben.
Ob du Rente bekommst, hängt davon ab, ob du weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINE Arbeit ausführen kannst (volle EM-Rente) oder 3-6 Stunden täglich (halbe EM-Rente)
Du kannst Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und dein Restleistungsvermögen amtsärztlich feststellen lassen.
- Kannst du gar keiner Tätigkeit mehr für mind. 6 Stunden täglich nachgehen, so wärst du teilweise erwerbsgemindert.
- Sind es sogar keine 3 Stunden mehr, wärst du voll erwerbsgemindert. Die Höhe der Bruttorente steht auf der Renteninformation (erster Wert der ersten Seite).
WICHTIGE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN:
- Mindestens 60 Beitragsmonate insgesamt
- In den letzten 5 Jahren mind. 36 Pflichtbeiträge
Es gilt Reha vor Rente also würde ich mir bei den Sozialverbänden Hilfe suchen, gibt leider oft Komplikationen auch bei der Anerkennung.