Gaststätte als Nebengewerbe anmelden?

2 Antworten

Wenn Du bisher noch kein Gewerbe geführt hast, solltest Du zunächst einmal einen Grund-kurs für Existenzgründer mitmachen, wie der z.B. von der Industrie- und Handelskammer angeboten wird. Hier lernst Du erst einmal solche Grundlagen wie Buchführung, Kalkulation, rechtliche Grundlagen etc. Genauso musst Du einen Sachkundenachweis sowie ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Willst Du auch Kleinigkeiten wie Bockwurst & Co. anbieten, benötigst Du zudem noch den "Frikadellenschein".

HGWToni 
Beitragsersteller
 03.06.2013, 19:20

Hallo, ich habe grundsätzlich schon Erfahrung im Führen eines Gewerbes. Für mich stellt sich bloß die Frage wie es sich mit einem Klein- bzw. Nebengewerbe verhält.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Gesundheitszeugnis, Unterrichtungsnachweiss Gaststättengewerbe ("Frikadellenschein") habe ich bereits.

Da ich beruflich doch recht gut im Sattel sitze möchte ich nicht einfach alles hinschmeißen.

Schnulli00  03.06.2013, 21:17
@HGWToni

Du meldest nur ein Gewerbe an. Kein kleines, kein großes, einfach nur ein Gewerbe. Alles weitere ergibt sich aus deinen Kreuzen auf dem Fragebogen, den du vom Finanzamt bekommst.

Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung. In welchem Umfang Du das dann betreibst, ist Deine Entscheidung.

HGWToni 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 17:29

Wenn ich mich nicht irre, dann gibt es doch ein so genanntes Klein- oder Nebengewerbe. Auf jeden Fall beim Thema Finanzamt gibt es ja steuerliche Vorteile als Kleinunternehmer.

JoWaKu  23.06.2013, 21:08
@HGWToni

Wenn ich mich nicht irre, dann gibt es doch ein so genanntes Klein- oder Nebengewerbe.

Weder noch: Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.

Erst auf dem Fragebogen des Finanzamts wird (nur für die Umsatzsteuer) entschieden, ob der Unternehmer für sein Unternehmen die Kleinunternehmer-Regelung nutzen oder auf sie verzichten will.