Nebengewerbe anmelden / welche Rechtsform kommt in Frage?
Hallo liebe Community, mein Mann würde sich gerne ein Nebengewerbe anmelden. Er ist gelernter Maurer und im Hauptberuf im Moment nicht in diesem Bereich tätig. Um seine Leidenschaft jetzt nebenbei zu pflegen, würde gerne als Maurergeselle ein kleines Nebengewerbe anmelden. Ich (im Moment in Elternzeit) würde ihm dann mit der Buchhaltung / Rechnungsstellung usw von zu Hause aus helfen wollen, als angemeldete Kraft. (Teil der Wohnung würde dann als Bürofläche angemeldet werden usw......) Jetzt mal meine Frage an euch: Welche Rechtsform kommt in Frage. Es gibt ja da einige. Ich habe mich eigentlich schon für eine entschieden, wollte aber euch nochmal nach euren Erfahrungen / Meinungen fragen. Ich bin etwas ängstlich wenn ich lese: Haftung mit Privatvermögen......... Meine Risikobereitschaft hat sich immens verkleinert, seit unser Sprössling da ist...... oder bin ich zu ängstlich? Danke für hilfreiche Antworten. LG
5 Antworten
Wer sich im Maurerhandwerk selbständig machen will, auch in Nebentätigkeit, braucht eine Zulassung der Handwerkskammer (Anlage A Nr. 1 zu § 1 Abs. 2 HwO). Die bekommt man nur als Meister oder Altgeselle. Redet also erst mit der Handwerkskammer, bevor ihr irgendwelche Anmeldungen oder Werbung macht, denn sonst ist dein Mann schnell wegen unerlaubter Handwerksausübung dran !
Als Rechtsformen ohne viel Startkapital kommen eigentlich nur das Einzelunternehmen oder die UG (haftungsbeschränkt) in Frage. Als Familienvater würde ich zur UG raten. Die verursacht zwar etwas mehr Kosten für die Buchhaltung und Bilanzierung, grenzt aber das Haftungsrisiko ein.
Die Rechtsform mit dem geringsten Risiko für das Privatvermögen ist die GmbH. Allerdings bekommt man mit dieser Rechtsform auch am schlechtesten einen Kredit für die eigene Firma, gerade, weil die Bank eben nicht auf ein Privatvermögen zugreifen kann, wenn der Kredit platzt.
In der Form ein Kleingewerbe , das reicht ! Eine Haftung ist durch die Betriebshaftpflicht abgesichert und der finanzielle Einsatz überschaubar Günstigste Form und die schnellste
fachlich Richtig ! das ist ok nur für Laien ist eben Kleinunternehmen erst mal verständlicher ! In einem Beratungsgespräch würde ich das auch nicht verwenden aber auf Grund der Fragestellung eben die einfachere Form! Aber grundsätzlich hast du natürlich recht LG
Darf er nicht! Im Handwerk muss man nach wie vor einen Meistertitel haben bevor man sich selbständig machen darf!
Also würde wohl nur Schwarzarbeit gehen und dafür braucht ihr keine Gesellschaftsform ;)
WENN, dann nehmt eine GbR - das ist am einfachsten, was den Verwaltungskram angeht.
Die Aussage zur Meisterpflicht stimmt beim Maurerhandwerk. Aber einer alleine kann keine GbR sein !
Naja, ne GbR zusammen mit der Frau z.B. :)
Ihr solltet einen Termin mit einem Steuerberater vereinbaren ...
Kleingewerbe ? Das ist doch keine Rechtsform. Das heißt richtigerweise Kleinunternehmen und ist ein Steuererleichterungsverfahren nach § 19 UStG !