Hauptgewerbe gekündigt worden,was passiert mit angemeldetem Nebengewerbe ?

5 Antworten

Also wie du bereits geschrieben hast bist Du unbefristet angestellt. Du solltest einmal den Weg zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen und dort deinen Sachverhalt schildern.

Bevor Du das nicht gemacht hast und ein Fachmann den gesamten Sachverhalt durchleuchtet hast solltest Du nichts unternehmen. Erst recht keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Hier ist eine gute Planung gefragt. Online wird dir hier keiner helfen können.

Viel Glück dein Beraterstudio

Du solltest auf keinen Fall dem Aufhebungsvertrag zustimmen. Wenn dein Arbeitgeber dich für untragbar hält, soll er eine FRISTGERECHTE Kündigung aussprechen. Bei einem Aufhebungsvertrag wirst du vermutlich (ich kenne weder den Aufhebungs- noch deinen Arbeitsvertrag) Nachteile haben wie beispielsweise, dass dein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung haben möchte. Dann will er die restlichen Gehälter bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses bei normaler Kündigung sparen.

Zudem könntest du eine 3-monatige Sperre von Jobcenter bekommen, weil du dem Aufhebungsvertrag zugestimmt hast.

Sobald du deine Kündigung in Händen hast, gehst du damit zum Jobcenter und gibst an, dass du ein Gewerbe hast.

Das Jobcenter wird dann entscheiden, wie deine Situation zu behandeln ist. Auf jeden Fall solltest du dich jetzt schon nach einem neuen Job umsehen und Bewerbungen schreiben.

Viel Glück und Erfolg!

Was verstehst du unter Hauptgewerbe?

Du meinst wohl, du warst sozialversicherungspflichtig angestellt, oder?

Wenn du dort gekündigt wurde, was soll mit deinem Nebengewerbe geschehen?

Nichts.

Das ist eine Selbstständigkeit. Und die behälst du.

Und übrigens: es gibt keine Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG, und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft nur die Umsatz (Mehrwert) Steuer.

Du meldest dich bei der Arge. Beantragst Existenzgründerzuschuß.

Deine Sozialabgaben und Steuern musst du selbst tragen. So ist das nun einmal bei Selbstständigen.

Und noch einen Tipp damit das mit deiner Selbstständigkeit auch klappt: bessuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erlernst du Begriffe und Dinge, die ein selbstständiger unbedingt wissen muss.

Du hast kein Hauptgewerbe sondern bist Hauptberuflich angestellt und dein AG will mit dir einen Aufhebungsvertrag machen?

Lass dich nicht darauf ein. Wenn du das annimmst wirst du für drei Monate ALG1 gesperrt. Dein AG soll dich ganz normal kündigen.

Was deine Teilselbsständigkeit angeht, wenn diese schon länger wie 12 Monate besteht, mußt du dies nicht Aufgeben, wenn du in die Arbeitslosigkeit gehst. Sie wird auch nicht aufs ALG 1 angerechnet. Erst wenn du ALG2 beantragst kann sie angerechnet werden.

Lisali1234 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 12:53

Verstehe...der Hauptarbeitgeber will also Druck machen? Ist es das selbe Spiel wenn ich selbst kündige? Ich werde dort nämlich gemobbt und suche einfach nur nach einer Lösung meine Existenz zu sichern

berlina76  20.09.2017, 12:58
@Lisali1234

Wenn du deine Arbeitsplatz Eigenverschuldet verlierst, Kündigung, Aufhebungsvertrag, eine fristlose Kündigung provozierst, so bekommst du die Sperre vom Amt.

Also, wenn dein Nebengewerbe nicht soviel abwirft, das du 3 Monate ohne Amt überleben kannst, lass es. Bedenke auch, das du in dem Zeitraum eventuell deine Krankenkasse selber tragen mußt.

Was meinst Du mit "Hauptgewerbe"? Bist Du bei dem Arbeitgeber angestellt? Falls nicht, hört sich das sehr nach Scheinselbständigkeit an. Dann steht über kurz oder lang mal ziemlicher Stress mit dem Zoll ins Haus.

Lisali1234 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 12:49

Hauptgewerbe heisst Hauptgewerbe weil ich diesen Job vor dem Nebengewerbe hatte, wie in meiner Frage formuliert habe ich einen unbefristeten Vertrag! Es ist ein Deutscher Konzern.Also was soll diese unsachliche Androhung mit dem Zoll? Wer lesen kann ist klar im vorteil,dumbo.

dumbo77  20.09.2017, 12:51
@Lisali1234

Dann ist es aber kein Gewerbe, sondern eine normale Festanstellung.

Ein Gewerbe wäre es, wenn Du unternehmerisch tätig bist (so wie mit Deinem Kleingewerbe)

dumbo77  20.09.2017, 12:54
@Lisali1234

Was heißt "unsachliche Drohung"? Wenn Du scheinselbständig bist, dann ist der Zoll nicht gerade zimperlich mit der Verfolgung. Denn dann geht es um Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialabgaben.

Lisali1234 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 12:54
@dumbo77

Ja ok, dann hab ich es falsch ausgedrückt, ich bin unbefristet in einem grossen deutschen Unternehmen angestellt

dumbo77  20.09.2017, 12:57
@Lisali1234

OK, dann war es nur falsch formuliert. Dann entfällt natürlich auch das Thema "Scheinselbständigkeit".

Aufhebungsvertrag würde ich nur unterzeichnen, wenn sich der Arbeitgeber dabei wirklich sehr großzügig zeigt.

Bedenke aber, dass gezahlte Gelder mit auf ein eventuelles Arbeitslosengeld angerechnet werden.

Evtl mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Nicht, dass es der jetzige Arbeitgeber nur darauf angelegt hat, Dich günstig loszuwerden.