Verjährt ein Deckel in einer Gaststätte?
Kurze Frage, verjährt ein Deckel in einer Gaststätte? Das Szenario eine Freundin von mir hat im Jahr 2013 in einer Gaststätte/Kneipe einen deckel gemacht, des öfteren und immer Bezahlt, sie verlor im Jahr 2013 Ihren Job und hatte natürlich Einbußen, es Stapelte sich also eine gewisse Menge an auf dem Deckel. Zu guter letzt musste Sie eine fast 3 Monatige Haftstrafe absitzen weil sie eine Rechnung nicht zahlen konnte, dies aber durch die umstände eigegangen ist. Naja bis jetzt ist alles gut verlaufen allerdings ist der Deckel immer noch in der Gaststätte die mittlerweile einen anderen Besitzer hat. Kann der alte besitzer den Deckel noch geltend machen? oder musste sogar der neue Besitzer diesen Deckel mit übernehmen? Es geht darum in dieser Kneipe lief wohl nicht immer alles "Gerecht" ab es ging bei SKY übertragungen los und endete bei ... meine Bekannte wollte auch nichts mehr mit den leuten zu tun haben die immer da waren, Sie sagte sie hat sich abhängig gefühlt weil sie damals niemand hatte. Sie hat sich jetzt richtig gefangen und alle Ihre schulden abbezahlt, was nicht wenig war und das mit einem Minijob! ich würde ihr nur zu gerne mitteilen das Sie sich vielleicht wegen dem deckel keine sorgen mehr machen braucht! Der damalige Wirt versucht Sie seit kurzem zu kontaktieren um an das Geld zu kommen! kann er das, darf er das?
Vielen Dank
6 Antworten
Drei Jahre, beginnend mit dem letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung/Schuld entstand. Mahnungen verlängern die Verjährung nicht. Verhandlungen über den Anspruch dagegen schon.
Falls die Schulden also von 2013 sind, sind sie seit dem 1.1.2017 verjährt, falls vorher die Justiz nicht eingeschaltet und nicht darüber verhandelt wurde.
Es wurde schriftlich bzw Postalisch nichts verhandelt oder sowas, es ging immer nur über Facebook oder sowas, das gefragt wurde was mit dem Geld ist ...
Unabhängig davon, dass man Leistungen, die man in Anspruch nimmt, auch bezahlen sollte:
- ein ,,Deckel" ist ohne Unterschrift sicher auch kein Vertrag noch eine Rechnung.
- wäre es ein Vertrag/eine Rechnung, gilt eine Verjährung von drei Jahren, also am 1.1.17 wäre die Rechnung verjährt. Bis zu diesem Termin hätte der Gläubiger den Betrag gerichtlich (d.h. mindestens mit einem gerichtlichen Mahnbescheid) anmahnen müssen.
Zu guter letzt musste Sie eine fast 3 Monatige Haftstrafe absitzen weil sie eine Rechnung nicht zahlen konnte, dies aber durch die umstände eigegangen ist
Und das ist schon mal völliger Quatsch. Wegen Schulden kommt niemand ins Gefängnis. Und Schulden lassen sich nicht durch Gefängnis absitzen.
Entweder, da sind noch ganz andere Dinge vorgefallen (Betrug o.ä.) oder dir wird hier ein Bär aufgebunden.
Ansonsten hat odine natürlich völlig Recht. Das ganze ist verjährt, wenn es nie Teilzahlungen oder Schuldeingeständnisse oder gerichtliche Schritte gab. Und damit ist es nicht mehr einklagbar. Wenn man denn überhaupt jemals einen Deckel einer Person zuverlässig zuordnen könnte.
Schulden, die angemahnt wurden, müssen gezahlt werden...
>es Stapelte sich also eine gewisse Menge an auf dem Deckel.<
Und?? Wer kein Geld hat, kann nichts konsumieren.
Ich wollte damit sagen das sich auf dem deckel was angesammelt hatte.
die Frage ist: steht ihr Name und ihre Unterschrift drauf?
seitdem keine Aufforderung zur Zahlung erfolgt;
das dürfte der Geschichte angehören
FB ist uninteressant, wurde der Betrag mittels Mahnbescheid eingefordert? da ist sie 30 Jahre in der Pflicht
Nein, nichts schriftliches, es kam per FB auch mal eine Art "Drohung" ich schicke dir den und den vorbei der wäre ganz umgänglich aber das ist ja nur FB
Fast korrekt, jedoch ist man nur mit Vollstreckungsbescheid "30 Jahre in der Pflicht". Ein einfacher Mahnbescheid ist keine vollstreckbare Urkunde und fällt somit nicht unter den § 197 BGB.
Wobei ein Mahnbescheid min. 6 Monate hemmt und die wären dann noch nicht um. ;-)
Also ich glaube sie hat schriftlich noch nie eine Aufforderung bekommen, das ging immer nur über Facebook, und Name kann ich nicht genau beantworten Sie hat einen Spitznamen unter dem Sie bekannt war ich würde fast sagen der steht auch auf dem Deckel, was ich wohl weiss, der Deckel lag immer hinter dem Tresen, also nicht unter dem Glas