Gastronomie Krankheitstag als Freier Tag gerechnet
Ich arbeite in einem Restaurant und bin auf 170 Stunden ( 5 Tage Woche) angemeldet. Nun bin ich von Sonntag morgens bis einschließlich Mittwoch krankgemeldet wegen einem Magen-Darminfekt. Sind meiner Rechnung nach 4 Tage bei der Abrechnung waren nur 2 Tage verrechnet. Auf meine Frage hin warum konnte mir keine Auskunft geben man müsse sich mit dem Steuerberater nochmal unterhalten. Nach knapp 1 1/2 Monaten kommt die Ansage das 2 Tage als Freie Tage verrechnet werden weil man den Dienstplan nicht kenne. Aber ist es nicht belanglos ob man an einem Krankheitstag Frei oder Urlaub hätte? Und in dieser Woche hatte ich 3 Krankheitstage und 4 Arbeitstage denn der Sonntag fällt noch in die Vorwoche.
2 Antworten
Krankenschein = Krankentag ... auch wenn du eigentlich Urlaub gehabt hättest, den Urlaubstag musst du zurückbekommen
Hab mich jetzt bei der Krankenkasse informiert hier ist der wichtigste Auszug : EFZG § 3 Absatz 1 Satz 1 Entgeldfortzahlungsgesetz
krank sein und frei haben sind 2 paar schuhe, dagegen kannst du angehen und dir die beiden tage wieder hohlen