Gastronomie Krankheitstag als Freier Tag gerechnet

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Krankenschein = Krankentag ... auch wenn du eigentlich Urlaub gehabt hättest, den Urlaubstag musst du zurückbekommen

Aramenso 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 13:54

Hab mich jetzt bei der Krankenkasse informiert hier ist der wichtigste Auszug : EFZG § 3 Absatz 1 Satz 1 Entgeldfortzahlungsgesetz

krank sein und frei haben sind 2 paar schuhe, dagegen kannst du angehen und dir die beiden tage wieder hohlen