Habe ich Anspruch auf Feiertagszuschlag in der Gastronomie?
Hi, seit einem Jahr bin ich Teilzeitangestellte in einem Restaurent. Ich leiste dort 6 Tage die Woche,bis 23uhr abends( alle anderen Angestellten auch) und habe wöchentlich einen festgelegten freien Tag( bei mir immer Montags). Heute soll ich aufgrund des Feiertags arbeiten und bekomme dafür morgen frei. Grundsätzlich müssen wir jeden Feiertag und Sonntag sowieso arbeiten, eine einzige Ausnahme gibt es:Heiligabend. Wir bekommen Grundsätzlich keine Zuschläge und auch keinen ersatz freien Tag wenn wir an Feiertagen arbeiten und auch keinen Zuschlag für Spätschicht. Ich wollte daher einmal fragen, ob das normal ist?Ein Freund von mir arbeitet ebenfalls in der Gastronomie , bekommt aber für jeden Sonn-/Feiertag ersatzweise einen zusätzlichen Tag frei. Wer weiß etwas darüber?
4 Antworten
Ja das ist normal, weil es in der Gastronomie ja auch irgendwie selbstverständlich ist an diesen Tagen zu arbeiten. Ich hatte allerdings 2 Tage die Woche frei, als ich als Küchenhilfe gearbeitet habe.
http://www.hotelcareer.de/gehalts-abc/feiertagszuschl%C3%A4ge
Heb diesen Link gefunden und auf einer anderen Seite diesen Text:
Gesetzliche GrundlagenDas Arbeitsschutzgesetz regelt ausführlich die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie die Nachtarbeit. Es wird vielleicht manche überraschen, aber grundsätzlich gilt für Sonn- und Feiertage ein Beschäftigungsverbot. Eine Ausnahme bildet selbstverständlich die Gastronomie (wie auch Krankenhäuser und einige andere Branchen).
An mindestens 15 Sonntagen im Jahr muss ein Arbeitnehmer jedoch frei haben. Außerdem ist klar, dass man für einen Einsatz an Sonn- und/oder Feiertagen einen Ersatzruhetag gewähren muss. Für die Sonntagsarbeit muss theoretisch innerhalb von 2 Wochen ein Tag frei gegeben werden. Bei Feiertagen muss der Ersatztag innerhalb von 8 Wochen gewährt werden.
Das Gesetz verpflichtet jedoch nicht zur Zahlung von Zuschlägen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Dies wird meist jedoch in den Tarifverträgen geregelt - so auch in der Gastronomie. Bitte beachten Sie ggf. bei Tarifbindung den für Ihr Bundesland geltenden Vertrag. Freiwillige Leistungen sind natürlich jederzeit möglich. Um die Steuerfreiheit zu nutzen, müssen Sie aber in den weiter unten angegebenen maximalen Zuschlägen bleiben.
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so müssen nicht 2 Tage extra frei gegeben werden, sondern lediglich ein Ausgleichstag.
Quelle: g-wie -gastro.de
Hi,
also ich finde es total unüblich für Wochenende/Feiertage extra bezahlt zu wreden in der Gastronomie. Kenne ich so auch gar nicht.
In aller Regel wird man nicht bezahlt, da es eben typisch und klar ist, dass man dann arbeitet, wenn die anderen frei haben.