Gastarbeiter bei Betriebsratswahlen wahlberechtigt?

5 Antworten

Ob man wahlberechtigt ist oder nicht, hängt nicht von der Nationalität ab.

Sind die Voraussetzungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz gegeben (Volljährigkeit), kann auch ein Arbeitnehmer mit ausländischer Nationalität nicht nur wählen sondern auch gewählt werden (wenn er schon sechs Monate AN des Betriebs ist).

Wählen darf im Entleihbetrieb auch ein Leiharbeitnehmer, egal welche Nationalität, wenn er länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine solche Frage ("Gastarbeiter") wird heute in den Schulen gestellt???

Nach meiner Info war der Begriff Gastarbeiter eingeführt für Arbeitnehmer, die für eine befristete Zeit aus dem Ausland angeworben wurden. Die damals übliche Befristung wurde aber meines Wissen vor 50 Jahren schon abgeschafft und damit dürfte der Begriff heute doch keine rechtliche Bedeutung mehr haben. So auch für die Wahlberechtigung im Betriebsrat.

Die Regelungen zur Wahlberechtigung hat Hexle2 bereits erklärt.

Ich würde mich allenfalls fragen, ob hier nicht "Gastarbeiter" mit "Leiharbeiter" verwechselt wurde. Denn der zweite Begriff ist in der Tat heute eher aktuell.

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur Stimmabgabe bei der BR-Wahl berechtigt.

Leiharbeiter müssen für eine Wahlberechtigung mindestens 3 Monate im Betrieb eingesetzt sein um wählen zu können, siehe hierzu auch §7 BetrVG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Chila02 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 08:01

Achso ich dachte nur Leiharbeiter sind keine Gastarbeiter

Schniggi89  22.04.2020, 08:13
@Chila02

Das ist richtig, das war mir aber wichtig klarzustellen, da das ja bereits durcheinander geworfen wurde. Bist du dir sicher, dass du weiter keine Infos in dem Text hast? Letztlich ist ja das Anstellungsverhältnis entscheidend, unabhängig davon ob es sich um einen türkischen Gastarbeiter oder den deutschen Festangestellten handelt.

Aus der Erfahrung heraus gibt es eigentlich nie Aufgaben, für die man vorher keine ausreichenden Infos bekommen hat :)

Kuestenflieger  22.04.2020, 09:36
@Chila02

Leiharbeiter können - falls vorhanden - bei der ZAF beim Betriebsrat mitmachen --nicht beim Entleiher .

Familiengerd  22.04.2020, 12:10
@Kuestenflieger

Was soll "beim Betriebsrat mitmachen" konkret heißen?

Leiharbeitnehmer sind auch im Kundenbetrieb nach mindestens 3-monatiger Beschäftigung wahlberechtigt - können aber nicht selbst in den Betriebsrat des Kundenbetriebs gewählt werden.

Gibt es denn überhaupt noch Gastarbeiter?

Ansonsten ist jeder angestellte Mitarbeiter im Betrieb wahlberechtigt.

Ja, wenn er festangestellter Mitarbeiter eins Betriebes ist und nicht nur als Leiharbeiter in einem Betrieb eingeserzt ist.

Oponn  22.04.2020, 07:43
und nicht nur als Leiharbeiter in einem Betrieb eingeserzt ist.

Das stimmt so nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html

diet343  22.04.2020, 07:55
@Oponn

danke für die Info.

Kuestenflieger  22.04.2020, 09:38
@Oponn

kannst mal sehen wie dumm gesetze gemacht werden - dgb !

Oponn  22.04.2020, 09:44
@Kuestenflieger

Zum einen hat das mit dem Erstellungsprozess von Gesetzen so gar nichts zu tun, zum anderen ist das so natürlich vollkommen sinnvoll.

Kuestenflieger  22.04.2020, 10:08
@Oponn

der ausgeliehene im fremden betrieb ?dann ich habe als dauergast auch mitspache beim restaurantpersonal ?

Oponn  22.04.2020, 10:11
@Kuestenflieger

Ja, natürlich der Ausgeliehene. Den betreffen die Bedingungen dort doch ebenso.

dann ich habe als dauergast auch mitspache beim restaurantpersonal ?

Der Chef ist bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt. Dein Vergleich ist somit bestenfalls unsinnig, eigentlich aber völlig dömlich.

Kuestenflieger  22.04.2020, 10:12
@Oponn

wie das zitierte !

Oponn  22.04.2020, 10:31
@Kuestenflieger

Ich habe dir ja schon erläutert, warum dem nicht so ist. Wenn du diese simplen Zusammenhänge nicht verstehst, liegt das Problem wohl bei dir.

PeterSchu  22.04.2020, 13:33
@Oponn

Ich fürchte, damit hast du vollkommen Recht. Der Versuch, etwas zu erklären, wird scheitern, auch wenn du dir noch so viel Mühe machst. Der Küstenflieger geht sogar davon aus, dass der DGB die Gesetze macht.

Familiengerd  22.04.2020, 13:49
@Kuestenflieger
kannst mal sehen wie dumm gesetze gemacht werden - dgb !

Seit wann ma ht der DGB - der ja offensichtlich (neben Arbeitnehmern allgemein) fast schon Dein Todfeind ist - Gesetze??

dann ich habe als dauergast auch mitspache beim restaurantpersonal ?

Seit wann arbeitet der Dauergast eines Restaurants dort?

Du bist ein Dummschwätzer und deine Äußerungen sind einfach nur dämlich!

Familiengerd  22.04.2020, 13:55
@Oponn
Dein Vergleich ist somit bestenfalls unsinnig, eigentlich aber völlig dömlich.

Was erwartest Du von jemandem wie Kuestenflieger?!?

Dessen Verhältnis zur Arbeitnehmerschaft, den Gewerkschaften und Arbeitsrechten passt "bestenfalls" in die Zeit zwischen 1933 und 1945 - und überall dahin, wo durch Diktaturen Gewerkschaften unterdrückt und die Arbeitnehmer ihrer Rechte beraubt werden.

Familiengerd  22.04.2020, 13:58
@PeterSchu
Der Küstenflieger geht sogar davon aus, dass der DGB die Gesetze macht.

Der ist in seinem Hass auf Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmerrechte geradezu blindwütig (um es einmal sehr "zurückhaltend" und "wohlwollend" zu formulieren)!