Gastarbeiter bei Betriebsratswahlen wahlberechtigt?
Hallo :)
Ich bin dabei ein paar Aufgaben für Sozialkunde über den Betriebsrat zu machen. Ich bin gerade bei der Frage "Kann ein türkischer Gastarbeiter an Betriebsratswahlen als Wahlberechtigter teilnehmen?". In meinen Infotexten steht dazu jedoch überhaupt nichts und im Internet habe ich bisher auch nichts gefunden? Kann mir vielleicht jemand helfen?
5 Antworten
Ob man wahlberechtigt ist oder nicht, hängt nicht von der Nationalität ab.
Sind die Voraussetzungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz gegeben (Volljährigkeit), kann auch ein Arbeitnehmer mit ausländischer Nationalität nicht nur wählen sondern auch gewählt werden (wenn er schon sechs Monate AN des Betriebs ist).
Wählen darf im Entleihbetrieb auch ein Leiharbeitnehmer, egal welche Nationalität, wenn er länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt wird.
Eine solche Frage ("Gastarbeiter") wird heute in den Schulen gestellt???
Nach meiner Info war der Begriff Gastarbeiter eingeführt für Arbeitnehmer, die für eine befristete Zeit aus dem Ausland angeworben wurden. Die damals übliche Befristung wurde aber meines Wissen vor 50 Jahren schon abgeschafft und damit dürfte der Begriff heute doch keine rechtliche Bedeutung mehr haben. So auch für die Wahlberechtigung im Betriebsrat.
Die Regelungen zur Wahlberechtigung hat Hexle2 bereits erklärt.
Ich würde mich allenfalls fragen, ob hier nicht "Gastarbeiter" mit "Leiharbeiter" verwechselt wurde. Denn der zweite Begriff ist in der Tat heute eher aktuell.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zur Stimmabgabe bei der BR-Wahl berechtigt.
Leiharbeiter müssen für eine Wahlberechtigung mindestens 3 Monate im Betrieb eingesetzt sein um wählen zu können, siehe hierzu auch §7 BetrVG.
Das ist richtig, das war mir aber wichtig klarzustellen, da das ja bereits durcheinander geworfen wurde. Bist du dir sicher, dass du weiter keine Infos in dem Text hast? Letztlich ist ja das Anstellungsverhältnis entscheidend, unabhängig davon ob es sich um einen türkischen Gastarbeiter oder den deutschen Festangestellten handelt.
Aus der Erfahrung heraus gibt es eigentlich nie Aufgaben, für die man vorher keine ausreichenden Infos bekommen hat :)
Leiharbeiter können - falls vorhanden - bei der ZAF beim Betriebsrat mitmachen --nicht beim Entleiher .
Was soll "beim Betriebsrat mitmachen" konkret heißen?
Leiharbeitnehmer sind auch im Kundenbetrieb nach mindestens 3-monatiger Beschäftigung wahlberechtigt - können aber nicht selbst in den Betriebsrat des Kundenbetriebs gewählt werden.
Gibt es denn überhaupt noch Gastarbeiter?
Ansonsten ist jeder angestellte Mitarbeiter im Betrieb wahlberechtigt.
Ja, wenn er festangestellter Mitarbeiter eins Betriebes ist und nicht nur als Leiharbeiter in einem Betrieb eingeserzt ist.
und nicht nur als Leiharbeiter in einem Betrieb eingeserzt ist.
Das stimmt so nicht.
danke für die Info.
kannst mal sehen wie dumm gesetze gemacht werden - dgb !
Zum einen hat das mit dem Erstellungsprozess von Gesetzen so gar nichts zu tun, zum anderen ist das so natürlich vollkommen sinnvoll.
der ausgeliehene im fremden betrieb ?dann ich habe als dauergast auch mitspache beim restaurantpersonal ?
Ja, natürlich der Ausgeliehene. Den betreffen die Bedingungen dort doch ebenso.
dann ich habe als dauergast auch mitspache beim restaurantpersonal ?
Der Chef ist bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt. Dein Vergleich ist somit bestenfalls unsinnig, eigentlich aber völlig dömlich.
wie das zitierte !
Ich habe dir ja schon erläutert, warum dem nicht so ist. Wenn du diese simplen Zusammenhänge nicht verstehst, liegt das Problem wohl bei dir.
Ich fürchte, damit hast du vollkommen Recht. Der Versuch, etwas zu erklären, wird scheitern, auch wenn du dir noch so viel Mühe machst. Der Küstenflieger geht sogar davon aus, dass der DGB die Gesetze macht.
kannst mal sehen wie dumm gesetze gemacht werden - dgb !
Seit wann ma ht der DGB - der ja offensichtlich (neben Arbeitnehmern allgemein) fast schon Dein Todfeind ist - Gesetze??
dann ich habe als dauergast auch mitspache beim restaurantpersonal ?
Seit wann arbeitet der Dauergast eines Restaurants dort?
Du bist ein Dummschwätzer und deine Äußerungen sind einfach nur dämlich!
Dein Vergleich ist somit bestenfalls unsinnig, eigentlich aber völlig dömlich.
Was erwartest Du von jemandem wie Kuestenflieger?!?
Dessen Verhältnis zur Arbeitnehmerschaft, den Gewerkschaften und Arbeitsrechten passt "bestenfalls" in die Zeit zwischen 1933 und 1945 - und überall dahin, wo durch Diktaturen Gewerkschaften unterdrückt und die Arbeitnehmer ihrer Rechte beraubt werden.
Der Küstenflieger geht sogar davon aus, dass der DGB die Gesetze macht.
Der ist in seinem Hass auf Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmerrechte geradezu blindwütig (um es einmal sehr "zurückhaltend" und "wohlwollend" zu formulieren)!
Achso ich dachte nur Leiharbeiter sind keine Gastarbeiter