Schichtdienst trotz Abendschule?
Hallo, ich möchte ab März 2019 die Abendschule zur Weiterbildung besuchen, dies dauert 18 Monate. Allerdings habe ich leider Schichtarbeit, also Früh, Spät und Nacht. Muss mein Arbeitgeber mir die Schichten so legen das ich zur Abendschule gehen kann oder kann mir der Arbeitgeber auch ein Strich durch die Rechnung machen und sagen du machst weiter Spätschicht?
Vielen Dank im Voraus :)
8 Antworten
Am besten sprichst du da mal direkt mit deinem AG.
Normalerweise sehen es die Chefs doch sehr positiv, wenn man sich privat weiterbildet (hab ich zumindest nie anders erlebt) und kommen einem entgegen. Vielleicht lässt sich dein AG darauf ein, die Schichten so zu legen, dass sie nicht mit der Schule kollidieren.
Einen Anspruch hast du allerdings keinen.
Einen Anspruch auf bestimmte Schichten gibt es nicht, wenn Du einen Arbeitsvertrag für Früh-, Spät- und Nachtschicht unterschrieben hast.
Rede mit Deinem AG. Wenn es machbar ist, willigt er vielleicht ein.
Bei uns im Betrieb machen momentan auch einige Mitarbeiter Weiterbildungen. Bei zwei MA, die auch eine Abendschule besuchen, konnte man es so einrichten, dass sie nur in der Frühschicht arbeiten, einer wurde in eine andere Abteilung ohne Schichtbetrieb versetzt und einer wurde unbezahlt freigestellt, bezieht Bafög und arbeitet als Minijober weiter am Wochenende im Betrieb (dieser MA macht die Weiterbildung in "Vollzeit", Mo - Fr).
Es kommt hier auch auf die Größe und Gegebenheiten im Betrieb und den guten Willen des AG an. Viel Glück
Wenn in Deinem Arbeitsverag drin steht, dass Du Schichtdienst hast, dann hast Du Schichtdienst.
Dein Arbeitgeber muss keine Rücksicht auf Deine Abendschule nehmen.
Am besten ist hier immer das Gespräch zu suchen und gemeinsam Lösungen finden.
Wenn du die Schule privat besuchst ist das alleine deine Sache wie du das geregelt kriegst.
Sollte dich dein Arbeitgeber zu der Weiterbildung schicken muss er selbstverständlich dafür Sorgen das das in deinen Schichtplan passt.
um Abends in die Schule gehen zu können, brauchst das Einverständnis deines Chefs - ob er dem zustimmt ist ne andere Sache.
Weiterbildung in deinem jetzigen Beruf? vielleicht hat dein Chef eine andere Idee, das kann ihm und dir auch zum Vorteil gereichen und er beteiligt sich an den Kosten.
eigentlich nicht, NUR dann wird er anhand der Schicht abends keine Schule besuchen können … damit käme unbezahlter Urlaub oder Urlaub infrage - ergo braucht er die Einverständniserklärung des Chefs.
ich möchte
wenn es beiden zum Vorteil reichen würde, kann sich der Chef an den Kosten beteiligen und er macht das in Vollzeit, geht eindeutig schneller
Ach SO meinst du das. Ich dachte du meintest die Erlaubnis selber um eine Schule zu besuchen.
Wenn der Chef UND die Kollegeb Mitspielen könnte es auch bei Schicht klappen. Während der Schulferien durchgehend Spätschicht und während der Schule Früh- und Nachtschicht.
Das ganze über 18 Monate ist natürlich kein Pappenstiel!
um Abends in die Schule gehen zu können, brauchst das Einverständnis deines Chefs - ob er dem zustimmt ist ne andere Sache.
Wie kommst Du denn zu dieser - gelinde gesagt: merkwürdigen (um nicht gleich von "völlig unsinnig" zu reden) - Behauptung?!?
wenn du gelesen hättest, muss der AG den Schichtplan umstruktuieren - so dass der FE immer zu seiner Abendschule kann
Deine einschränkende Bemerkung im Kommentar habe ich erst nach meinem eigenen Kommentar gelesen!
Das ändert aber nichts daran, dass die Aussage so, wie Du sie in der Antwort äußerst, selbstverständlich Unsinn ist.
im Kommentar steht Schichtarbeit, Nacht - Spät, deswegen nicht extra erwähnt
Noch einmal:
Deine Antwort "um Abends in die Schule gehen zu können, brauchst das Einverständnis deines Chefs" ist Unsinn!
Für den Besuch einer Abendschule braucht kein Arbeitnehmer das Einverständnis seines Arbeitgebers.
Dass hier wegen der Schichtarbeit gegebenenfalls freie Tage genommen oder Schichten getauscht werden müssen und das die Einwilligung des Arbeitgebers erfordert, ist eine andere Sache!
Knappe Formulierungen und Antworten sind grundsätzlich ja nicht schlecht, zu knapp führen sie aber eventuell (wie hier) zu Missverständnissen!
Man braucht für eine Weiterbildung doch keine Erlaubnis des Chefs!