WPC auf der Dachtersse einer Mietwohnung "ölen" Mieter oder Vermieterangelegenheit?
Hallo, unser Vermieter hat mich gebeten die WPC-Dielen unserer Dachterasse zu "ölen" . Nach Internetrecherche würde das mit reinigen und Trocknungszeiten etc 1,5-2 Tage dauern. Daher meine Frage, ob diese Arbeit unter "reinigen und Unkraut zupfen" fällt ( also selber machen), oder unter " Instanthaltung" ( also Vermieterangelegenheit ) . Danke !
3 Antworten
Es fällt unter Pflege und ist somit Mietersache.
Reinigung mit Hochdruckreiniger? Wie groß ist die Fläche?
Trocknung geht bei Sonnenschein von allein.
Danach noch ölen. Auch da kommt es auf die Fläche an.
Es ist jedoch keine Instandhaltung, da nichts kaputt ist, sondern nur die ganz normale Abnutzung, wie bei sonstigen Fußböden auch.
Auch z. B. Laminat, Parkett oder Steinböden sind vom Mieter zu pflegen, also gelegentlich bzw. anläßlich einer gründlichen Reinigung auch neu einzulassen.
deine Innenböden must auch selber Pflegen, von daher wird es dir zufallen, aber wie und in welcher Form das zu geschehen hat, kannst selbst bestimmen.
Wenn aber der Vermieter dich drum bittet, so sollte er auch dafür aufkommen.
Der Vermieter könnte anstatt bitten auch "verlangen", denn er hat ein Recht darauf, dass Mieter mit der vermieteten Sache pfleglich umgehen und da steckt das Wort Pflege schon drin und nichts anderes ist es.
Das fällt unter Instandhaltung und ist Vermietersache.
Vermutlich will er dir nicht zumuten, daß er durch deine Wohnung auf den Balkon gehen muss und bittet dich daher, dieses zu tun.
Lass dir die Materialien dafür geben und frag, was sonst noch für dich rausspringt.
Stimmt zwar nicht mit der Instandhaltung, denn das ist eindeutig Pflege, aber sonst die Antwort wirklich gut.