Gasheizung für den Mehrbenutzerbetrieb an einem Schornstein
Hallo! Ich wohne in einem Haus mit drei Eigentumswohnung. Wir teilen uns für die getrennten Gasheizungen einen Schornstein. Meine Miteigentümer haben bereits neuere Gasheizungen, meine ist von 1992. Nach den neuen Vorschriften habe ich also noch 7 Jahre (dann ist sie 30 Jahre alt) bis ich sie austauschen muß. Jetzt hat man mir aber gesagt, dass ich meine Heizung doch schon dieses Jahr austauschen muß, weil es ab 2016 keine Gasheizungen mehr gibt, die ich zusammen mit der Heizung (Vaillant atmoTec) meines Miteigentümers an einem Schornstein betreiben. Ich schon versucht meinen Schornsteinfeger zu erreichen, aber der meldet sich leider nicht zurück. Meine konkrete Frage lautet eigentlich: Gibt es ab 2016 noch Gasheizungen, die ich zusammen mit der atmoTec meines Miteigentümers an einem Schornstein betreiben kann.
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Du kannst jede Heizung an einem Sammelkamin betreiben, wenn der schwarze Mann es erlaubt! Der alleine kann einschätzen, ob und wie ein Kaminzug belegt werden kann. Er ist auch derjenige, der entscheiden kann und darf wie Deine Heizung installiert werden darf. Du mußt also den Schornsteinfeger anschreiben und um eine Auskunft bitten. Ob Deine Heizung erneuert werden muß, wird Dir auch der Schornsteinfeger sagen können. Denn im selbstgenutzten Wohnraum gibt es Ausnahmen von der Wechselpflicht. Was bei Dir in Eurem Haus zutrifft, ist nur bei Deinem Bezirksschornsteinfegermeister zu erfahren.
was du meinst ist dass ab 2016 keine konvensionellen Heizungsanlagen mehr produziert werden dürfen.
ihr habt jetzt im prinzip 3 optionen:
- du baust, wenn in 7 Jahren deine Heizung fällig wird ein Brennwertgerät ein und lässt einen schornstein seperat aus der wohnung heraus legen
- du baust noch nächstes jahr eine neue Heizung ein, und hoffst darauf, dass es noch eine weile gut geht
- ihr setzt euch mal mit derkompletten hausgemeinschaft zusammen und ihr überlegt, ob es nicht zeit wird für ein komplett neues heizkonzept....
nach meiner vorsichtigen Einschätzung steht neben einer brennwertzentralheizung, ggf. in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk zur wahl einen gemeinsamen Brennwertkamin zu ziehen und die noch vorhandenenen athmosphärischen geräte gegen Brennwertgeräte zu tauschen.
lg, Anna
Zum Ende dieses Jahres dürfen keine Niedertemperatur Heizkessel mehr eingebaut werden. Dein alter Kessel mit atmosphärischer Verbrennung gehört auch dazu. Ich würde an deiner Stelle noch dieses Jahr so eine neue atmophärische Kiste einbauen lassen, damit hast Du dann erst noch mal etliche Jahre Ruhe. Wenn sich dann irgendwann wieder ein mal ein Heizgerät bei Euch im Haus verabschiedet, muss eine Lösung für alle gemacht werden. Das wäre dann eine Schornsteinanpassung an die Brennwerttechnik. Auf jeden Fall ist der Schornsteinfeger dein erster Ansprechpartner. Der sagt dir genau was gemacht werden muss oder kann.
Jede Mietpartei benötigt einen eigenen Schornsteinzug. Das Teiles eines Schornsteinzugs mit einer anderen Mietpartei ist schon lange für Neuinstallationen nicht mehr erlaubt.
Gasheizungen wird es weiterhin geben es dürfen nur keine 2 Feuerstätten (Brennsoffe : z.B. Öl+und Holz über ein Kamin du mußt dan ein Edelstahl Kamin Außen an der Hauswand Hochziehen lassen von einem Fachbetrieb