Kann man die Feinstaubverordnung für Öfen umgehen?
Eine Frage an alle Schornsteinfeger: Ich wohne mit meinen Eltern in einem Reihenhaus aus der 1950er Jahren. Wir heizen das Wohnzimmer mit einer Gasheizung, die oft Probleme macht, wegen des Termostates. In der Küche heizten wir mit einem alten Beistellherd. Auch nach den Feinstaubverordnungen sagte unser Schornsteinfeger, dass wir ihn weiter benutzen dürfen, weil er die Hauptwärmequelle ist. Im Frühjahr diesen Jahres hat unser alter Beistellherd dann den geist aufgegeben, doch zum Glück haben wir noch einen (das selbe Modell) im Keller stehen. Aber als wir den anschließen wollten meinte unser Schornsteinfeger, das geht nicht! wegen der Feinstaubverordnung. Das Problem ist, dass an die Stelle wo er steht kein anderer Ofen hinpasst (vom Platz her)und auch keine andere Heizung funktioniert. Meine Frage: Kann man diese Verordnung umgehen? also ist es möglich, den Ofen trotz der Verordnung anzuschließen, da er ja die Hauptwärmequelle ist? Ist es sinnvoll, den Schornsteinfeger zu wechseln? Es ist wirklich sehr wichtig, dass wir die Küche warm haben, wenn jetzt der Winter kommt.
Vielen Dank im vorraus Niklas
4 Antworten
das ist eine Bestandswahrung, der "Man in Black" hat recht - leider. Es handelt sich um einen Neuanschluss, damit zählen die neue Richtlinien der BimschV II Ende und Aus.
Da hat jemand schlafende Hunde geweckt
ganz einfach alte ist kapuutt also weg damit neuer ran geht nicht warumm ??? Neuinstalation einer Feuerstätte mit gebrauchtem Ofen leider
Ja /nein einzige Chance einen Feinstaubfilter einbauen. Kostenvoranschlag machen lassen für den Filter im schlimsten fall neuer Ofen mus her wen bei euch der Bezirksschornsteinfeger da war habt ihr keine Chance ihr könnt müßt dann beide Ofen entsorgen wegschmeissen
zu teuer ^^