Schornsteinfeger verweigert Abnahme der neuen Heizung - Konsequenzen?
In unserem 2FH sind zwei Gasthermen eingebaut, die sich ein Abgasrohr teilen - errichtet wurde die Anlage in 2003. Eine Abnahme ist damals nicht erfolgt. Soweit ich weiß, hing dies mit der Pleite des Bauträgers zusamenn.
Der Bezirksschornsteinfeger war nie besonders glücklich mit dieser Anlage - als es dann um den Austausch der Heizungen ging, haben wir sowohl Heizungsbauer als auch Schornsteinfeger mit ins Boot geholt. Der Schornsteinfeger hätte am liebsten, daß ein zweiter Kamin gezogen wird, war wir aus sicher verständlichen Gründen nicht machen wollten, meinte aber auch, daß es letztendlich in der Verantwortung des Heizungsbauers liegt, daß wir eine Heizung bekommen die zum Abgassystem paßt.
Der Einfachheit halber haben dann sowohl der Nachbar als auch wir die gleichen Heizungen wieder verbaut, passend zum aktuellen Abgassystem. Der Schornsteinfeger war sogar zur Zeit des Umbaus vor Ort und monierte eine fehlende Abgasklappe. Diese war in der Heizung integriert und nach erfolgten Einbau wurde die Anlage zur Abnahme angemeldet.
Heute bekomme ich Bescheid, daß der Schornsteinfeger keine Abnahme für die Anlage erteilen wird, weil weiterhin beide Thermen am gleichen Abgasrohr hängen.
Was hat dies nun für Konsequenzen für uns? Verständlicherweise bin ich etwas verärgert, da der Schornsteinfeger 2 x vor Ort war und wir alles getan haben, um dessen Wünschen zu entsprechen - abgesehen vom Bau eines zweiten Kamins.
3 Antworten
geht mal zur Kreisböhrde und informiert euch da mal nochmals bevor es zu spät ist,und es passiert dann irgendwas
Ihr müsst auf den Schornsteinfeger hören den er hat das recht den betrieb der Anlage zu verbieten .Aber komisch ist schon das er das nicht klar vor Ort geäußert hat. Ihr müsst einen zweiten Kamin bauen Lassen I'ch habe mal gesehen das eine Gastherme Kamin rohr zum küchenfesnter raus gebaut worden ist und vielleicht ist so was eine alternative wen die Gastherme nicht im Keller steht.! Ums einfach zu halten auch der Schornsteinfeger und der Heizungsbauer müssen sich an DIn Normen halten da gibt es keine ausnahmen,.!
den Instalatör wird es wenig jucken was 2003 war und Instaliert wurde der schorni sol vorgaben machen wie er es gern hätte
ihr müsst definitiv ein zweites Abgasrohr instalieren lassen da bei euch der Bezirksschorni zuständig ist und seinen Anweisungen folge zu leisten ist
andernfalls setzt ihr euer ganzes Haus aufs spiel da zahlt keine Versicherung ihr könnt froh sein das bisher nichts passiert ist,ihr hätet damals selber euch auf die socken machen müssen und konntagkt mit dem Bezirksfeger aufnehmen und einnen Rechtsanwalt wegen der Pleite des Bauträgers tuen müssen eure Heizung ist bis jetzt illegal und wurde in Betrieb genommen
Danke für Ihre Mühe - aber sind Sie vom Fach oder sind das lediglich Vermutungen?
Bei der Besprechung vor Ort hat der Schornsteinfeger gesagt, dass es ihm egal ist, welche Heizungen wir verbauen, solange der Installateur sicherstellt, dass die Heizung zum Abgassystem passt. Dem ist so und es ist auch lt Installateur nicht verboten, zwei Heizungen an einem Abgasrohr zu haben, solange es die gleichen Heizthermen sind.
Ein zweites Abgasrohr kann aus Platzgründen nicht installiert werden.
haben sie es schriftlich die Aussagen vom schorni wen nicht zweites rohr muß her Instalatör und Bezirksschorni das sind halt zwei verschiedene Meinungen und Aussagen
Der ist nicht vom Fach, sondern einfach nur Obrigkeitshörig.
Kommen wir zu Dir. Was vom typisch deutschen System verstehst du denn nicht richtig?
Punkt 1 ist, wir leben in einem Rechtssystem. Vereinfacht gesagt gibt es da oft Vorschriften die einzuhalten sind. Es gibt aber auch Ausnahmegenehmigungen, also nichts einseitiges.
Wenn mir eine Person sagt, das wäre nicht zulässig, verlange ich die schriftlichen Bezugsvorschriften und Ausnahmegenehmigungen.
Wieso lässt du dich sinngemäß zwischen Schornsteinfeger und Heizungsfirma stellen, wieso bist du nicht in der Lage, diese die Vorschriftenstreitereien lösen zu lassen?
Diese Beiden Kontrahenten sind die Fachleute und sollten die Streitereien untereinander aus machen, Laien da raus lassen.
Wenn Heizungsfirma Recht hat im Sinne von Ausnahmegenehmigung bei baugleichen Anlagen, dann hat Schorni zu überprüfen ob Bedingung vorliegt und dann zu genehmigen.
Schorni kann noch darauf bestehen, dass an beiden Heizungsanlagen ein eindeutiger Hinweis auf Ausnahmegenehmigung angebracht wird, damit Zulassungsbedingung erkennbar und zukünftig eingehalten wird.
Wieso hatte Schornsteinfeger bei Hausplanung bzw Planvorlegung keine Einwände bzw Vorschriftenverweis gemacht?
Danke für Ihre Antwort! Der Betrieb der Heizung ist uns in keinster Weise verboten worden. Wir bekommen lt Schornsteinfeger auch ganz normal den Feuerstättenbescheid.
Die Aussage bezüglich eines neuen Kamins hätte ich nicht erwähnen sollen, da diese nie gefallen ist. Das war eher meiner etwas überspitzten Darstellung geschuldet. Kritisiert wurde, dass die Heizungen an einem Abgassystem hängen, was nicht verboten ist. Diese Konstellation birgt erst dann ein Problem, wenn Heizungen getauscht und das Fabrikat gewechselt werden soll. Und es war klar vom Schornsteinen kommuniziert, dass egal ist, was wir für Heizungen verbauen, solange der Installateur dafür sorgt, dass Therme und Abgassystem zusammenpassen und das ist der Fall.
Mehr als den Schornsteinfeger im Vorfeld mit ins Boot zu holen, kann ich nicht tun und es ist so umgesetzt worden, wie es besprochen war.