Gartengrundstück überschreiben oder günstig kaufen?
Hallo,
ein guter Bekannter ist vor kurzem sehr schwer erkrankt.Nun möchte er "Alles" regeln,unter anderem soll ich kleines Gartengrundstück überschrieben bekommen...Was das Ganze problematisch werden lässt,ist der Sohn im Hintergrund..mit diesem hat er schon seit Jahren keinen Kontakt mehr und möchte ihn auch nicht bereben...Wie sieht das Ganze nun bei einer Schenkung / Umschreibung aus?Muss der Wert des Grundstücks ermittelt werden?Kann der Sohn in der Frist (10 Jahre???)mit irgendwelchen Forderungen auftreten,was seinen Pflichtanteil angeht oder betrifft mich das nicht,da ich kein Verwandter bin?Der einfachste Weg wäre wahrschein ein Kauf zu einem vernünftigen Freundschaftspreis,oder?Das Grundstück liegt schon seit Jahren brach und ist kein zu erwartendes Bauland..Wert würde ich mit 2-3 tsd Euro ansetzen....orientiert am Wert der daneben liegenden Grundstücke..
Leider liegt mein Bekannter ,zur Zeit,noch im Krankenhaus..weshalb ein gemeinsamer Ganz zum Notar schwierig ist...
Wie würde es denn, im Falle eines Kaufes,mit einem Kaufvertrag aussehen,den ich dann beim Notar abgeben würde,wäre das rechtsgültig??
Ich hoffe mir kann hier jemand grob weiterhelfen...
MfG
2 Antworten
Nein:Wie würde es denn, im Falle eines Kaufes,mit einem Kaufvertrag aussehen,den ich dann beim Notar abgeben würde,wäre das rechtsgültig??
Grundstücksgeschäfte bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung, nicht Beglaubigung. Ob sich da ein Notar fände, der den freien Willen der Beteiligten persönlich im Krankenzimmer erforscht und einen Vertrag aufsetzt, der später am Krankenbett eingenhändig bezeugt unterschrieben würde?
Lebzeitige Schenkungen ganz, Käufe zum Freundschaftspreis über den schenkungsweisen Teil des Kaufpreises, unterliegen dem Pflichtteilsergänzungsanspruch der gesetzl. Erben, ob sie als solche benannt oder ausgeschlossen dann Pflichtteilsberechtigt wären.
G imager761
Ich würde definitiv den Kauf bevorzugen, was vor einem Erbfall nicht mehr da ist, kann auch keine Streitigkeiten mehr hervorrufen und nein, es müssen beide Parteien persönlich beim Notar anwesend sein. Man könnte ihn allerdings fragen, ob er bereit wäre, einen (Kranken)Hausbesuch zu erwägen, sollte sich eine Partei länger stationär dort befinden und es eilig wäre. Solange der Patient nicht unter starker Medikation steht (wegen Zurechnungsfähigkeit und so), dürfte einem Verkauf nichts im Wege stehen.