Garagentor auf Auto gekracht - wer zahlt?

3 Antworten

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Sie haben die Beweislast für Ihren Vortrag. Wegen des Garagentors melden Sie bitte den Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung und weisen Sie diese nachdrücklich auf Ihre Rechtsmeinung hin. Der Versicherer wird sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und möglicherweise eine Überprüfung der Technik veranlassen. Die Prüfung wird die Schadenursache feststellen. Der Schaden am eigenen Fahrzeug kann vorerst nur der VollkaskoVersicherer regulieren, so Sie eine abgeschlossen haben. Sollte die Untersuchung des Garagentors ergeben, dass Vermieter für den Schaden einzustehen hat, können Sie diesen Schaden geltend machen.

janedoe7 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 21:00

Vielen Dank für die Antwort!

Ist normalerweise hier nicht die Haftpflichtversicherung bzw. Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig? Leider kann ich natürlich nicht beweisen, dass ich die Garage ordnungsgemäß geöffnet habe.

Wenn Du nicht nachweisen kannst, das ein technischer defekt vorliegt, bleibt nur doch Deine KFZ-Versicherung für die Schadensregulierung am Tor übrig.

Wenn Du auch noch eine Vollkasko hast, wird Dein Schaden am Auto auch übernommen.

Das Garagentor zahlt deine KFZ-Haftpflicht. Deinen eigenen Schaden kannst du nur über eine Vollkasko regulieren lassen.

Die Hausverwaltung könntest du nur belangen, wenn du einen technischen Defekt nachweisen kannst.

janedoe7 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 21:00

Danke!