Garagentor beschädigt - welches bereits erhelbliche Vorschäden hatte - muss den Neuwert zahlen?
Hallo zusammen,
erstmal wünsche ich allen ein frohes Neues Jahr. Ich benötige mal dringend Hilfe :-(. Ich bin meinem Nachbarn ins Garagentor gefahren, welches aber schon erhebliche Vorschäden (lt. seinen Aussagen, ist bereits eine andere Nachbarin in das Tor gefahren und die anderen Beschädigungen ,sind von Kindern die im Hof Fussball gespielt haben) hatte. Nun möchte er von mir, dass Tor komplett neu ersetzt haben. Muss ich zahlen - oder kann ich Ihm einen Prozentsatz des Neuwerts anbieten?
KFZ - Versicherung würde zwar zahlen, aber ich würde ca.3 Jahre daran zurück zahlen :-(.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückantwort.
Viele Grüße Mulan68
10 Antworten
Selbstverständlich bist du laut BGB zum Schadenersatz, sogar in unbegrenzter Höhe verpflichtet.
Im Haftpflichtbereich ist man zum Ersatz des Zeitwertes, auch Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt genannt, verpflichtet.
Laß deinen Kfz-Versicherer den Schaden komplett abwickeln und zahle anschließend die Summe zurück. Somit ersparst du sowohl Streit als auch die Hochstufung!
Es muß nur der Zeitwert erstattet werden.
Das Einfachste und Nervenschonenste ist:
Lass das Deine Kfz Versicherung regeln, denen kannst Du ja den Vorzustand in der Schadensmeldung schildern.
Die wird dann regulieren ggfls. einen Gutachter hinschicken.
Und danach entscheidest Du ob Du den Schaden selber bezahlen willst oder nicht.
Wenn Du ihn selber bezahlst geht kein Schadensfreiheitsrabatt verloren.
Das Verfahren hat den Vorteil, dass Du Dich nicht selber mit dem Nachbarn über seine Ansprüche rumschlagen mußt.
Der Versicherung melden! Darauf hinweisen, dass erhebliche Vorschäden, die schicken dann jemanden hin.( Viele Versicherer haben eigene Gutachter/Regulierer, die kosten gar nichts) Regulieren nach den gesetzlichen Gegebenheiten.Sie ersetzen der Versicherung den Aufwand, wenns es sich für Sie rechnet. Auch Teilzahlung ist möglich mit freundlichen Grüßen JR0903
Normalerweise brauchst Du nur die Reparatur "Deines" Schadens (Ausbeulen + Lackieren des Tores) zu zahlen. Sollte dies nicht möglich sein, weil z.B. schon zu viele Vorschäden vorhanden sind, würde ich von einem Sachverständigen "Deinen" Schaden schätzen lassen.
In der Praxis würde ich mich nun an Deine eigene Kfz-Versicherung wenden. Und den Fall schildern. In der Regel schicken die einen eigenen Sachverständigen vorbei, der den Schaden schätzt. Wird der Schaden dann durch die Versicherung bezahlt - Du kannst Deiner eigenen Versicherung diesen Schaden später immer noch aus eigener Tasche bezahlen / ersetzen. Dadurch wirst Du später nicht höher in der Prämie eingestuft.
Was zu zahlen ist abzüglich Vorschäden ermittelt im Zweifelsfall ein Gutachter, wenn deine Versicherung Ansprüche des Nachbarn als ungerechtfertigt einstuft, wird sowieso ein Gutachten benötigt.