Garagenmietvertrag seit zwei Jahren bestehend , fordert der Vermieter rückwirkend die MwSt , darf er das?

4 Antworten

Zunächst einmal ist die Frage, ob es sich bei dem Vermieter um ein Unternehmen handelt, das zum umsatzsteuerpflichtig ist und vorsteuerabzugsberechtigt.

Handelt es sich um einen privaten Vermieter, der manche Garagen an eine Firma vermietet und andere an Privatpersonen, dann kann es gut sein, dass er von den Firmen die Miete zzgl. Mehrwertsteuer bekommt, da diese Vorsteuer abzugsberechtigt sind, während er an Privatleute ohne Mehrwertsteuer vermieten kann.

Handelt es sich um ein Unternehmen, wird eine Umsatzsteuerprüfung evtl. ergeben haben, dass er Umsatzsteuern für alle vermieteten Garagen zu bezahlen hat und dabei hat sich heraus gestellt, dass ihr bisher keine bezahlt habt. Nun versucht er natürlich als erstes, von Euch die Nachzahlung zu bekommen.

Handelt es sich aber um einen privaten Vermieter ist klar, dass die Angabe im Mietvertrag "ohne Mwst." auch nur bedeuten kann, dass ihr 60 € zu zahlen habt und keine Mehrwersteuer aufgeschlagen wird.

Versucht also eine Firma nun nachträglich noch die Mehrwertsteuer von Euch zu verlangen, weist sie darauf hin, dass eine Firma, die Preise zzgl. Mehrwersteuer haben will, den Endpreis ausweisen muss. Das gilt gerade auch für die monatliche Miete. Da der Mehrwersteuerbetrag bzw. der Endpreis incl. Mehrwersteuer nicht ausgewiesen war, seid ihr nicht zur Zahlung verpflichtet.

Aber Achtung: Ich gehe mal davon aus, dass der Garagenmietvertrag auch grundlos und recht kurzfristig vom Vermieter gekündigt werden kann. So kann es gut sein, dass ihr bei Verweigerung der Nachzahlung die Garage bald los seid.

Vielleicht lohnt es sich unter diesem Gesichtspunkt, mit dem Vermieter über die Höhe der Nachzahlung zu verhandeln.

Musst du gucken, was im Vertrag steht, der muss natürlich eingehalten werden, von beiden Seiten

Ich vermute, dass du die MWSt nachzahlen musst.

Wahrscheinlich ist es erst jetzt dem Vermieter aufgefallen, dass die Vermietung des Stellplatzes umsatzsteuerpflichtig ist und er versucht nun, die Umsatzsteuer auf euch abzuwälzen. So, wie du es schilderst, ist man im Vertrag (von beiden Seiten) von einer Vermietung ohne Umsatzsteuer ausgegangen. Will euer Vermieter nun etwas anderes vereinbaren, muss er den Vertrag ändern. Rückwirkend einfach mehr verlangen, dem könnt ihr euch widersetzen. Die abzuführende Umsatzsteuer seit 2015 muss der Vermieter aus erhaltenen Mieten rausrechnen.