Garage voll Wasser, wer übernimmt die kosten?

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Die Kosten haben der/die Wohnungseigentümer zu tragen.

Zwar wird die Feuerwehr zunächst von dir das Geld verlangen, weil du sie gerufen hast, aber du kannst diese Kosten bei der Hausverwaltung zurückverlangen. Dies leitet sich aus der Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr (§680 BGB) in Verbindung mit § 683 BGB (Ersatz von Aufwendungen) ab.

wenn keine nachweisbare Schuld deinerseits vorliegt, wird die Versicherung (i.d.R. die Gebäudeversicherung) den Schaden übernehmen, auch den für den Feuerwehreinsatz.

"Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Nach diesem Grundsatz kann es sein, dass die Hausverwaltung Forderungen gegen Dich erhebt.

Aber: Die Überschwemmung hätte ja sowieso beseitigt werden müssen. Du kannst also höchstens für den Betrag herangezogen werden, um den die Rechnung der Feuerwehr eine Handwerkerrechnung für einen vergleichbaren Notdiensteinsatz übersteigt.

Möglicherweise zeigt sich die Hausverwaltung auch nachsichtig, wenn hier tatsächlich ein Notfall vorlag und nur der Feuerwehreinsatz eine Ausweitung des Schadens verhindern konnte oder Du dies zumindest annehmen durftest.

Übrigens ist nicht davon auszugehen, dass eine Gebäudeversicherung für diesen Schaden aufkommt - aber das ist ja "nicht Dein Bier"...

Falsch, du hättest die Verwaltung erst anrufen müssen. Sie hätte such dann darum gekümmert, dass der Schaden behoben wird. Da du selbst die Feuerwehr angerufen hast, musst du sie auch zahlen.

vercetti 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 08:50

Das heisst hätte ich den Schaden Ignoriert wie alle anderen Mieter hätte ich jetzt keinen Stress :D Ist das verrückt :D

katzevic  30.05.2012, 08:55
@vercetti

Ist voll daneben, ich weiss. Aber unsere Verwaltung hat immer ganz klar gesagt, dass wir alles erst bei ihnen melden müssen. Habt ihr keine Notfalltelefonnummer, bei der ihr anrufen könnt, nach Geschäftsschluss? Zahlen muss immer der, der den Auftrag erteilt, das bist du. Hatte mich auch mal in der Wolle mit unserer Verwaltung deswegen und der Anwalt konnte mir ncith helfen. Den Auftrag erteilen kannst du nur, bei akuten Sachen wie Feuer oder wenn Wasser vomn Nachbarn oben in deine Wohnung läuft. Aber mit der Garage ist es sehr schwierig.

Manne67  30.05.2012, 08:58
@vercetti

Nein, das ist unfug. Du hast vollkommen richtig gehandelt. Der Schaden, wenn er durch den Regen verursacht wurde, wird durch die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Und die Feuerwehr rufen war in dieser Situation korrekt. Oder gehst Du jetzt etwa auch davon aus, dass Du erst die Gebäudeverwaltung informieren musst wenn es brennt? Und wenn Du niemand dort erreichst, ist das Haus halt weg :-)

Manne67  30.05.2012, 09:05
@Manne67

Uups - revidiere meine Aussage. Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist es wohl tatsächlich so, dass der für die Kosten der Feuerwehr aufkommt der sie ruft.

katzevic  30.05.2012, 10:09
@Manne67

Sage ich doch. Bitte erst nachdenken und sich informieren, bevor man böse Kommentare schreibt.

Kommt auf die Ursache des Wasserschadens an. In der Regel zahlt das die Gebäudeversicherung (Schäden am Haus) des Vermieters.

vercetti 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 08:51

Sry.. durch den starken Regen gestern ist der Abfluss verstopft.. ich habe alles versucht..