Darf ein Mieter durch die Feuerwehr Wasser abstellen lassen?
Wir wohnen auf einem Mehrparteiengrundstück mit insgesamt 3 Miethäusern, die durch eine Hausverwaltung verwaltet werden. Die Häuser gehören einer Privatperson. Nun ist in einem der drei Häuser ein Rohrbruch, laut Aussage der Mieter sieht sich die Hausverwaltung ausser Stande, einen Notdienst zu Organisieren, der den Rohrbruch behebt. Jetzt war die Mieterin gerade bei uns im Haus und meinte, wir sollen kein Wasser nutzen, da die sonst die ganze Zeit das Wasser abschöpfen müssen. Wir nutzen eh schon kaum Wasser, aber Duschen müssen wir schon mal. Sie meinte dass, wenn wir weiter Wasser nutzen, sie die Feierwehr holt und das Wasser abstellen lässt! Dürfen die das so einfach? Ich mein, die Hausverwaltung muss doch in einer Großstadt wie Berlin einen Notdienst ran bekommen, oder täusche ich mich da? Was kann man da jetzt machen? Die wollen das erst im Januar beheben lassen, aber ich sehe mich ausser Stande, bis Januar kein Wasser mehr zu benutzen, zumal wir drei Personen sind (zwei Erwachsene plus Kind). Über Hilfreiche Tipps und Rat, wäre ich sehr dankbar!!!
4 Antworten
... wäre mir neu.
Wenn die Hausverwaltung nichts macht, kann der Mieter selbst den Notdienst rufen.
"In Notfällen, wenn zum Beispiel im Winter die Heizung ausfällt oder der Heizkörper undicht ist, muss sofort gehandelt werden", informiert der Deutsche Mieterbund. Der Mieter darf dann den Notdienst rufen"
Ein Wasserrohrbruch ist m. M. nach ein Notfall.
Ich denke, der Mieter (der ja den Notdienst rufen muss) muss das erst mal selbst bezahlen und vom Vermieter zurückverlangen.
Ok, wenn sich nun aber dieser Mieter weigert selber einen Notdienst zu Organisieren, weil er es nicht vorstrecken möchte, kann der Mieter dann einfach die Feuerwehr rufen und das Wasser bei allen abstellen lassen?
Darf ein Mieter durch die Feuerwehr Wasser abstellen lassen?
Nein. Denn die Feuerwehr ist kein Klempner-Notdienst! Sprich: Die Feuerwehr wird nicht anrücken, um das Wasser abzustellen - nur weil es der Mieter gerne möchte.
Erster Ansprechpartner wäre der Vermieter oder die Hausverwaltung. Ist da niemand erreichbar, kann der Mieter auch selbst einen Klempner-Notdienst verständigen. Das "Problem" dabei ist, dass der häufig erst dann tätig wird, wenn er von irgendwem (Mieter oder Vermieter) die Bestätigung erhalten hat, dass die Kosten auch wirklich übernommen werden.
Wenn alle Stricke reißen, von dem Wasserrohrbruch eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder größere Sachwerte ausgeht und zeitnah kein Handwerker kommen kann, dann kann das tatsächlich den Einsatz der Feuerwehr begründen. Im Zweifel wird der Leitstellendisponent durch gezielte Fragen versuchen zu erörtern, ob der Feuerwehreinsatz gerechtfertigt ist oder nicht.
Rückt die Feuerwehr dann an, dann entscheidet der Einsatzleiter, was zu tun ist. Und wenn er entscheidet, dass die Hauptwasserzufuhr abgeschiebert werden muss, dann wird er das tun lassen - unabhängig davon, was der Mieter möchte oder nicht möchte.
Ansonsten verweise ich auf folgende Seite:
https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelbeseitigung/Ersatzvornahme/Auftrag-an-Notdienst-fuer-Reparatur-durch-Mieter-Erstattung-Kosten-E3047.htm
Hallo!
Kurz und knackig: Nein, das funktioniert nicht. Wir stellen wegen sowas nicht das Wasser ab. Würde die Feuerwehr dort ankommen, würde sie deiner Nachbarin den Vogel zeigen und ihr eine saftige Rechnung zuschicken. Und wäre ich noch dabei, dann ... ach, lassen wir das. ;)
Lass dich nicht einschüchtern. Nutze das Wasser, wann immer du es brauchst. Carpe aqua!
Mit dem ganzen mietrechtlichen Zeugs kenne ich mich nicht aus. Jedoch kann ich dir so viel sagen, dass sie definitiv nicht befugt ist, dir das Wasser zu verbieten und der Vermieter oder sie selbst sich schnell um eine Reparatur kümmern muss.
Liebe Grüße und einen guten Rutsch.
Das Thema Duschen wäre ja schon fast das geringere Problem .... nur wie soll der Toilettengang vonstatten gehen - Kochen / Geschirr abwaschen .... existentielle Notwendigkeiten.
Hinzu kommt, dass ob der CoronaPandemie selbst ein Ausweichen in eine Pension unmöglich wäre.
Ich mein, die Hausverwaltung muss doch in einer Großstadt wie Berlin einen Notdienst ran bekommen,
Das sehe ich auch so .... man kann Euch nicht mindestens eine Woche hinhalten.
Muss der Mieter dies dann selber zahlen? Oder wie würde das ganze dann ablaufen? Es ist zwar nicht mein Haus wo der Rohrbruch ist, ich würde aber gerne schon so schnell wie möglich den Schaden behoben haben, damit mir die Mieter aus dem anderen Haus nicht aufs Dach steigen, weil wir hier oben Duschen, Wäasche waschen etc....