Garage kaufen auf städtischem Grund. Wie hoch ist das Risiko?
Ich bin in eine neue Stadt gezogen und benötige dringend eine Garage. Bis dato sind alle privat inserierten Garagen auf kommunalem Pachtgelände. Hier muss ein Dreiseitenvertrag zwischen altem Pächter, Stadt und neuem Pächter aufgesetzt werden. Ich habe schon mit der städtischem Immobilienverwaltung telefoniert, bin aber gegen eine Wand gelaufen.
Die Garagen werden für 2000 oder 3000,00€ weiter verkauft. Vor der Stadt gibt das aber niemand offen an. Die Meisten schreiben in die Stadtverträge den symbolischen 1€. Der für mich riesige Haken ist, dass die Stadt in nur wenigen Monaten sagen kann - "so, der Garagenhof wird abgerissen". Und dann stehe ich da und niemanden interessiert, was ich für die Garage gezahlt habe.
Kann man sich hier irgendwie absichern, oder gibt es wenigstens einen Minimalzeitraum der von Kommunen eingeräumt werden muss, wenn ein neuer Pächter aufgenommen wird?
Danke & BG
3 Antworten
Auch der Sachbearbeiter bei der Stadt kann dir keine Prognose abgeben, da er diese nicht kennt und auch nicht darüber entscheidet.
Wenn du es so schreibst sind eigentlich 2 Verträge abzuschließen:
1 Kaufvertrag zwischen Eigentümer der Garage und Erwerber, zwecks Regulierung des Kaufpreises und Besitzübergang Garage
1 Änderungsvertrag zum Pachtvertrag zwischen Stadt, alter Pächter und dir, zwecks Regulierung des Pachtzinses und des Besitzübergang Zugang und Nutzung des Grundstücks.
Interessant für dich ist eher die Laufzeit des Pachtvertrages. Bezahlst du tatsächlich nur 1 € Pacht für die Fläche, rechne die 3000€ Kaufpreis um auf die ortsübliche, monatliche Pachtzahlung einer Garage.
Wird dir der Pachtvertrag gekündigt, kannst du die Garage immer noch in Ebay verkaufen, falls du keine neue Stellfläche findest.
Du kannst nur entscheiden ob du ja oder nein sagst.Kündigt die Stadt ist de Kohle futsch.
Jedoch dürfte die Stadt nur das Grundstück gehören, die Garagen den Mietern. Daher hast du ja dann eine Garage, die kannst du mitnehmen.
Ist auch bei Kleingärtner so
Die Kleingärtner genießen aber diesen Schutz, dass Schrebergärten nur unter größten Aufwendungen umgeplant werden. Da geht in unseren Breiten kein Bürgermeister ran, weil die betroffenen Menschen so viel Herzblut in so einen Garten stecken, dass das Geschrei viel zu groß wäre.
Wenn du vom alten Pächter die Garage erwirbst, ist diese als Gebäude auf fremden Grund und Boden dein Eigentum. Du tritst dann in den bestehenden Pachtvertrag mit der Stadt ein. Will die Stadt das Grundstück dann anders nutzen, müssen die Pachtverträge gekündigt werden. Was mit den Gebäuden geschiet muss sich aus dem Pachtvertrag ergeben. Ist dort nichts geregelt, wird vermutlich der Zeitwert der Garage entschädigt werden.
Da wird dir hier niemand helfen können, weil sich mit diesen Angaben das Risiko nicht einschätzen läßt.
Eben, und der ist natürlich weit unter dem spekulativem Preis, da der nunmal an der Lage hängt. Aber was mache ich, wenn sich die Stadt partout zu keiner Aussagen hinreißen lässt, ob der Garagenhof überhaupt sicher noch paar Jahre dort steht?....