Garage als WOHNUNG benützen? Bitte lesen!

9 Antworten

Die Frage hast Du schon mehrfach gestellt und beantwortet bekommen: Nein, das geht nicht. Es fehlen Wärmedämmung, Raumhöhe, Heizung, WC, Wasser- und Abwasseranschluss, Fenstergrößen, Raumhöhen, Mindestgrößen für Aufenthaltsräume etc. - lies mal in der Bauordnung die Vorschriften für Auifenthaltsräume und Wohnungen durch. Und eine eigene Hausnummer bekommst Du nur auf separatem Flurstück. Und für den PKW-Stellplatz in der Garage musst Du Ersatz schaffen. Und die Garage ist dann keine "Nebenanlage" mehr, die in den Abstandsflächen und außerhalb der Baugrenzen zulässig ist.

Also vergiss es!

stricksockel 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 14:25

diese frage stell ich zum ersten mal?!

Seehausen  08.10.2014, 14:34
@stricksockel

Komisch. Letzten Monat hatte schon einmal jemand diese Idee!!

XXungerechtXX  08.10.2014, 15:52
@Seehausen

Warum so agro? Nur weil einige User auf die Idee kommen (bei steigenden Mieten ohne Mietpreisbremse...gerade für Studenten) stellt man hier keine Leute unter Generalverdacht!

DEINE ganzen Forderungen kann man ja erfüllen....

lies mal in der Bauordnung die Vorschriften für Aufenthaltsräume und Wohnungen durch.

Ich lach gleich....das erzähl mal den Wohnbaugesellschaften, die Wohnungen vermieten mit einer ges. Wohnfläche von ca. 20m². Und viele Wohnungen haben gar keinen Stellplatz für ein Auto. Gerade bei Altbauwohnungen ist das gar nicht gegeben. Es ist nicht üblich, da gebe ich dir Recht aber der Gedanke ist doch nicht schlecht...wo schon in Containern Wohnungen eingerichtet werden....

Seehausen  08.10.2014, 16:09
@XXungerechtXX

Die Wohnungsbaugesellschaften kennen die Bauordnungen der Länder und halten sie auch ein. Wohnungen mit 20qm WF sind nicht verboten, sie brauchen aber einen Sanitärraum und Kochmöglichkeiten und eine Mindestraumhöhe und eine Mindestfenstergröße und eine Mindestwärmedämmung und.. und.. und .... haben. Wenn das in Garagen möglich wäre würden das die Wohnungsgesellschaften schon lange gemacht haben!

Und: es sind nicht "meine Vorschriften", sondern uralte baurechtliche Vorschriften, die Du weder umgehen noch ändern kannst. Du musst Sie nur kennen und einhalten. Und Wohnkontainer erfüllen die baurechtlichen Anforderungen auch.

Oder du lebst als Obdachloser unter den Brücken, dann braucht Dich das Baurecht nicht zu interessieren.

XXungerechtXX  08.10.2014, 16:54
@Seehausen

Bad und Kochmöglichkeit kann man schaffen...kein Problem...Fenster kann man einbauen....all die Forderungen (auch wenn es nicht deine sind) kann man erfüllen.

Dennoch werden Garagen nicht zugelassen als Wohnraum, weil sie eben kein Wohnraum sind...und auch nicht am richtigen Platz stehen...anders sieht es aus, wenn man nur über ein Grundstück verfügt....aber auch da muss man sich an Vorschriften halten...leider darf man sein Haus auch nicht so bauen, wie man es gern hätte...es gibt Städte und Gemeinden, da sind grüne oder blaue Dächer verboten....

Eine Garage darf zunächst einmal nur als Garage genutzt werden. Soll sie anders genutzt werden, muss das mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden. Da noch einige Umbaumaßnahmen nötig wären, würde sicher auch noch ein bisschen was an Kosten auf den Bauherrn zukommen.

Das geht schon, aber zuerst muss man die Garage ja umbauen, weil es zb. kein Bad, keine Küche oder so gibt wenn man es als einzigen Wohnraum nutzen will..

Vielleicht ist sie ja zu klein.

stricksockel 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 08:24

eben nicht ganz. so wurde es schon mehrfach errlaubt, aber was ist, wenn man auf nem garagenhof ne garage mit grundstück kauft? Mir ist noch kein Fall davon begenet. Darum wüsste ich ja gern obs möglich wäre... in einer garage zu wohnen._.

Seehausen  08.10.2014, 14:37
@XXungerechtXX

Und da ist nur die Zweckentfremdung zum Abstellraum beschrieben!!

XXungerechtXX  08.10.2014, 15:38
@Seehausen

Nichtsdestotrotz ist eine Garage (außerhalb eines jeden Hauses, so wie es der Fragesteller nun beschrieben hat) KEIN Wohnraum.

Und bei Nutzung als Wohnraum blüht ihm genau das Gleiche, wie bei der Nutzung als Abstellraum. Er hat ihn zu räumen und zur "sinngemäßen" Nutzung rückzubauen! Sprich: Fahrzeug reinstellen!

Ebenso ist ein Schrebergarten nicht zum dauerhaften wohnen zugelassen! Sicher gibt es dafür Vorschriften...die kann sich ein Jeder selbst raussuchen (dafür gibt es Google) und ansonsten kann man bei der Gemeinde nachfragen.

Seehausen  08.10.2014, 16:11
@XXungerechtXX

Alles komplett richtig. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass bereits eine Umnutzung zu Abstellräumen rechtswidrig ist, erst recht eine Wohnnutzung!

Nach meiner Kenntnis wird kein Unterschied gemacht, ob man eine Garage als zusätzlichen oder einzigen Wohnraum nutzen will.

Seehausen  08.10.2014, 16:12

So ein Unsinn!!!