Fußgänger läuft bei rot über Straße und wird überfahren - Strafbarkeit Autofahrer
Mal angenommen, ein Fußgänger läuft bei rot über die Strasse. In dem Moment fährt ein Autofahrer genau auf dieser Straße, erfasst den Fußgänger, welcher dann auch sofort verstirbt. Macht sich der Autofahrer dann wegen fahrlässigen Totschlags strafbar? (Kausalität liegt vor, objektive Zurechnung ebenso, Fahrlässigkeit gegeben gem. §229. Nun ist die Frage ob dem Autofahrer auch die Schuld zuzurechnen ist.) Oder liegt die schuld beim Fußgänger, da dieser bei rot über die Straße gelaufen ist?
11 Antworten
Es ist immer zu aller erst der größere Verkehrsteilnehmern zu 70% Schuld, z.B in den Fall der Autofahrer. Ansonsten ist das alles vom Richter abhängig und der Beweis Lage. Aber meistens ist der Fahrer Schuld, weil die Deutschen Straßen so gebaut und geregelt sind, das wenn man sich an die Regeln hält, nichts passieren kann. So würde ich mir es denken.
Du setzt hier Sachen als gegeben, die eigentlich diskutiert gehören. Angenommen der PKW-Fahrer überschreitet die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit, dann dreht sich die Frage um die objektive Zurechnung. Dann kommt es zum Beispiel darauf an, ob es an einem Pflichtwidrigkeitszusammenhang mangelt, dh. dass der Erfolg auch bei pflichtgemäßen Verhalten eingetreten wäre. Mehr zum Prüfungsschema: http://juraschema.de/index.php?thema=flk
Sofern keine objektive Pflichtwidrigkeit beim Autofahrer gegeben ist, liegt auch keine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung vor. Die Maßstäbe werden an Autofahrer aufgrund der Gefährlichkeit von Kraftfahrzeugen aber recht hoch angesetzt.
Das ist ziemlich widersprüchlich, wenn der Unfall subjektiv vermeidbar gewesen wäre, ist der PKW-Fahrer vorsätzlich über den Fußgänger gefahren, warum sollte er ihn sonst nicht vermeiden, wenn es problemlos möglich wäre?
Der Autofahrer hat sich zumindest entspr. Art. 1 (2) STVO nicht regelgerecht verhalten. Ob jetzt Schuldminderungsgründe vorliegen kann nur nach Wertung aller Umstände ermittelt werden.
Eine Verurteilung wegen herbeiführen eines Unfall aus Fahrlässigkeit mit Todesfolge kann nicht ausgeschlossen werden.
Sollte er sich plötzlich aus einer Menschenansammlung gelöst und die Strasse überquert haben, so ist er selbst Schuld. Dem Autofahrer muss nicht damit rechnen.
Du meinst wohl die fahrlässige Tötung, denn fahrlässigen Totschlag gibt es nicht. Die Strafbarkeit würde schon allein an der notwendigen Sorgfaltspflichtverletzung scheitern. Zumindest kann ich diese deinem Beispiel nicht entnehmen, muss jedoch für den Einzelfall geprüft werden.
Ich möchte den Fall aber so stellen, dass der Pkw-Fahrer sich komplett richtig verhält, der Unfall aber vermeidbar gewesen wäre. Nur der Fußgänger verstößt gegen eine Regel (bei rot über die Straße laufen).