Fußgänger läuft vor Auto
Hallo, wenn ein Jogger aus einem kleinen Weld weg über eine Straße läuft und direkt vor ein vorfahrtberechtigtes Auto läuft, über die Motorhaube fliegt, sich dabei schwer verletzt und am Auto Blechschaden entsteht, wie geht es dann weiter? Wer trägt Schuld, wer muss für den Sachschaden aufkommen? Die Haftpflichtversicherung oder der Jogger? Wird Strafanzeige gestellt, wird das alles gerichtlich geklärt?
Viele Fragen- ich weiß, aber ich hoffe ihr könnt mich aufklären! LG
7 Antworten
Der Jogger trägt wahrscheinlich eine Mitschuld und wer für die Kosten aufkommt wird ein Richter entscheiden müssen.
Wenn vom Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit eingehalten wurde und der Jogger ohne zu schauen auf die Strasse läuft ist der Alleinschuldige und muß für den Schaden aufkommen. Wurde die zulässige Geschwindigkeit überschritten kann der Schaden eventuell 50 zu 50 aufgeteilt werden.Bei Personenschaden muß der Unfall von der Polizei aufgenommen werden.Über die Schuldfrage urteilt ein Richter.
Das ist quatsch Benni. Bitte Quellennachweis wenn Du sowas behauptest.
Ein KFZ-Halter KANN auch wegen der Gefährdungshaftung in Anspruch genommen werden. Das heißt aber noch lange nicht, dass trotzdem ein Verfahren eröffnet wird, um die Schuldfrage zu klären. Schmerzensgeld gibt es z.B. nur bei VERSCHULDEN
Personenschaden
Muss er das selber aus eigener Tasche bezahlen?
Eine vorfahrtsberechtigte Straße gegenüber Fußgängern gibt es nicht.
Natürlich darf ein Jogger nicht einfach auf die Straße laufen. Der Autofahrer hat sein Fahrzeug aber stets so im Griff zu haben, dass er notfalls bremsen kann. Kommt es also zu einem solch schweren Unfall mit Personenschaden, ermittelt die Staatsanwaltschaft die Schuldzumessung der beiden Kontrahenten. Entsprechend dem %-Satz werden dann die Forderungen durch die jeweilige Haftpflichtversicherung gedeckt.
Wenn der Jogger keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er selbst zahlen. Wenn er dazu im Moment nicht in der Lage ist, muss er 30 Jahre lang mit Pfändungen rechnen.
Also wenn der Jogger der Schuldige ist, und nur eine KFZ-Haftplichtversicherung hat aber keine private Haftpflichtversicherung, muss er selbst zahlen?
Die KFZ-Versicherung des Joggers hat damit gar nichts zu tun, sondern seine private Haftpflicht, und Deine KFZ-Haftpflicht (falls Dir eine Mitschuld bewiesen werden kann) Und ja. Hat er keine Privathaftpflicht, so muss er selbst zahlen.
Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden ?Das Wichtigste überhaupt. Es ist möglich ,das Du eine Mitschuld bekommst. Da keine Tatortbeschreibung vorhanden ist ,kann man nichts genaues sagen.
Um mich gehts nicht, sondern um einen Bekannten ;) Ja, der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Tatortbeschreibung, tja, die Straße aus der der Jogger lief ist schwer einsehbar, ansonsten gilt 30, da die Straße wo der PKW herkam in einer Siedlung liegt und sich eben mit diesem Feldweg kreuzt.
Würde ich der Versicherung machen lassen, außer der Fahrer war schneller als 30 Km h
das wird gerichtlich geklärt. und der autofahrer wird da auf jeden fall teilschuld bekommen weil er nicht angepasst gefahren ist
Und wenn beide Unfallteilnehmer sich einigen das ganze nicht gerichtlich zu klären?
dann fragt spätestesn die krankenkasse wer das denn bezahlen darf. und bei einem schwerverletzten wird das alles untersucht. eine einigung ohne polizei gibts da nicht
Kommt darauf an, wie die Verletzungen des Fußgängers ist .und wie die Einigung aussehen soll.
Hat man als Jogger eigentlich eine Haftpflichtversicherung die in so einem Fall eventuelle Schäden übernehmen würde?
Bei einem Personenschaden ermittelt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft. Eine außergerichtliche Klärung ist da gar nicht möglich
"Man" hat nur eine Haftpflichtversicherung, wenn "man" eine abgeschlossen hat. Diese würde dann den Schaden des Autofahrers decken, wenn es sich nicht um Vorsatz gehandelt hat.
Da wäre dann ja nur ein Suizidversuch als Vorsatz zu werten
Stimmt nicht, KFZ=Gefährdungshaftung, es wird keine Schuldfrage gestellt, KFZ ist in der Haftung