Verkehrsunfall über rote Ampel mit Personenschaden, womit ist zurechnen?

8 Antworten

Schätze er kann sich schon mal auf 2 punkte 360€ und nen Monat als Fussgänger einstellen. Probezeit? Verlängerung und Aufbauseminar.

Londonbeat 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 05:37

Probezeit nicht mehr, fährt seit 6 Jahren Auto

peterobm  21.07.2015, 05:38
@Londonbeat

zivilrechtliche Sache Schmerzensgeld und die Kosten.

360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat laufen. Soweit schon mal zur Ahndung des Verkehrsverstoßes. Wirst du geblendet, musst du mit maximaler Umsicht fahren, bedeutet, wenn du nix siehst, erst fahren, wenn du dich maximal überzeugt hast. Für den Verstoß kaum relevant. Fahrlässige Körperverletzung wäre die Straftat, die aber nur auf Antrag verfolgt wird. Mit einer Entschuldigung und weiterer Zuwendung zur Geschädigten kann man das durchaus verhindern. Sonst sehe ich hier eine geringe Geldstrafe oder Bewährungsstrafe, sogar eine Einstellung wäre denkbar.

Londonbeat 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 15:59

Wiegesagt er dachte er sah bei sich grün sei, ist auch "nur" ca.45kmh gefahren also schon weniger als vorge schrieben weil die Lichtverhältnisse bescheiden waren....

Wenn die Frau keine Strafanzeigen stellt wird von der Staats Anwaltschaft nicht ermittelt?

darkhouse  22.07.2015, 11:03
@Londonbeat

Genau, denn die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, was nur auf Antrag verfolgt wird, nicht von Amts wegen. Er ging davon aus, dass grün sei, und sei nur 45 km/h gefahren. 50 km/h heißt ja HÖCHSTgeschwindigkeit, nicht SOLLgeschwindigkeit. Er hat so zu fahren, dass er andere nicht gefährdet, und mit der dahingehend angepassten Geschwindigkeit. Da können auch mal 20 km/h eben zu viel sein. Sicher macht Sonneneinstrahlung die Ampel oft unkenntlich, aber dann muss ich das auch so einschätzen und mich anpassen, und wenn ich dann mit Schritttempo mich vortaste. Aber die genauen Umstände kenne ich nicht, daher wäre alles weitere nur spekulativ.

Crack  24.07.2015, 22:07
@darkhouse

denn die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, was nur auf Antrag verfolgt wird, nicht von Amts wegen.

Das ist nicht richtig.

Auch dann wenn öffentliches Interesse besteht kann diese Straftat verfolgt werden.

darkhouse  26.07.2015, 22:01
@Crack

dann ja, wissen wir aber nicht, gehe hier nicht davon aus...

Denke Bußgeld aufjedenfall, wahrscheinlich auch FSentzug und/oder Punkte in Flensburg

Maximilian0296  21.07.2015, 07:47

Nein kein Führerscheinentzug. Sondern Fahrverbot.

Das ist nicht ohne.

Die Staatsanwaltschaft wird jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln. Da das Überfahren einer roten Ampel als grob fahrlässig gilt und es ein öffentliches Interesse an der Verfolgung gibt, wird es auf jeden Fall zur Gerichtsverhandlung kommen.

Dein Freund sollte sich auf keinen Fall noch gegenüber irgendjemand zum Unfall äußern oder etwas unterschreiben.

Unbedingt sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten !!!!

Ich denke auch das dein Freund den Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben muss. Mir ist auch schon was ähnliches passiert. An einer Baustelle war die Ampel beinahe durch einen Bagger verdeckt, bin dann voll durchgefahren und die Polizei stand zufällig hinter mir.Falls du einen guten Rechtsanwalt brauchst kann ich dir einen empfehlen. Er ist auf Verkehrsrecht spezialisiert.http://www.ruisingersteiner.de/