Verkehrsunfall über rote Ampel mit Personenschaden, womit ist zurechnen?
Ein Freund von mir hat gestern einen Unfall verursacht mit Personenschaden. Er ist eine Hauptstraße entlang gefahren und wurde von der Sonne geblendet und ist schon langsamer als 50kmh gewesen als er auf eine Ampel zu fuhr, die Ampel sah für ihn grün aus und er warf auch einen kuren Blick auf die Füßgänger Ampel die Rot war, als er über die Ampel fuhr hörte er es auch schon knallen...
Er hat eine Fußgänger umgefahren, sie war ansprechbar und wusste auch wie sie heißt, was sie grade vorhatte etc. hatte leichte blutetende Wunden (wurde aber ins Krankenhaus gebracht). Die Frau lag die Nacht auf der chirugischen Wachstatioin, nehme an das ist Normal nach so einem Umfall?
Ein zeuge der hinter ihm fuhr ca. 5-10m sagte die Autofahrer hatten Rot, eine Fußgängerin hatte er ebenfalls nicht gesehen und schneller als 40-45kmh sei er auch nicht gewesen...
Jedenfalls ist er natürlich völlig fertig mit der Welt, hat sich zwar schon entschuldigt will aber nochmal ins Krankenhaus.
Womit muss er jetzt rechnen? Hatte noch nie einen Unfall, wurde 2mal geblitzt bisher und 2 mal falsch geparkt ansonsten hat er sich noch nichts zu Schulden kommen lassen.
8 Antworten
Schätze er kann sich schon mal auf 2 punkte 360€ und nen Monat als Fussgänger einstellen. Probezeit? Verlängerung und Aufbauseminar.
zivilrechtliche Sache Schmerzensgeld und die Kosten.
360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat laufen. Soweit schon mal zur Ahndung des Verkehrsverstoßes. Wirst du geblendet, musst du mit maximaler Umsicht fahren, bedeutet, wenn du nix siehst, erst fahren, wenn du dich maximal überzeugt hast. Für den Verstoß kaum relevant. Fahrlässige Körperverletzung wäre die Straftat, die aber nur auf Antrag verfolgt wird. Mit einer Entschuldigung und weiterer Zuwendung zur Geschädigten kann man das durchaus verhindern. Sonst sehe ich hier eine geringe Geldstrafe oder Bewährungsstrafe, sogar eine Einstellung wäre denkbar.
Wiegesagt er dachte er sah bei sich grün sei, ist auch "nur" ca.45kmh gefahren also schon weniger als vorge schrieben weil die Lichtverhältnisse bescheiden waren....
Wenn die Frau keine Strafanzeigen stellt wird von der Staats Anwaltschaft nicht ermittelt?
Genau, denn die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, was nur auf Antrag verfolgt wird, nicht von Amts wegen. Er ging davon aus, dass grün sei, und sei nur 45 km/h gefahren. 50 km/h heißt ja HÖCHSTgeschwindigkeit, nicht SOLLgeschwindigkeit. Er hat so zu fahren, dass er andere nicht gefährdet, und mit der dahingehend angepassten Geschwindigkeit. Da können auch mal 20 km/h eben zu viel sein. Sicher macht Sonneneinstrahlung die Ampel oft unkenntlich, aber dann muss ich das auch so einschätzen und mich anpassen, und wenn ich dann mit Schritttempo mich vortaste. Aber die genauen Umstände kenne ich nicht, daher wäre alles weitere nur spekulativ.
denn die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, was nur auf Antrag verfolgt wird, nicht von Amts wegen.
Das ist nicht richtig.
Auch dann wenn öffentliches Interesse besteht kann diese Straftat verfolgt werden.
dann ja, wissen wir aber nicht, gehe hier nicht davon aus...
Denke Bußgeld aufjedenfall, wahrscheinlich auch FSentzug und/oder Punkte in Flensburg
Nein kein Führerscheinentzug. Sondern Fahrverbot.
Das ist nicht ohne.
Die Staatsanwaltschaft wird jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln. Da das Überfahren einer roten Ampel als grob fahrlässig gilt und es ein öffentliches Interesse an der Verfolgung gibt, wird es auf jeden Fall zur Gerichtsverhandlung kommen.
Dein Freund sollte sich auf keinen Fall noch gegenüber irgendjemand zum Unfall äußern oder etwas unterschreiben.
Unbedingt sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten !!!!
Ich denke auch das dein Freund den Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben muss. Mir ist auch schon was ähnliches passiert. An einer Baustelle war die Ampel beinahe durch einen Bagger verdeckt, bin dann voll durchgefahren und die Polizei stand zufällig hinter mir.Falls du einen guten Rechtsanwalt brauchst kann ich dir einen empfehlen. Er ist auf Verkehrsrecht spezialisiert.http://www.ruisingersteiner.de/
Probezeit nicht mehr, fährt seit 6 Jahren Auto