Für Kleingewerbe Raum anmieten. Warum verlangt Mietvertrag Umsatzsteuerpflichtige Geschäfte?

1 Antwort

ganz einfach:

der Vermieter hat für die Räume Vorsteuer gezogen. Wenn die Vermietung jetzt z.B. an einen Arzt erfolgt, muß der Vermieter 10% der erhaltenen Vorsteuer (§ 15a UStG) zurückzahlen.

Deshalb steht dieser Satz im Mietvertrag.

und ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht, interessiert den Vermieter nicht. Es wird ausschließlich auf die Art der Umsätze abgestellt. Unterliegen also die Umsätze, welche Du tätigst, keiner Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG, kann (und wird ....) der Vermieter die Umsatzsteuer auf die Miete draufschlagen.

schleudermaxe  28.06.2015, 06:32

.... oh, da spricht mal wieder einmal so ein Kenner? Wenn ich optiere, was ich mache, dann hat auch ein praktizierender Mediziner, wie bei mir, mir die Märchensteuer zu bezahlen, und ich führe sie ab. Der Mediziner bekommt sie aber von seinen Patienten bzw., seinen Kassen nicht wieder. Es sind für ihn reine Kosten. Also bitte! ... und warum sollte ein Deutsches Finanzamt mir etwas abziehen? ... wofür Daumen hoch vergeben wurde, bleibt mir verborgen. Vielleicht waren dies ja auch lediglich Kenner.

wurzlsepp668  28.06.2015, 13:19
@schleudermaxe

tja, @schleudermaxe, dann handelt es sich bei Dir um unberechtigt ausgewiesene Mehrwertsteuer.

@helmuthk ist Steuerberater, auch meine Wenigkeit hat eine Bestellungsurkunde an der Wand ...

die Daumen hoch wurden vergeben, da es sich um Antworten handelt, welche richtig sind. Deine Vorgehensweise ist FALSCH ....

aber hier im Forum ist es tatsächlich so, dass sich die Experten für ihre Antworten rechtfertigen müssen und teilweise noch als unfähig und Märchenerzähler hingestellt werden

September123 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 17:08

Wow! Vielen Dank für die schnelle Antwort!! Also wenn der Vermieter diesen Satz aus dem Vertrag streicht hat das keine Konsequenzen für ihn oder mich? (Er weiß auch nicht was das bedeutet und meint er würde ihn dann einfach streichen)

Helmuthk  27.06.2015, 21:55
@September123

Das hat steuerliche Konsequenzen für den Vermieter.

Wenn er den Passus streicht, kann es sein, dass das Finanzamt für diesen Raum je Jahr der Vermietung ohne Mehrwertsteuer 10 % der Vorsteuer für diesen Raum an das Finanzamt zurückzahlen muss (§ 15a Umsatzsteuergesetz).