Für Kleingewerbe Raum anmieten. Warum verlangt Mietvertrag Umsatzsteuerpflichtige Geschäfte?
Hallo ihr lieben, ich möchte mein Kleingewerbe (Fotografie) gerne ausbauen und dazu einen kleinen Raum anmieten.
Jetzt steht in dem Mietvertrag folgendes: "Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegestand ausschließlich für die Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze zu verwenden und in den Mieträumen keine umsatzsteuerfreien Geschäfte durchzuführen"
Das ich Umsatzsteuer zahlen muss wird bei mir ab nächstes Jahr voraussichtlich auch der Fall sein. Allerdings noch nicht dieses (werde dieses Jahr noch unter der Grenze bleiben) da ich noch im Aufbau bin und ja einen Raum brauche um mehr Termine annehmen zu können.
Ich wusste garnicht das einen Vermieter sowas interessiert. Kann mir jemand sagen in wie weit das eine Rolle für ihn spielt und ob er mir den Raum trotzdem vermieten könnte oder was das sonst für Folgen hätte?
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
ganz einfach:
der Vermieter hat für die Räume Vorsteuer gezogen. Wenn die Vermietung jetzt z.B. an einen Arzt erfolgt, muß der Vermieter 10% der erhaltenen Vorsteuer (§ 15a UStG) zurückzahlen.
Deshalb steht dieser Satz im Mietvertrag.
und ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht, interessiert den Vermieter nicht. Es wird ausschließlich auf die Art der Umsätze abgestellt. Unterliegen also die Umsätze, welche Du tätigst, keiner Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG, kann (und wird ....) der Vermieter die Umsatzsteuer auf die Miete draufschlagen.
tja, @schleudermaxe, dann handelt es sich bei Dir um unberechtigt ausgewiesene Mehrwertsteuer.
@helmuthk ist Steuerberater, auch meine Wenigkeit hat eine Bestellungsurkunde an der Wand ...
die Daumen hoch wurden vergeben, da es sich um Antworten handelt, welche richtig sind. Deine Vorgehensweise ist FALSCH ....
aber hier im Forum ist es tatsächlich so, dass sich die Experten für ihre Antworten rechtfertigen müssen und teilweise noch als unfähig und Märchenerzähler hingestellt werden
Wow! Vielen Dank für die schnelle Antwort!! Also wenn der Vermieter diesen Satz aus dem Vertrag streicht hat das keine Konsequenzen für ihn oder mich? (Er weiß auch nicht was das bedeutet und meint er würde ihn dann einfach streichen)
Das hat steuerliche Konsequenzen für den Vermieter.
Wenn er den Passus streicht, kann es sein, dass das Finanzamt für diesen Raum je Jahr der Vermietung ohne Mehrwertsteuer 10 % der Vorsteuer für diesen Raum an das Finanzamt zurückzahlen muss (§ 15a Umsatzsteuergesetz).
.... oh, da spricht mal wieder einmal so ein Kenner? Wenn ich optiere, was ich mache, dann hat auch ein praktizierender Mediziner, wie bei mir, mir die Märchensteuer zu bezahlen, und ich führe sie ab. Der Mediziner bekommt sie aber von seinen Patienten bzw., seinen Kassen nicht wieder. Es sind für ihn reine Kosten. Also bitte! ... und warum sollte ein Deutsches Finanzamt mir etwas abziehen? ... wofür Daumen hoch vergeben wurde, bleibt mir verborgen. Vielleicht waren dies ja auch lediglich Kenner.