für Haushaltsauflösung Gewerbe anmelden?
Hallo, wir konnten günstig ein Haus erwerben, Bedingung war jedoch die Übernahme mit allem Inventar so wie es vom (verstorbenen) Vorbesitzer hinterlassen wurde. Jetzt sind wir dabei es zu entrümpeln, vieles kommt zum Müll, manches behalten wir, doch es gibt auch jede Menge Dinge die noch gut und brauchbar sind und für die wir keine Verwendung haben. Werkzeug, Sachen, Möbel, div. techn. Geräte, teilweise auch Sachen mit Sammlerwert usw. ... das sind einige hundert Posten und wir überlegen, wie wir das am besten verwerten. Wir stellen uns jetzt die Frage ob wir ein Gewerbe anmelden müssen oder wie wir das am besten angehen. Rein rechtlich ist es wahrscheinlich fast egal wie man es verkauft, ob Ebay oder sonstwo? oder gibt es noch andere Ideen? Danke!
3 Antworten
Da es sich um einen absehbaren Zeitraum handelt, in dem die Sachen zum Verkauf eingestellt werden, dürfte Euch keiner Gewerblichkeit unterstellen.
Sinnvoll wäre es die Sachen bei ebay-Kleinanzeigen für Selbstabholer anzubieten.
Hier mal die Sicherheitshinweise zum Nachlesen:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html
unten auf dirser Seite findest Du den Link zu den Nutzungsbedingungen.
Eine einmalige Haushaltsauflösung ist doch kein Gewerbe! Ein Gewerbe ist immer auf eine fortwährende Gewerbeausübung, also auf Dauer, ausgerichtet.
Macht einen Hausflohmarkt. Und das was nicht weggegangen ist auf Ebay.