für das Aufstellen einer Schaukel im Gemeinschaftsgarten verlangt Vermieter eine Haftungserklärung
haben im Gemeinschaftsgarten des Mehrfamilienhauses für unsere Enkelin (einziges Kind in der Anlage) eine Schaukel nach vorheriger mündlicher Genehmigung der Hausverwaltung aufgestellt. Nun verlangt der Eigentümer des Mehrfamilienhauses von mir, dass ich eine Haftungserklärung unterzeichne. Andernfalls müsste ich die Schaukel entfernen.
5 Antworten
Gemeinschaftsgarten: Steht im Mietvertrag die Benutzung des Gartens dem Mieter frei? Gibt es einen Gartennutzungsvertrag mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer?
Vermutlich wird über die Betriebskosten eine Haftpflichtversicherung durch die Mieter bezahlt. Diese Vers. schließt aber die Haftung von privaten Spielgeräten im Grundstück nicht ein. Daher könnte deine Privathaftpflichtvers. zuständig sein, wenn du laut Mietvertrag den Garten zum Spielen deines Besuches nutzen darfst. Die Freistellungserklärung ist vermutlich rechtens.
Wenn eine Schaukel im Gemeinschaftsgarten steht, dann ist es durchaus möglich, dass auch andere Kinder (Besuch anderer Mieter) die Schaukel nutzen. Passiert etwas, will der Vermieter dann verständlicherweise nicht haften. Also: entweder Haftungserklärung unterzeichnen oder Schaukel abbauen.
... das ist ja unglaublich, der Vermieter kippt die Entscheidung seiner Vertreterin, der Hausverwaltung? .. und was sagen denn die jetzt dazu, daß sie in die Pfanne gehauen werden?
Da Du nichts schriftlich hast, kann es schnell passieren, dass der Vermieter die mündliche Zustimmung wideruft bzw. er behauptet die Zusage nie erteilt zu haben.
Der Vermieter möchte nicht dafür haftbar gemacht werden wenn etwas passiert und das kann ich verstehen.
Es ist zwar Deine Schaukel aber sein Garten und wenn in seinem Garten was passiert dann geht es ihm an den Kragen.
Also unterschreiben oder es wird nichts mit schaukeln.
MfG
Johnny
Er möchte sich nur absichern, daß er keine Verantwortung für die Schaukel hat, wenn doch mal etwas passieren sollte mit dem Kind.