Trampolin auf Gemeinschaftsgarten
Wir haben uns mit 5 mietern zusammen ein Trampolin gekauft und es auf den Gemeinschaftsgarten gestellt , vom Eigentümer ist es ok aber die hausverwaltung verlangt jetzt den abbau des trapolins , einen Sandkasten haben wir auch aber der ist total verdreckt ...was können wir tun ...
6 Antworten
Gehört dem Eigentümer denn das ganze Haus oder nur die Wohnung? Danach entscheidet sich, wer das Sagen hat...
Naja, dann muss der Sparkasse doch nur noch mitgeteilt werden, dass der Eigentümer nichts dagegen hat. Offensichtlich besteht da doch nur ein Kommunikationsproblem...
Schriftliche Einwilligung des Eigentümers ("mit Eigentümer gesprochen und der hat nichts dagegen" reicht nicht) und damit zu Hausverwaltung/ Sparkasse. Für die Sparkasse /Hausverwaltung , die ja zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet ist, sieht das halt so aus, als ob da 5 von 24 Parteien ohne zu fragen was aufgestellt hätten (vielleicht hat sich ja auch einer der anderen Parteien beschwert bei der Hausverwaltung) - das Missverständnis kann man aus der Welt schaffen. Kann euch aber auch passieren, daß sich noch andere zusammenschliessen und Ihr dann 5 Trampolins im Garten stehen habt, denn natürlich gilt dann gleiches Recht für alle...
Zu wenig Infos! 1. wie viele Wohnungen? 2. die "zusammen mit 5 Mietern" sind wie vielen von den gesammten Mietern? 3. wie viele Eigentümer hat das Haus?#
Zur Erklärung: Damit etwas auf den Gemeinschaftsflächen aufgestellt werden darf, müssen ALLE eigentümer zustimmen, da sonst die , die das nicht wollen, bei der nutzung "eingeschränkt" sind... also wenns schnell gehen soll, dann Umlaufbeschluss (das betrifft hier immer alles die Besitzer, nicht die mieter!) und wenn alle Besitzer zustimmen (zustimmen, entthalten ist schon keine zustimmung, ablehnung sowieso) dann kann man das machen. - Da muß auch festgelegt werden, wer haftet und für Wartung, ect.. verantwortlich ist...
24 wohnungen ein eigentümer . nur die hausverwaltung hat was dagegen!!!
Missverständnis - leicht aus der Welt zu schaffen - siehe meinen anderen Kommentar! - Normalerweise hätte man das alles vorher machen sollen, dann wäre es gar nicht soweit gekommen.
Die Hausverwaltung ist vom Eigentümer eingesetzt, arbeitet also für den.
Ihr solltet diese HV von der Zustimmung des Eigentümers in Kenntnis setzen. Vielleicht ist denen das Einverständnis nicht bekannt.
Wir haben uns mit 5 mietern zusammen ein Trampolin gekauft und es auf den Gemeinschaftsgarten gestellt , vom Eigentümer ist es ok aber die hausverwaltung verlangt jetzt den abbau des trapolins , einen Sandkasten haben wir auch aber der ist total verdreckt ...was können wir tun ...
Die Hausverwaltung arbeitet für den Vermieter und der hat das Sagen.
Wenn er es erlaubt, dann hat sich die Hausverwaltung daran zu halten.
Stimmrecht hat doch der Eigentümer.
Ingesamt sind es 24 hausparteien in 3 Häusern und die Häuser hehören einem Eigentümer nur die haben es jetzt der Sparkasse gegeben damit sie es verwaltet.Eine Nachbarin hatte schon mit dem Eigentümer gesprochen und die hätten nichts dagegen....