Führungszeugnis bei jedem Job mit Geld benötigt?
habe ein Vorstellungsgespräch im Wettbüro und wolte fragen ob ich ein Führungszeugnis benötige, da ich ja auch an der Kasse arbeite
6 Antworten
also obs beim Wettbüro benötigt wird weiß ich nicht..
aber ich hab schon oft mit Geld gearbeitet und habe nie dafür eins gebraucht. also bei jedem Job mit Geld braucht man es schonmal nicht.
das einzige Mal, als ich eins benötigt habe, war bei einem Aushilftsjob/Studentenjob bei McDonalds.
Kommt also eher auf den Arbeitgeber an.
Nach der Rechtsprechung des BAG darf der Arbeitgeber vom Bewerber die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nicht verlangen (Ausnahme öffentlicher Dienst und bei einem erweiterten Führungszeignis für MA in der Arbeit mit Jugendlichen).
Grund hierfür ist, dass in einem polizeilichen Führungszeugnis sämtliche Strafen aufgeführt sind, also auch solche, die zum Arbeitsverhältnis keinen konkreten Bezug aufweisen.
Hinsichtlich des Fragerechts nach Vorstrafen hält das BAG nur solche Fragen für zulässig, die für die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes von Bedeutung sind (Urteil vom 20.05.1999, NZA 1999, 975).
Also in Deinem Fall, ob Du wegen Unterschlagung etc. vorbestraft bist.
Deinen Angaben hat der AG zu glauben; bei falschen Angaben kann, wenn das herauskommt, später das Arbeitsverhältnis u. U. fristlos gekündigt werden.
Auf der anderen Seite, wenn keine Eintragung enthalten ist, spricht grundsätzlich nichts dagegen, dieses vorzulegen - das ist halt eine Sache der persönlichen Einstellung - ich würde keins vorlegen.
In einem Unternehmen, daß mir schon vorher mißtraut, möchte ich nicht arbeiten.
Übrigens: die Kosten muß der AG Dir erstatten!
Ist es denn gefordert?
Natürlich kann der AG gegen Kostenerstattung Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen.
Das er es ohne triftigen Grund nicht immer darf, hat für dich keinerlei Bedeutung: Ohne Vorlage nimmst du dich eben aus dem Bewerberrennen denn wo nichts oder eine uralte Verkehrsstraftat eingetragen wäre, braucht man dies nicht verweigern, oder?
G imager761
Wenn der ArbG die Vorlage verlangt: ja. Kommt in Berufen, in denen man direkt mit Bargeld in Berührung kommt, sicher nicht selten vor.
Das entscheidet der Arbeitgeber.
Eine allgemein gültige Aussage gibt es nicht.