Dringende Hilfe wegen ungerechter Benotung IHK Prüfung?

1 Antwort

Du kannst Widerspruch einlegen. Von der mündlichen Prüfung wird in der Regel ein Prüfungsprotokoll angefertigt. Außerdem werden die Prüfer noch mal zur Stellungnahme gebeten, wenn Widerspruch eingelegt wird.

ein unbeteiligter Mitarbeiter der IHK (Rechtsabteilung) wird sich dann das Protokoll, die Stellungnahmen der Prüfer und deinen Widerspruch ansehen und überprüfen, ob deine kritisierten Punkte berechtigt waren.

das heißt, du kannst Widerspruch einlegen (Fristen beachten, falls es welche gibt!), solltest ihn möglichst genau begründen. Also bspw „zwar wusste ich die Antworten zu den Fragen x,y,z nicht, dafür habe ich a,b,c meines Erachtens richtig und vollständig beantwortet und habe dadurch zumindest ein „ausreichend“ (oder welche Note auch immer) erreicht.“

Vielleicht solltest du es jedoch unterlassen, persönliche „Fehden“ mit der Prüfungsvorsitzenden zu erwähnen.

selbst wenn dein Widerspruch abgelehnt wird, muss dir dezidiert geantwortet werden, woran es gescheitert ist. Das kann ja auch schon weiter helfen, um die Benotung zu verstehen und mit dem Thema abzuschließen.

helfer94 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 09:49

Hey, danke dir für deine schnelle Antwort. Warum sollte ich die persönliche Angelegenheit nicht schildern ? Hab sogar ein E-Mail Verlauf mit der Frau der als Beweis dafür ist, sie verärgert zu haben.
Nur leider kann ich niemanden beweisen was ich wirklich in der Prüfung alles gesagt habe und ich könnte mir vorstellen dass in dem Prüfungsprotokoll nur negatives steht. Das einzige wären meine Notizen die ich in der Vorbereitungszeit geschrieben habe. Hoffe die haben die Pflicht diese aufzubewahren

EphraimUlk  14.06.2018, 14:38
@helfer94

Ein E-Mail-Verlauf NACH der Prüfung, dass sie verärgert über dich in der Prüfung war, kannst du ja anhängen. Das was vorher mal zwischen Euch schief gegangen ist, hat ansonsten an der Stelle mE nichts zu suchen.

wenn du es doch anführen willst, mach es kurz und Stütze dich ansonsten auf sachliche Argumente.

ich sag es mal ganz salopp: alle, die mit der Benotung nicht zufrieden sind, fühlen sich ungerechtfertigt behandeln. Die meisten werden nicht den Fehler bei sich selbst suchen. Daher kommt eine andere Berwertung auch nur in Beteacht, wenn die Prüferin abgesehen von euren Problemen miteinander, deine Leistung tatsächlich deswegen herunter bewertet hat und nicht aus substanziellen Gründen.