Mit vorläufiger Fahrberechtigung auch in Österreich fahren?
Hallo, dieses Thema wurde bstimt schon oft gefragt. Ist es möglich mit dem Nachweis der Fahrberechtigung, da noch kein Führerschein in Form einer Karte vorliegt im Uasland bzw. in Österreich zu fahren? Ich hab bei Wikipedia was gefunden was so aussieht wie wenn man in Österreich auch wenn das eigentlich nciht möglich ist fahren kann. "Lenkberechtigungen, die in den Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig sind, sind ebenfalls in Österreich uneingeschränkt gültig. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass das in Österreich festgelegte Mindestalter zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Klasse in jedem Fall einzuhalten ist, auch wenn im Heimatstaat ein niedrigeres Mindestalter gelten sollte. Ausnahme: Führerscheine aus Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich (inklusive Nordirland), die aufgrund gegenseitiger Abkommen schon ab 17 Jahren anzuerkennen sind. Jedoch gibt es immer wieder bei Anhaltungen durch die Polizei differente Rechtsauffassungen. Um Diskussionen mit Beamten zu vermeiden sollte ein Gesetzestext in Form einer Kopie mitgeführt werden. Österreichische Polizeibeamte gehen oft noch davon aus, dass z. B. eine deutsche Fahrerlaubnis (Grau/Rosa) bei ständigem Aufenthalt in Österreich in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden muss, dies ist jedoch nicht der Fall.[25]" ( http://de.wikipedia.org/wiki/FührerscheinundFahrerlaubnis_(EU-Recht) )
Ich weiß jetzt nciht was ich glauben soll. Danke für eure Hilfe :)
5 Antworten
was verstehst du unter einer fahrberechtigung ohne führerschein in form einer karte?
den BF ab 17?
der ist ist in verschiedenen europäischen staaten anerkannt, in allen anderen brauchst du den orginalführerschein, bzw. einen internationalen führerschein.
in dne usa wirst du mit der BF17 bescheinigung laufne müssen
Also ich mein nicht den BF 17 Schein, cih mein so eine vorläufige Fahrerlaubnis(da der richtige Führerschein erst gedruckt werden muss), das ist ein weißer Zettel wo drauf steht das ich fahren darf aber halt nur im Inland, ich versteh nur nciht warum man mit dem nciht im AUsland fahren darf...
was hat das eine mit dem anderen zu tun. Der BF17 Fuehrerschein wird nun mal nicht anerkannt in den Staaten. Der BF17 ist kein international anerkannter Fuehrerschein und daran aendert sich auch nichts, wenn man in den Staaten schon ab 16 Jahren fahren darf.
Trotzdem wird man laufen müssen, weil in den USA der deutsche Führerschein mal nichts zählt sondern lediglich ein internationaler Führerschein. Und diesen bekommt man nur wenn man eben 18 Jahre alt ist und die Regelung "BF" aufgehoben.
Es geht hier scheinbar nicht um den lila BF 17- Schein, sondern um den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung. Die Karte konnte nicht ausgehändigt werden, da vermutlich noch nicht hergestellt. Mit dem weißen Zettel wurde die Fahrerlaubnis erteilt, allerdings gilt diese nur im Inland, also Deutschland. In diversen Abkommen haben sich alle Staaten darauf verständigt, dass nur ein Dokument ( das bestimmte Voraussetzungen und Angaben enthalten muss) als Nachweis gilt. Dieser Nachweis über die bestandene Prüfung wird im Ausland nicht als amtliches Dokument anerkannt, obwohl es in Deutschland eines wäre. Möchtest du im Ausland fahren, so gehe zur Führerscheinstelle, die dir aufgrund der Prüfungsbescheinigung einen Internationalen Führerschein ausstellt.Dieser wird dann anerkannt und wird auch gleich ausgehändigt. In Deutschland fährst du mit der Bescheinigung, im Ausland mit dem Internationalen Führerschein.
Fuehrerscheine werden anerkannt - muessen anerkannt werden innerhalb der EU.
Mit den alten Fuehrerscheinen (grau & rosa) kann es jedoch passieren, dass sie beanstandet werden, weil das Bild zu alt ist. Die Beanstandung ist dann zu Recht.
Ansonsten gibt es die BF17. AUfgrund eines bilateralen Abkommens darf BF17 auch in Oesterreich genutzt werden, - natuerlich auch nur mit Begleiter.
Eine Besonderheit dabei ist ... ab dem 18. Geburtstag hat man drei Monate Zeit, diese BF17-Bescheinigung in den Kartenfuehrerschein umzutauschen. In dieser Zeit darf man aber schon allein fahren. Das gilt jedoch NICHT fuer Oesterreich. Auch mit 18 muss man, solange man nur die BF17 hat, dort einen Begleiter dabei haben. Diese Info erhielt ich auf Anfrage aus dem oesterreichischen Verkehrsministerium.
Wenn Du von der BF17 Fahrerlaubnis sprichst (Fahrberechtigung), die gilt nicht im Ausland, nur in Deutschland eigentlich. Aber in Oesterreich gibt es da eine Ausnahme, denn dort gibt es ein aehnliches Modell und dieses wird in Deutschland auch anerkannt und daher auch umgekehrt. Also in Oesterreich darf man fahren mit BF17, in anderen Laendern nicht.
Eine befristete Prüfungsbescheinigung ist nur im Inland gültig (§ 22 Abs. 4 letzter Satz FeV).
Also: Nein.
Unwahrscheinlich, da man in den USA den Führerschein schon mit 16 machen darf.