erste hilfe kurs führerschein aufbewahrungsfrist
Hallo,
Ich bräuchte bitte verbindliche informationen am besten mit verweis auf irgendein gesetz oder soetwas.
Ich habe vor ein paar jahren (circa 4 J) einen erste hilfe kurs für den führerschein gemacht. nun muss ich allerdings die fahrschule wechseln und es würde mir enorm helfen, wenn ich den nicht noch ein zweites mal machen müsste.
Die neue fahrschule sagte mir, der erste hilfe kurs muss 10 jahre aufbewahrt werden. die alte sagte mir sie haben nix mehr davon, bei ihnen wird das nach 2 jahren gelöscht.
was ist nun richtig? muss der beleg vielleicht noch irgendwo liegen (DRK usw)?
Ich höffe mir kann jemand weiterhelfen oder vllt quellen geben wo nützliche informationen bzg der aufbewahrungsfrist zu finden sind.
grüße
3 Antworten
Also ich kenn das auch mit 2 Jahren. So lange ist der nämlich nur gültig.
Mir wäre das neu, dass ein EH-Kurs abläuft?!
In erster Linie bist du selbst dafür zuständig den Teilnahmeschein aufzubewahren, dient dir ja auch als Nachweis.
Gültigkeit für den Führerschein / Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Es gibt in Deutschland für den Straßenverkehr keine Pflicht, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse gilt er unbegrenzt (siehe auch §19 FeV, dort werden keine Einschränkungen der Gültigkeit genannt). Die Bescheingung kann daher gesetzlich nicht ungültig werden, also der Erste-Hilfe-Schein kann nicht ablaufen und ist somit unbegrenzt gültig. Anders als beim Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, gibt es keinen festen Ablauftermin für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (für Auto, Motorrad und weitere).Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ist es aber fraglich, was eine solche Bescheinigung noch bringt, wenn der Lehrgang schon viele Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, das Wissen über Erste Hilfe alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen. Denk daher trotzdem darüber nach, gelegentlich an einem Kurs teilzunehmen. Es gibt einem doch ein deutlich besseres Gefühl, in einem Notfall helfen zu können und meistens sind es keinen Fremden.
Demnach musst du ihn nicht nochmal machen.
Wenn du den EH Kurs beim DRK gemacht hast, kannst du da mal nachfragen, eigentlich kann man den noch ein mal ausdrucken lassen. (Ein neuer Kurs schadet aber auch nicht, das meiste hat man nach 2 Jahren wieder vergessen.)