Vorläufiger Führerschein (Begleitendes fahren ab 17) noch 3 Monate nach 18 Geburtstag gültig?

3 Antworten

Und holt man ihn nicht innerhalb der drei Monate ab so ist er ungültig und wird mit allen Prüfungsunterlagen vernichtet 

und so mit hat man seinen Anspruch auf die Fahrerlaubnis verwirkt und muss ihn ganz neu machen das geschieht aus Datenschutz und das sich kein Unbefugter den Schein aneignen kann 

so wie mit dem Perso. der wird auch nach 3 Monaten vernichtet und dann muss man dafür auch alles neu beantragen . 

Also ranhalten und innerhalb von 3 Monaten abholen sonst hat man keinen Anspruch mehr darauf  .

RokuTheLegend 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 13:56

also kann ich den zettel (mein vorläufigen Führerschein) garnicht behalten??? ich wollte den als Andenken behalten :(

unter anderem hier: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html


Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


RokuTheLegend 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 11:53

Danke für deine Hilfreiche Antwort :)

Crack  30.04.2017, 12:54
@RokuTheLegend

Nachzulesen im §48a FeV

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

Hallo,

offiziell steht es in § 48 Absatz Absatz 3 Punkt 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Viele Grüße

Michael

RokuTheLegend 
Beitragsersteller
 01.05.2017, 22:02

danke für die Antwort!