Vorläufiger Führerschein (Begleitendes fahren ab 17) noch 3 Monate nach 18 Geburtstag gültig?
Hallo Community, wo steht es offiziell das der Führerschein (Zettel für 17 jährige) noch 3 Monate gültig ist bevor man seinen richtigen Lappen holt?
3 Antworten
Und holt man ihn nicht innerhalb der drei Monate ab so ist er ungültig und wird mit allen Prüfungsunterlagen vernichtet
und so mit hat man seinen Anspruch auf die Fahrerlaubnis verwirkt und muss ihn ganz neu machen das geschieht aus Datenschutz und das sich kein Unbefugter den Schein aneignen kann
so wie mit dem Perso. der wird auch nach 3 Monaten vernichtet und dann muss man dafür auch alles neu beantragen .
Also ranhalten und innerhalb von 3 Monaten abholen sonst hat man keinen Anspruch mehr darauf .
also kann ich den zettel (mein vorläufigen Führerschein) garnicht behalten??? ich wollte den als Andenken behalten :(
unter anderem hier: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html
Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Nachzulesen im §48a FeV
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.
Hallo,
offiziell steht es in § 48 Absatz Absatz 3 Punkt 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Viele Grüße
Michael
danke für die Antwort!
Gern geschehen ;-)
Danke für deine Hilfreiche Antwort :)