Moped fahren mit vorläufiger Fahrerlaubnis der Klasse B?
Guten morgen!
Ich werde in 3 Monaten 18 Jahre alt!
Ich habe zu meinem 17. Geburtstag den pinken Zettel erhalten, der meine offizielle, vorläufige Fahrerlaubnis der Klasse B darstellt. Die endgültige B Klasse enthält ja die Moped/Roller Klasse und so fort. Nun ist der B Schein ja noch nicht der endgültige Schein, denn den bekomme ich erst mit 18.
Meine Frage ist nun, ob ich Roller/Moped, die man ab 16 oder 17 (?) ja theoretisch fahren darf, schon mit dem vorläufigen Papier fahren darf, beziehungsweise, ob ich irgendwie einen Führerschein dafür beantragen kann. Ich möchte natürlich nicht die Theorie und/oder Praktikprüfung erneut machen!
Welche Möglichkeiten habe ich da? Eigentlich habe ich auch noch nie auf einem Motorrad gesessen aber das ist ja ein anderes Thema.
Für jegliche Antwort wäre ich dankbar, jedoch wären mir offizielle Quellen/ Beweise dazu sehr wichtig!
MfG Christian
4 Antworten
Natuerlich darfst du Roller fahren, auch mit dem vorlaeufigen. Die Pruefung ist bestanden, nur Auto darfst du mit Begleitung fahren. Du musst allerdings deinen Fueherschein und Perso immer dabei haben. Ich habe es jeden falls so gemacht und nie Probleme gehabt. Ich wollte mit 16 erst meinen A1 machen, dann hat mir aber mein Fahrlehrer empfohlen den BF17 zu machen und dann Roller zu fahren.
den führerschein b besitzt du erst mit dem 18 geburtstag, das heisst vorher hast du jetzt auch nicht die anderen klassen, die man damit besitzt
Steht das denn irgendwo offiziell? Ich rufe nachher mal beim TÜV an!
was sagte tüv ?
Du hast recht! Danke! :)
Mit BF 17 darfst Du Kraftfahrzeuge der Kl M b.z.w. jetzt AM fahren da Du das Mindestalter dafür hast. Mußt nur immer den vorläufigen Schein dabei haben. Da ich Fahrlehrer bin kannst mir glauben.
ja du darfst roller bis 45kmh fahren
Obwohl ich erst den vorläufigen Führerschein habe? Hast Du irgendwelche verlässlichen Quellen dazu?
ja kumpel hats genauso gemacht ist 17 hat jetzt den B-schein und ist zum tüv den roller auf 45kmh zuzulassen
klar darf er roller bis 50ccm und 45kmh begrenzung fahren die klasse ist im B- schein enthalten