Wie kann ich den Nebenjob "Zeitung austragen" am ersten Arbeitstag kündigen?

4 Antworten

Mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Da wir heute schon den 9. März haben, kommst du erst Ende April aus dem Vertrag. Oder du sprichst mit dem Verlag ob sie dich vll einfach so aus dem Vertrag lassen - sag dass es nichts für dich ist.

Wenn die Prospektfirma darauf besteht, musst du die vier Wochen Kündigungsfrist einhalten. Allerdings sind die auch nicht wild darauf, dass du die Prospekte dann in den nächsten Mülleimer wirfst. Sie könnten dich aber schadensersatzpflichtig machen.

DEINE ELTERN  könnten allerdings diesem Vertrag widersprechen, da du noch minderjährig bist.

WEN DU KÜNDIGST MUSST DU NOCH 1 monat weiter arbeiten ob du willstoder nicht ist bei zeitung so 

Bin in der selben Situation wie du, jedoch habe ich meinen Vertrag noch nicht unterzeichnet.

Musstest du nun die weiteren Male austragen gehen? :-) Hoffe eine Antwort von dir, wäre sehr sehr sehr hilfreich. Liebe Grüße!

alpaycal 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 23:24

Hey. :) Nein, ich musste gar nicht Austragen. Sie hat einen Ersatz gefunden und ich war abgelöst. :)