FSJ/ Jobcenter/ was wird angerechnet?
Hallo, vielleicht könnte mir ja jemand weiterhelfen. Ich bin 21 Jahre alt und beziehe wegen Problemen zuhause eine Wohnung die das Jobcenter finanziert. Ich werde bald ein FSJ anfangen. Dort bekommt man 330 Euro Taschengeld und 70 Euro Verpflegungsgeld. Dann würde ich Kindergeld beziehen können und ich erhalte Unterhalt von meinem Vater. Das wären etwa 350 Euro insgesamt. Das heißt mit dem Taschengeld wären es 750 Euro die ich monatlich hätte. Meine Wohnung kostet 368 warm. Dazu kommen dann ca 80 Euro Strom und Gas. Krankenversicherung muss ich beim fsj auch selbst zahlen. Jetzt frage ich mich generell was angerechnet wird und ob ich dann überhaupt noch was bekomme weil von dem Geld würde mir nicht mal was fürs Essen bleiben.
ich bedanke mich für Antworten
lg
3 Antworten
Ich finde es toll, dass du ein FSJ machen willst. Mein eigenes FSJ hat mir persönlich und bei der Berufsfindung sehr weitergeholfen.
Ein FSJ gilt für einen Jugendlichen/jungen Erwachsenen als wichtiger Grund, keine Arbeit aufnehmen zu müssen, die seinen Lebensunterhalt deckt (https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html). Das ist so, weil ein FSJ/BFD als unheimlich wertvoll für die weitere Berufslaufbahn angesehen wird. Deshalb gilt:
Wenn dein Bedarf größer ist als dein Einkommen, dann hast du Anspruch auf AlG2-Leistungen.
Dein Bedarf sieht folgendermaßen aus: Warme Wohnung (368€) + Regelsatz (432€) = 800€. Die Beiträge der Krankenversicherung werden gesondert von der Arbeitsagentur für Arbeit übernommen. Evtl. stehen dir noch zusätzliche Geldbeträge zu (z.B. für die Erstausstattung). Lass dich beraten.
Dein Einkommen sieht folgendermaßen aus: 750€.
Generell gilt die Regel, dass man sein Einkommen einsetzen muss, um seinen Bedarf zu decken. Vom Jobcenter bekommt man dann dementsprechend weniger Geld ausgezahlt. Dein Unterhalt und das Kindergeld musst du komplett einsetzen, also dieses Geld bekommst du dann weniger vom Jobcenter. Anders bei dem Geld für das FSJ. In § 11b Abs.2 S.6 steht: "Von dem Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ist anstelle der Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich abzusetzen" Auf gut Deutsch heißt das: Von deinem FSJ-Gehalt kannst du 200€ "behalten".
Du hast also ein anrechenbares Einkommen von 550€ und einen Bedarf von 800€ (+Krankenversicherung). Du bekommst also vom Jobcenter 250€ extra. Es kann sein, dass dieser Betrag nicht exakt stimmt, weil du hier nicht alle relevanten Informationen angegeben hast. Das Jobcenter prüft das viel sorgfältiger als ich.
Kleiner Tipp: Wenn du schnell Geld brauchst, dann kannst du nach §42 SGB I einen "Vorschuss" beantragen. Während die Behörde prüft, wie viel Geld dir exakt zusteht, bekommst du den Vorschuss.
Das freut mich.
Das du da dich auch noch selber versichern sollst ist zuviel und die Stelle taugt nicht andere bezahlen dir sogar deine Unterkunft und das Geld zum leben zb!
1 Suche dir was anderes !
2 Was du hast ist in entwar = alg 2! Aber da wird dan auch das gas bezahlt vom amt! Versuche es mal mit einer Aufstockung beim Jobcenter zur miete!
3 400€ fs + 350 € unterhalt+200€ kindergeld sind 950€
Damit kanst du und must du leben den da gibt es kein geld vom staat!
Außerdem wen du da nur 350€ verdienst ist deine Krankenversicherung nur 1-10€
Du lebst auf zu großem Fuß wen du mit 950€ nicht auskommst andere haben zb nur 765€ zum leben mit miete strom und allem anderen!
So hast du keinen Anspruch auf etwas!
Ich verstehe nicht wieso hier alle so unhöflich antworten wenn ich eine ganz normale Frage gestellt habe. Die 350 Euro sind Unterhalt und Kindergeld zusammen. Deshalb sage ich ja 750 insgesamt. Meine Frage ist ja ob ich die Wohnung dann noch weiterhin bezahlt bekomme. Ich beziehe es erst seit 2 Monaten und weiß eben noch nicht so viel darüber. Ich mache das FSJ weil ich noch nicht weiß was ich später machen möchte um mich orientieren zu können.Außerdem habe ich nur den schulischen Teil meines fachabiturs gemacht und muss ein praktisches Jahr absolvieren um studieren zu können. Da ich noch nicht weiß was ich machen möchte und mir deshalb alles offen halten will brauche ich das! Würde ich nichts mehr von Jobcenter bekommen wären das 750- 368 für die Wohnung das sind 382 - 80 Euro Strom und Gas wären dann 302 wie viel Krankenversicherung ist weiß ich nicht da ich bisher immer Familienversichtert war. Das würde noch abgezogen werden. Trotzdem habe ich noch normale Ausgaben Rechnungen Verträge usw und es sollte dann noch zum Essen für den Monat reichen das wäre an sich sehr knapp. Bitte vernünftig lesen und dann so vorschnelle verurteilende antworten abgeben.
Der Träge deines FSJ - zahlt auch den Beitrag für deine KV - und auch den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung und RV - das musst du nicht selber zahlen, du würdest dir also nach 12 Monaten FSJ - sogar einen ALG - 1 Anspruch erwerben.
Musst du denn mit Gas kochen oder mit Strom ?
Denn wenn das Gas zum heizen der Wohnung und ggf.zum erwärmen des Wassers benötigt wird, dann gehört das Gas zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und dann würde deine Warmmiete nicht nur bei 368 € liegen, aber das musst du dann ja anhand deines Mietvertrages selber sehen.
Also mal angenommen es kämen zu den 368 € noch 50 € fürs Gas dazu und dein monatlicher Abschlag für normalen Haushaltsstrom liegt bei 30 €, dann würde deine KDU - bei 418 € liegen und dazu käme dann derzeit min.noch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 432 €.
Dann würde dein Bedarf derzeit bei min.850 € pro Monat liegen !
Von deinen 330 € + 70 € = 400 € kannst du 200 € als Freibetrag in Abzug bringen, es blieben dann also max.200 € anrechenbares FSJ - Taschengeld übrig.
Zu diesen 200 € käme dann der Unterhalt + Kindergeld von 204 €, gesamt dann ca.350 €, somit würdest du dann auf etwa 550 € anrechenbares Einkommen kommen.
Würde dein Bedarf also bei diesen ca.850 € liegen, blieben nach Abzug der ca.550 € noch etwa 300 € die nicht gedeckt sein würden und die würden dir dann ggf.als ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zustehen.
Du wirst dann ja sicher vom Jobcenter auch eine Erstausstattung für deine Wohnung bekommen und dann kann es theoretisch sein das dich das Jobcenter auffordert das du Wohngeld beantragen sollst, denn das wäre eine vorrangige Sozialleistung.
Dafür findest du im Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.
Bei ca.850 € Bedarf bräuchtest du für das Wohngeld als Mindesteinkommen 80 % dieses Bedarfs, müsstest also auf etwa 680 € kommen und das würdest du ja mit deinen ca.750 € erreichen.
Wenn du dann also mehr Anspruch auf Wohngeld hättest, dann bliebe nur das und du würdest keine ALG - 2 Aufstockung mehr bekommen und müsstest dann auch deinen Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich noch 17,50 € selber zahlen.
danke für die liebe Antwort. In meinem Vertrag für das FSJ steht drin dass ich mich selbst versichern muss :) das nimmt mir etwas Sorge ab. Danke!
Damit sollte gemeint sein, dass du dich selber um eine KK - kümmern musst, der Beitrag wird dann aber vom Träger an deine KK - abgeführt, so wie auch RV - Beitrag und ALG - 1 Beitrag.
ich habe die Frage gestellt. Ich danke dir vielmals. Das schafft mir jetzt Erleichterung. Habe mir seit Tagen den Kopf zerbrochen. Einfach top!