FSJ ... freiwilliges soziales Jahr ... was wird bei Hartz4 angerechnet?

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Du bekommst ja ein Taschgengeld, als Fsjler ( in) . 175€ davon sind als Pauschale frei.

"Bufdis, die neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen (FSJ oder FÖJ) ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, können ab dem 1. Januar 2012 175 Euro von ihrem Taschengeld monatlich anrechnungsfrei als Pauschale behalten.

Sie müssen hierfür keine Ausgaben etwa für Versicherungen oder Werbungskosten nachweisen. Bis Ende 2011 waren lediglich 60 Euro vom Taschengeld anrechnungsfrei. Es konnten aber Werbungskosten und Versicherungsbeiträge zusätzlich abgesetzt werden, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Wer allerdings konkret höhere Werbungskosten hat, kann diese weiterhin nachweisen, so dass durch die Neuregelung keine Schlechterstellung erfolgt. Wer den BFD als Teilzeit leistet hat ebenfalls einen Anspruch auf den vollen Taschengeldfreibetrag von 175 Euro. Dieser besteht also unabhängig vom zeitlichen Umfang des Freiwilligendienstes in voller Höhe." ( quelle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/bfd-175-euro-anrechnungsfrei-arbeitslosengeld-2/)

Falls du währende des Fsj weiterhin Kindergeld bekommst ( weiß gerade nciht wie es da aussieht) und du von deinem Kindergeld und deinem Fsk Einkommen den regelsatz,sowie deinen Mietanteil bestreiten kannst, dann kannst du dich aus der Bg raus nehmen lassen.

Deinen Mietanteil errechnest du , indem du die Warmmiete durch die Bewohner teilst. je nachdem wieviel du beim FSK bekommst und wie teuer die Wohnung ist kann so etwas sinn machen.

Indivia  26.04.2013, 13:16

Wie es mit dem verpflegungsgeld aussieht, das kann ich dir leider nicht sagen, vermute aber das du dies von deinem "Einkommen" selber zahlen musst.

Indivia  02.05.2013, 12:13
@Indivia

danke für den stern

200 EUR

Aufwandsentschädigung sind generell frei.

§ 11 b Abs. 2 Satz 3 SGB II:

Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 200 Euro monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag von 200 Euro tritt.

Kannst du höhere tatsächliche Aufwendungen nachweisen, kann es auch mehr sein.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-11b-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Rosenherzle 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 18:01

danke

100,-€ und vom Rest 20% darfst du behalten...

Indivia  26.04.2013, 13:17

im Fsj sieht das was anders aus, aber bei " normalen" JOb würde diese Anrechnung erfolgen.

hallo, also was soll ein monatliches verpflegungsgeld sein ? wenn dies ein zuschlag fürs essen ist, dann wird dies auch abgezogen. wieso sollte der steuerzahler jemandem 2x geld fürs esen bezahlen ??

sprich alle zuschläge werden angerechnet, teilweise werden freibeträge abgezogen, aber nicht bei allem.

Frei sind glaube ich 165 €. Alles andere wird verrechnt

Indivia  26.04.2013, 13:17

Das ist der Freibetrag bei alg1