hauptstromzähler und zwischenstromzähler
hallo, ich wohne in einem haus mit 2 wohnungen. die eine wohnung (unten) steht leer mit dem hauptzähler ich oben... habe den zwischen zähler.. der hauptzähler ist auf mich angemeldet worden wo der lezte mieter unten raus ist... ist das rechtens?? und jetzt zahl ich jeden monat strom habe aber immer eine differenz zum hauptzähler und zahle jeden monat dazu... was kann ich machen? muss sich nicht der vermieter anmelden und von mir den abschlag bekommen vom zwischenzähler? bitte um schnelle antwort... danke im voraus.
3 Antworten
Die Differenz tritt m. E. auf, weil der Hauptzähler sämtliche Verbräuche des Hauses misst. Dein Unterzähler aber nur die innerhalb deiner Wohnung. Als da wären Hausbeleuchtung draußen und drinnen, Betriebsstrom für die Heizung uva. Das musst du in Betracht ziehen. Solang du allein im Haus Mieter bist, ginge das also in Ordnung. Kommt ein neuer dazu, müsste die Differenz geteilt werden.
ich gehe mal davon aus, dass verbraucher wie heizung (Steuerung, brenner punmpe), Treppenhausbeleuchtung und Klingel über den hauptstromzähler, nicht aber über den zwischenzähler laufen....
wenn die wohnung unten leer steht, und du als einziger stromverbraucher im haus bist, ist das durchaus richtig. stellt sich alleine die frage, was passiren wird, wenn die besagte wohnung wieder bewohnt werden soll...
faktisch ist es so, dass der mieter der wohnung unten wohl die ganze zeit pech gehabt und auch die für dich anfallenden kosten für klingel, heizung und licht im treppenhaus mitgetragen hat...
richtig wäre es in dem fall einen neuen zäherkasten mit 3 Stromzählern zu installiren. einer für den allgemeinbedarf, und für jede wohnung einen....
ist für einen neuen zählerkasten kein geld da, bliebe zur not noch die überlegung für jede der beiden wohnungen einen zwischenzähler zu installiren. in in dem fall müsste der vermieter erst mal den kompletten strom übernehmen, und dann mit seinen mietern abrechnen...
zieht in eine der beiden wohnungen der gebäudeeigentümer selbst ein, kann die konstellation generell so bleiben wie sie ist. dann trägt der eigentümer eben die kosten für treppenhausbeleuchtung und heizung mit...
ist es nur das licht und die klingel kann relativ gut und einfach der jährliche bedarf hierfür geschätzt werden. das ist auch bei der abrechnung rechtens...
lg, Anna
ok danke das hat mir schon sehr viel geholfen.....:) denke bei mir ist es die heizung (therme)...und waschmaschine die über den hauptzähler läuft und dadurch mehr kosten enstehen... ist es aber nicht so dadurch das eine warmmiete hab....und die wohnung unten leer steht das der vermieter sich anmelden muss das muss er doch auch sowieso wenn ich ausziehe..?
lg,sven
Nein, der Hauptzähler hätte auf den Vermieter angemeldet werden müssen, denn der muss die Kosten des Leerstands zahlen.
Die Differenz zwischen Haupt- und Nebenzähler ist der Allgemeinstrom - der wird aber i.d.R. nach Fläche auf die Mietparteien umgelegt. Da hat der Vermieter Pech, dass erden Leerstandsanteil selbst tragen muss.
Nun gebe ich ja Peppi85 Recht, es müssten 3 Zähler vorhanden sein - sind es aber derzeit nicht - deshalb ist nach meiner Kenntnis trotzdem das jetzige Verfahren nicht berechtigt. Was gibt es denn für eine Heizung in dem Haus - läuft der Strom für den Betrieb der Heizung auch über den Zähler in der unteren Wohnung?