Fristlose Kündigung wegen angeblicher massiver Lärmbelästigung innerhalb 1 Woche ausziehen?
Hallo zusammen :)
Eben habe ich einen Brief persönlich von meinem Vermieter erhalten in dem steht, dass ich angebliche massive Lärmbelästigung betrieben haben soll. Nun soll ich innerhalb 1 Woche ausziehen. Ich hab letztes Jahr eine Abmahnung bekommen, da ich zu dem Zeitpunkt tatsächlich vermehrt laute Musik gehört habe. Dies habe ich aber nach dem ich die Abmahnung erhielt gelassen. Darf er mich innerhalb 1 Woche aus der Wohnung schmeißen? Morgen habe ich ein Termin beim Anwalt, aber ich kann nicht so lange warten. Ich hab dazu morgen noch eine Abtreibungen, in der ich 4 bis 5 Stunden in der Praxis bleiben soll. Ich weiß nicht, wie ich das innerhalb 1 Woche schaffen soll, weil ich auch noch nach der Abtreibung Schmerzen haben werde, da diese medikamentös geschieht.
5 Antworten
Na ja, wenn Du nicht ausziehst, dann muss der Vermieter Räumungsklage einleiten und bis die durch ist, dauert es Monate.
Auch die Polizei würde ihm da nichts nutzen.
Du musst also nicht unbedingt morgen zum Anwalt, aber so schnell wie möglich.
Falls Du gegen die Kündigung angehst, muss der Vermieter bei einem Prozess Zeugen benennen für Deine Verfehlungen bzw. es beweisen können.
Du müsstest erst mal selbst garnicht klagen, sondern zunächst nur der zugegangenen Kündigung fristgerecht , schriftlich widersprechen.
Das kann Dein Anwalt für Dich machen ( den Du ja eh' konsultieren willst ), damit Du erst mal Zeit gewinnst. Dann bleibt erst mal abzuwarten, wie der Vermieter darauf reagiert und ob er dann wirklich Räumungsklage gegen Dich erhebt.
So lange Du trotz der übergebenen Kündigung in der Wohnung verbleibst, musst Du bis dahin nur regelmässig Deine Miete weiter zahlen.
Alleine die Behauptung des Vermieters Du seist laut gewesen, reicht für diese Kündigung letztendlich nicht aus.
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Kuendigung-wegen-Ruhestoerung-5-Tipps-fuer-Mieter.html
Iwie sagt jeder was anderes 😅
Ich denke auch dass das nicht ausreicht.. Und Internetseiten sagen auch überall was anderes
was hat deine Abtreibung mit der Sache zu tun ? offenbar hast du dich nicht an die Regeln gehalten.. in der Abmahnung stand bestimmt was drin, was passiert, wenn du wieder mal gegen die Regeln verstösst.. nun haste den Salat
Ich hab nichts getan und es gibt auch keine Beweise dafür. Meine Abtreibung hat einfach humanische Gründe. Es gab keinen Zwischenfall von Polizei oder dass sich Nachbarn bei mir beschwert haben
die müssen sich auch nicht bei dir beschweren.. den Vermieter informieren reicht vollkommen aus.. deine Abtreibung hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun.. und sie interessiert den Vermieter ebenso wenig
Wenn Dir letztes Jahr bereits eine ( schriftliche ) Abmahnung wegen wiederholt massiver Ruhestörung zuging, und sie gleichzeitig die Androhung einer fristlosen Kündigung bei weiterem ( groben ) Fehlverhalten dieser Art enthielt, wäre eine fristlose Kündigung unter Nennung einer angemessenen Räumungsfrist durchaus nun möglich.
Die Angemessenheit einer Räumungsfrist richtet sich hier entsprechend des Umfanges des zu entfernenden Hausrates durch den gekündigten Mieter aus der Wohnung und hier liegt eine angemessene Räumungsfrist in der Regel zwischen einigen Tagen bis etwa 3 Wochen für eine grössere Wohnung mit mehr als 1 - 2 Zimmern ( Wohnräumen ) .
Die Gewichtung einer ausgesprochrenen Abmahnung kann sich zwar auch im Mietrecht durch entsprechend langfristige Wohlverhaltensphase zunehmend abschwächen, aber z.B. im Falle eines erheblichen Mietrückstandes sprechen wir hier von mindestens 24 Monaten tadellosen Fortverhaltens im Bezug auf stets pünktliche Mietzahlung ab Aussprache der Fristlosen, wenn der Mietkontenausgleich dann noch fristgerecht erfolgte.
Somit vermute ich mal, dass beschriebene Abmahnung mit Aussprache im letzten Jahr hier durchaus noch ausreichende Gewichtung für eine fristlose Kündigung haben könnte.
Etwaige Folgen der medikamentösen Abtreibung müsstest Du medizinisch in Hinsicht auf körperliche Belastbarkeit während dieser Behandlung abklären, was bei entsprechendem Attest körperlich nicht zureichender Belastbarkeit evtl. eine Fristverlängerung zur Wohnungsräumung ermöglichen könnte.
Wirklich rechtssicher wird Dir diese Frage aber nur der Anwalt in Deinem Fall beantworten können.
Also kann er mich ohne Beweise rausschmeißen? Ich hab hier nie Probleme gehabt, bis meine neue Mitbewohnerin eingezogen ist..
Irgend jemand muss dem Vermieter ja von Deinen neuerlichen Ruhestörungen erzählt haben, wenn er es nicht selbst mitbekommen hat. Wenn Du aus der Mitmieterschaft beim Vermieter angeschwärzt wurdest, wird solch eine Person im Zweifelsfall sowas auch bezeugen.
Ich war beim Anwalt, der sieht die Sache so wie ich. Die Kündigung ist nicht rechtens
Erheb erst mal Einspruch, dann hast du bestimmt noch 1-2 Wochen gewonnen.
Mache ich sowieso 😅
Aber dann muss ich doch die Kosten für die Klage bezahlen?