Was tun bei Abmahnung wegen Ruhestörung von Jugendlichen in Mietswohnung?
Mein Sohn 15 Jahre hat in den Wintermonaten des öfteren Besuch von zwei bis drei Freunden. Nicht immer geht es sehr leise zu was die Mieter unter uns sehr zu stören scheint. Ich wurde einmal darauf angesprochen, das die Freunde zu laut reden und zu oft da sind. Es handelt sich hierbei um einen Zeitraum am Tage zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr. Nach dem Gespräch habe ich die Besuchszeiten der Freunde auf zwei Tage die Woche beschränkt. Doch trotzdem kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, die soweit gingen, das die Freunde meines Sohnes bereits beim Klingeln von den Mietern unten an der Tür abgefangen wurden. Ich erhielt in den letzten Tagen daher eine Abmahnung des Vermieters auf Grund häufiger Ruhestörung und Lärmbelästigung. Meine Frage wäre nun, wieviel Lärm ist in Mietswohungen von Jugendlichen erlaubt und wie oft darf mein Sohn besuch empfangen ?
7 Antworten
Ich kann natürlich den Ärger verstehen, aber ich bin genauso eine Nachbarin, die einen 17-Jährigen -unbeaufsichtigten - Jugendlichen über sich wohnen hat. Die Schwester, die scheinbar seit ca. einem 3/4 Jahr die Aufsichtspflicht hat, kümmert sich mehr schlecht als recht (das würde ich Dir nicht unterstellen wollen). Man befindet sich dann als Nachbar wirklich in einer Ohnmacht. Was kann man denn tun?
Bei mir steht man sehr gerne (bevorzugt in der Nacht) auf dem Balkon und unterhält sich lautstark. Inzwischen habe ich es geschafft, dass wenigstens die Musik nicht immer in voller Lautstärke läuft. Aber meine Nerven sind platt. (Inzwischen bin ich seit über 6 Monaten wirklich genervt.) Man spuckt vom Balkon, schüttet Bier runter und überlegte auch schon mir ZITAT "auf den Balkon zu k otzen".
Inzwischen kam ich um einen Anruf bei der Polizei nicht mehr herum und wenn ich nun schon die Stimme höre, geht mein Puls auf ..... Wer sagt mir, dass nicht ich inzwischen überempfindlich reagiere und im Recht bin?
Solang es im Mietsvertrag nicht festgelegt ist, darf er so oft besuch empfangen wie er will... allerdings sollte er ab 22uhr ruhig sein, da dort die offizielle Ruhezeit anfängt.
das ist es ja eben, in der Mittagszeit zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie nach 22:00 Uhr halten sich keine Freunde von meinem Sohn bei uns auf.
Die Häufigkeit von Besuch darf euch natürlich nicht vorgeschrieben werden. Das wäre ein Eingriff in eure Persönlichkeitsrechte. Nun kann natürlich hier keiner beurteilen, wie laut sich dein Sohn mit seinen Freunden artikuliert oder generell verhält (Musik, Gepolter etc.)... Vielleicht könnt ihr da ja innerhalb der Wohnung mal schauen, ob man in Sachen Schallschutz etwas tun kann. Ist im Zimmer deines Jungen Laminat verlegt, könnte man eventuell einen Teppich auf die Fläche legen. Auch über die Lautstärke von Fernseh-/Musikgeräten könntet ihr feste Regeln abmachen. Und natürlich sollte man auch gewisse Verhaltensregeln einhalten... Man muss ja nicht 3 Stunden herumpoltern und grölen, um Spaß zu haben. Wenn ihr in einem Altbau wohnt, kann es obendrein auch sein, dass die Wände extrem gut Geräusche tragen und diese eventuell sogar verstärkt widergeben. Du solltest auf jeden Fall mit dem Vermieter in Ruhe sprechen. Deine Nachbarn dürfen andererseits eure Besucher aber auch nicht belästigen. Ist sicher eine schwierige Situation, für die man viel Feingefühl braucht...
Das macht die Situation für dich natürlich noch schwieriger. Dein Vermieter wird natürlich immer für seine Familie Partei ergreifen. Allerdings hat er damit juristisch noch lange kein Recht. So einfach kündigen kann er dir auch nicht. Das Ganze klingt aber schon ein wenig so, als wollte man euch auf Dauer aus der Wohnung stenkern.
ja das glaube ich auch, nur traurig denn wir wohnen schon 12 Jahre in diesem Haus
Und PLÖTZLICH sollt ihr viel lauter sein als zuvor?!?!?!... Vielleicht solltest du die Jungs ja mal da haben, wenn du auch daheim bist (Wochenende) und selber schauen, was da so abgeht... Obwohl man da ja nie genau weiß, ob sich die Kerls dann anders benehmen... Schwierig, schwierig! Ohne Beweise würde ich das alles aber trotzdem nicht auf mir sitzen lassen.
Besuch darf so oft empfangen werden wie man mag ... nur soll der Besuch nicht dauerhaft als "Nebenmieter" anwesend sein.
Unter Tags zwischen 16:00 und 19:00 ist das alles sowieso unkritisch - Ruhestörung gibts zur Mittags- und Nachtzeit.
"Zu laut" ist relativ ... man kann nicht erwarten, dass man vom anderen gar nichts hört, aber die Lautstärke ist auf ein sinnvolles Maß zu beschränken -> unnötiges Brüllen ist nicht und kann als Lärmbelästigung betrachtet werden.
Wenn eine Abmahnung wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durchgesetzt werden soll, so ist das schwierig, weil vermutlich die Belege fehlen (wieviel Personen, wann und um welche Uhrzeit mit welcher Lautstärke in welchen Räumen wahrnehmbar waren) - das erfordert üblicherweise anerkannte (und teure) Gutachten. Eine Abmahnung wegen häufiger Besuche ist ohnehin absurd.
Am besten n bisschen drauf merken, dass man nicht unnötig laut ist, ansonsten der Abmahnung widersprechen und auf die Sachlage (Uhrzeit, Besuchsrecht) hinweisen.
der vermieter müßte die lärmbelästigung schon nachweisen - so einfach kann man keine abmahnung schicken. kinderlärm ist auch kein kündigungsgrund. deine kids sollen sich halt ein bischne leiser aufführen, die musik nicht so laut machen usw. mehrr kannst du nicht tun.außer einer evtl. kündigung widersprechen...
das ist richtig, das Haus ist nicht gerade gut schallgedämmt - wie laut die Jungs jeweils waren, weiss ich leider auch nicht genau, da die Beschwerden sich auf die Zeitpunkte beziehen, wo ich nicht da bin/war also mit der zeitspanne wollte ich nur ausdrücken wann ca. die Jungs meines Sohnes da sind - die sind nicht immer drei stunden am stück da mit dem vermieter wollte ich eine gute lösung für alle finden aber auf meinen anruf hin und nach seiner rücksprache mit den mietern unter mir (was leider seine eltern sind und bereits über 80) drohte er mir nur mit kündigung und schickte mir vor ein paar tagen die abmahnung naja und nun habe ich die besuche komplett eingestellt, da ich berufstätig bin und nicht jeden tag zu hause sitzen kann