Fristlose Kündigung wegen Hasen?
Hallo ich habe gerade im Briefkasten die fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten, es gab eigentlich nie problem mit meinen vermieter bis sie herausfand das ich 4 Hasen bestizte. Es ist laut Mietvertrag aber erlaubt Haustiere jeglicher Art zu halten. Als mich die Vermieterin aufforderte meine Hasen abzugeben habe ich mich nicht darauf eingelassen da ich meine Hasen ordentlich halte und sie jede woche sauber mache also es auch keine Auswirkungen auf die Wohnung hat (sie leben ja auch im Garten) In der Kündigung ist aufgeführt wegen angeblicher "vermüllung des Gartens" was totaller Schwachsinn ist da unser Garten immer ordentlich geführt ist und auch keinerlei Müll da liegt oder etwas ähnliches, was der Vermieter da behauptet. Vorallem war der Vermieter auch selbst noch nie hier seit ich hier wohne. Ich habe eine 5 jährige Tocheter und der Vermieter droht mir bis Ende März auszuziehen oder ich bekomme eine Räumungsklage. Der Vermieter will aber von mir auch das ich bis November diesen Jahres noch Miete Zahle OBOWHL ich ja bis 30ten März ausziehen soll.
Darf er das überhaupt von mir verlangen? ist die Kündigung überhaupt rechtens? und kann er mich mit meiner 5jährigen Tochter von mir Verlangen das ich in 3 wochen schon auziehe? Ich habe auch nicht wirklich Geld um mir einen Anwalt zu leisten da die bei uns im kleinen Ort mehr als teuer sind. Was kann ich tun?
20 Antworten
So wie Sie es schildern, liegt kein Grund für eine Kündigung vor. Aber hier scheint sich eine ernsthaft Konfrontations abzuzeichnen, wobei Sie unbedingt fachliche Hilfe brauchen. Zum einen war der hinweis auf den Mieterbund in jedem Fall richtig. Falls Sie aber keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, müssen Sie sich beim Amtgericht einen Beratungshilfeschein besorgen. Mit diesem können Sie dann einen Fachanwalt für Mietrecht Ihrer Wahl aufsuchen um sich beraten zu lassen. Das kostet Sie dann auch nichts. Aber hier werden Sie wohl nicht ohne Anwalt klarkommen, denn eine Fristlose Kündigung auszusprechen und gleichzeitig die Miete für weitere 8 Monate beanspruchen, das grenzt ja schon an "Raubrittertum" Also keine Panik.
Ich denke du kannst dich entspannen. Erstens ist es absolut unzumutbar einen Menschen innerhalb von 3 Wochen vor die Tür zu setzen wenn er eine kleine Tochter hat. Das ist Blödsinn und kann resp. darf der Mieter nicht tun. Dann, warum solltest du noch ein halbes Jahr Miete zahlen wenn du nicht mehr da wohnst? Lass dich da nicht linken, mann muss nur Miete zahlen für die Zeit wo man in der Wohnung ist. Es gibt auch Vermieter die von den Mietern fordern die Miete des Vormieters nachzuzahlen oder sowas, das ist übrigens auch Quatsch. Geh jetzt als erstes in deinen Garten (im Falle dass er unordentlich ist, räum schnell auf), dann schiesst du Fotos und sprichst mit den Nachbarn. Wenn du deinen Vermieter nächstes mal siehst fragst du ihn freundlich "Wann ist denn nun der Gerichtstermin, ich würde mir das gerne in den Kalender eintragen?"
Ich wünsch dir viel Glück, auch wenn du das nicht brauchen wirst. Trotzdem würde ich mal nach einer neuen Wohnung in der Gegend schauen, denn mit so einem miesen Vermieter würde ich nicht wohnen wollen. Lg :)
Der Räumungsklage kannst du getrost entgegensehen. Sie wird keinen Erfolg haben. Sichere aber Beweise. Mach Fotos vom Garten, bitte Nachbarn, eventuell für dich auszusagen, dass der Garten in Ordnung ist. Selbst, wenn du den Garten vermüllt hättest, wäre das kein Grund, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Erst einmal müsste abgemahnt werden - aber die Abmahnung wäre ungültig, wenn dein Garten in Ordnung oder auch nur in einem zumutbaren Zustand ist.
Widerspreche dem Kündigungsschreiben, am Besten mit einem Foto des Gartens und einem Bekannten, der bezeugen kann, dass dieser in Ordnung ist.
Werde unbedingt Mitglied im Mieterverein! Der Jahresbeitrag kostet im ersten Jahr ca. 90 EUR und Du hast sofort Anspruch auf Hilfe durch deren Rechtsanwälte.
"Wenn der Mieter der fristlosen Kündigung widerspricht, ist [die Kündigung] tatsächlich durch die Mietzahlung unwirksam.
Wenn aber der Mieter die Kündigung akzeptiert und auszieht, dann hat der Vermieter Pech gehabt." Er kann dann nicht noch weiter Miete von dir kassieren, denn "fristlos bedeutet tatsächlich fristlos! Nicht nur für den Mieter, sondern eben auch für den Vermieter.
Daher mußt Du meines Erachtens nur Miete zahlen, solange du auch tatsächlich in der Wohnung wohnst. Ziehst Du beispielsweise am 20. aus, mußt Du auch nur 2/3 der Monatsmiete zahlen.
Daher kannst Du dich wohl gegenüber den Forderungen des Vermieters entspannt zurücklehnen."
LG Anita
Quelle: http://www.123recht.net/Frstlose-KuendigungMieter-soll-trotzdem-3-Monate-weiter-zahlen-__f73177.html