Fristlose Kündigung-Kein Geld mehr zahlen ab Kündigungsausspruch?
Wir haben unserer Tagesmutter Anfang Juni aus wichtigem Grund fristlos gekündigt. Allerdings haben wir erst ca. eine Woche nach diesem wichtigen Grund die fristlose Kündigung ausgesprochen, da wir uns erst genau erkundigt haben, ob man das machen kann etc. Aber wir haben unsere Tochter natürlich direkt nach dem Vorfall nicht mehr zur TM geschickt und nicht noch für die Woche in Betreuung gegeben. Für diese Woche hat sie also keinerlei Arbeitsleistung erbracht. Jetzt wissen wir nicht, ob wir die TM für die eine Woche (zwischen Vorfall und Kündigung) bezahlen müssen oder nur die Betreuungszeit, die unsere Tochter tatsächlich bei Ihr verbracht hat? Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
6 Antworten
Ein Entgeltanspruch steht der Tagesmutter laut BGB zu bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Da eine Kündigung nur schriftlich wirksam ist und auch nicht rückwirkend erfolgen kann, muss bis zum letzten Tag gezahlt werden. Ob sie eine Arbeitsleistung bis dahin erbracht hat, ist nicht entscheidend, sondern ob sie bis zum letzten Tag ihre Arbeitsleistung angeboten hat, wovon nach der Schilderung mal auszugehen ist. Denn Ihr habt ja die Tochter nicht mehr hingebracht - nicht sie hat die Betreuung der Tochter abgelehnt. Bestenfalls könnt Ihr Schadenersatz geltend machen.
Es hängt davon ab, was Du im Vertrag vereinbart hast. Was ich nicht verstehe, ist, daß Du erst eine Woche brauchst, um zu kündigen?
Trotzdem ist wichtig, was im Vertrag steht, wenn z.B. auch ev. Ausfallzeiten durch ein krankes Kind entstehen und die TM zur Betreuung eingeteilt war, daher vielleicht keine andere Betreuung als Ersatz da war, müßt ihr die Verlustzeit bezahlen.
Hallo,
ich gebe Mikyo Recht, im Normalfall muß die eine Woche noch gezahlt werden. Ich weiß ja nun nicht, was in diesem "Vorfall" passiert ist, je nach "Schweregrad" braucht die Woche auch nicht bezahlt werden.
Ich würde mir im Zweifelsfall Rat von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht holen.
LG
Karsten
Also .. ich kann dir jetzt nur eine Indirekte antwort geben: Arbeitsamt die werden es dir sagen können
Vielen lieben Dank ihr zwei! Dann hab ich ja einen Ansprechpartner :-*
Tagesmütter werden nicht über das Arbeitsamt vermittelt!
Ich kenne mich zwar nicht genau aus, aber ich habe mich einige Zeit lang mit Kündigungsregelungen beschäftigt und meines Wissens müsstet ihr diese eine Woche noch bezahlen
Bin auch eher dieser Meinung
aber wie gesagt: Arbeitsamt gleich morgen früh kontaktieren
Das Arbeitsamt hat überhaupt nichts mit Tagesmüttern zu tun ! TM arbeiten sozusagen selbstständig, privat!
also es gab einen Vorfall, nachdem wir unsere Tochter nicht mehr hingeben konnten. Weil wir uns aber in solchen Dingen nicht auskennen und man im Internet überall liest, dass man einen wichtigen Grund braucht damit die fristlose Kündigung auch wirksam ist, haben wir ne Woche gebraucht. Wir haben keinen Anwalt, den wir mal eben Fragen können und bevor wir die Kündigung zu Unrecht ausstellen, haben wir uns eben erst informiert.