Führerschein weg als Krankenwagenfahrer - was nun?

5 Antworten

Wenn Du Deinen Führerschein verloren hast, so solltest Du unbedingt mit Deinem Chef darüber reden. Entweder er kann Dir eine andere Arbeit geben in dieser Zeit, Du kannst Urlaub nehmen.

Crack  13.02.2015, 16:29

Wer kann denn 6 Monate Urlaub nehmen?

Allexandra0809  13.02.2015, 16:39
@Crack

Es war unter anderem in der Frage unbezahlter Urlaub aufgeführt

Crack  13.02.2015, 16:48
@Allexandra0809

Dann frage ich anders: Wer kann sich 6 Monate unbezahlten Urlaub leisten?

Allexandra0809  13.02.2015, 16:49
@Crack

Muss ja auch was vorgefallen sein, wenn der Führerschein 6 Monate weg ist. Ist ja nicht als Belohnung gedacht

Es gibt auch Ausnahmen, wenn man seinen Führrerschein beruflich braucht, du solltest dich von einem Anwalt beraten lassen, schau mal:

Praxishinweis: Sucht der Mandant, der als Berufskraftfahrer tätig ist, unmittelbar nach Sicherstellung des Führerscheins seinen Verteidiger auf, muss dieser darauf hinwirken, dass ggf. von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a Abs. 1 S. 2 StPO Ausnahmen gemacht werden. Der Verteidiger sollte seinen Mandanten darauf hinweisen, dass der Antrag aussichtlos ist, wenn er beim Fahren trotz Entziehung der Fahrerlaubnis „erwischt“ wird und er sich zudem strafbar macht (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).

  1. Allgemeine Voraussetzung für die Ausnahme

Bei der Antragstellung muss der Verteidiger den Sinn und Zweck der §§ 111a StPO, 69 StGB im Auge behalten. Deren Zweck ist es, Personen so lange vom Straßenverkehr fernzuhalten, wie diese voraussichtlich eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Deshalb ist Voraussetzung für eine Ausnahme von der vorläufigen Entziehung, dass der Zweck dieser Maßnahme, nämlich der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern, dadurch nicht gefährdet wird (BayObLG NZV 91, 397). Diese Voraussetzung muss der Verteidiger eingehend begründen. Die Rechtsprechung erwartet eine eingehende Darstellung der Gründe, die für eine Ausnahme sprechen (OLG Hamm VRS 62, 124).

Gutes Gelingen :-)

Quelle: http://www.iww.de/va/archiv/fahrerlaubnis-ausnahmen-vom-vorlaeufigen-entzug-der-fahrerlaubnis-f45247

clemensw  13.02.2015, 16:43

Der Text behandelt aber nur eine vorläufige Entziehung nach StPO §111 durch die Polizei.

Nachdem der Fragesteller eine Frist von 6 Monaten nennt, handelt es sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach um eine permanente Entziehung nach StGB §69 iVm einer Sperrfrist nach StGB §69a, die durch ein Gericht angeordnet wurde.

Pummelweib  13.02.2015, 16:56
@clemensw

Sehr wahrscheinlich, aber genau kann man es nicht sagen, deswegen wäre eine Kontaktierung eines Anwaltes ratsam, zumal es auch darum geht, warum der Führerschein entzogen wurde.

Bei 6 Monaten handelt es sich nicht mehr um ein Fahrverbot (max. 3 Monate), sondern um eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Dafür liegen idR schwerwiegende Gründe wie Alkohol, Drogen oder massive Verstöße gegen die StVO (=Punkte) vor

Beim Fahrer eines RTW ist davon auszugehen, daß er ohne Fahrerlaubnis die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann. Eine reguläre, personenbedingte Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist daher voraussichtlich erfolgreich. Sofern der Arbeitgeber den Fahrer nicht auf eine alternative Stelle setzen kann oder will, ist auch eine sofortige Freistellung möglich.

Für eine fristlose Kündigung hingegen bedarf es eines wichtigen Grundes - und zwar so wichtig, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer nachhaltig zerstört und die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

Zwei mögliche Konstellationen wären hier z.B. eine Trunkenheitsfahrt im RTW oder Konsum von Drogen, die aus den Beständen des RTW "abgezweigt" wurden.

Der Arbeitgeber kann natürlich auch auf eine Kündigung verzichten und den Fahrer unbezahlt freistellen, wenn er ihn unbedingt behalten möchte - einen Anspruch darauf hat der Fahrer allerdings nicht (und es ist mMn auch nicht ratsam für den Arbeitgeber, eine solche potentielle Gefahrenquelle weiter zu beschäftigen).

Mein5terAccount 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 19:13

Eine ausführliche und sachliche Antwort. Oft wurde angenommen, dass mir das passiert sein müsste, was glücklicher Weiße nicht zutrifft. :D

clemensw  13.02.2015, 20:36
@Mein5terAccount

Freut mich, wenn ich dir helfen konnte.

Es ist hier leider so, daß viele Fragesteller ihre Fragen in unpersonalisierter Form ("ein Fahrer") stellen oder gleich fiktive Personen vorschieben ("mein Freund / Arbeitskollege"), Bitte daher nicht von solchen Unterstellungen angegriffen fühlen (mache ich auch manchmal, wenn ich mich von einem Fragesteller veräppelt fühle)

Hallo.

Es gibt div. Ausnahmeregelungen. aber "verloren" klingt schon komisch, wenn er abgenommen wurde.
Wenn ein Krankenwagenfahrer seinen Beruf hat dann weis er im voraus das, sich sehr geordnet im Verkehr zu verhalten hat.
Das habe ich kürzlich vom Gericht für einen Taxi Fahrer gehört.
(Ich gehe gern zu Verhandlungen zum Gericht)
Der Grund währe ein wichtiger Grund.

Er hatte einen guten RA. der das auf 3 Monate setzen konnte, aber mit 2 Jahre auf Bewährung.  Dem darf in den 2 Jahren nichts passieren.

Der AG war auch da. der auch gesagt hat, er könne 3 Monate machen was er wollte auch im Büro bis zu unbez. Urlaub.

Es kommt auch darauf an wenn es Drogen waren würde es das hier nicht gelten illegale.
ob nach § 111a+ § 69 STPO.

Mit Gruß

Bley 1914

Da der Führerschein zum einen eine wesentliche Voraussetzung für Deine Tätigkeit ist und Du zum anderen durch Dein Verhalten im Straßenverkehr zum Führerscheinentzug beigetragen hast, kann das für den AG ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Ich persönlich hätte große Bedenken Dich weiter als Fahrer für Schutzbefohlene und Kranke einzusetzen.