Fristlose Kündigung der Wohnung bei Hartz IV. Was zahlt das Jobcenter?
Hallo zusammen,
ich möchte unbedingt und dringend von meinem Stiefvater ausziehen. Es gibt dort jeden Tag nur Auseinandersetzungen. Das Amt zahlt bisher 220 € Kaltmiete für diese Wohnung/Zimmer.
Jetzt ist es so, daß er mir die fristlose Kündigung geben will ohne daß sie von mir verschuldet ist.
Nun meine Fragen:
Gibt es dann eine Umzugsgnehmigung? Gibt es Umzugskosten? Gibt es eine Erstausstattung? Darf die Miete teurer sein als 220 € Kaltmiete? Wird das Darlehen im neuen Umzugsort bzw. neuen Bundesland übernommen?
Wäre super, wenn mir jemand helfen würde.
Lg Markus
5 Antworten
Jetzt ist es so, daß er mir die fristlose Kündigung geben will ohne daß sie von mir verschuldet ist.
Und warum`? Kann er das wirksam begründen? Wenn nicht - dann wird das wohl nix mit ´ner fristlosen Kündigung.
Wegen Eigenbedarf kann man aber nicht fristlos kündigen. Und der Eigenbedarf muss nachgewiesen werden.
Dein Stiefvater ist nicht verpflichtet dich bei sich wohnen zu lassen,auch wenn er Miete von dir bekommt,wenn er Eigenbedarf anmeldet und dieser auch berechtigt ist,muss er dennoch die Kündigungsfrist einhalten und kann hier nicht fristlos kündigen !
Das könnte er wenn du mit der Miete in Rückstand sein würdest.
Du musst bei deinem zuständigen Jobcenter den Umzug beantragen und dir die Zusicherung für die Kostenübernahme geben lassen,dann bekommst du auch Beihilfe für den Umzug gezahlt,die Kaution wird dir als zinsloses Darlehen bewilligt und es gibt auch eine Erstausstattung,wenn es deine erste eigene Wohnung ist.
Es gibt dann auch mehr als die bisherigen Kosten für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt,wie viel das ist wird dir das Jobcenter dann genau sagen.
Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen deiner Stadt.
Die Bewilligung zum Umzug wirst du aber nur für den Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters bekommen,wenn du daraus wegziehen möchtest oder gar in ein anderes Bundesland,dann wirst du dem Jobcenter schon einen wichtigen Grund nennen und belegen müssen.
Der könnte dann z.B. darin bestehen,dass du da eine versicherungspflichtige Beschäftigung gefunden hast und der Umzug deshalb notwendig ist.
Jetzt ist es so, daß er mir die fristlose Kündigung geben will ohne daß sie von mir verschuldet ist.
Dann kann er Dir nicht fristlos kündigen.
Und bei Eigenbedarf kann er auch nicht fristlos kündigen.
Gibt es dann eine Umzugsgnehmigung? Gibt es Umzugskosten? Gibt es eine Erstausstattung?
Wenn es berechtigte Gründe gibt, dann ja.
Z.B. dass es dauernd Streit gibt und Dich psychisch belastet. Gehe zum Jobcenter und frage dortnach.
Darf die Miete teurer sein als 220 € Kaltmiete?
Google:
Deine Stadt, Mietspiegel
Wird das Darlehen im neuen Umzugsort bzw. neuen Bundesland übernommen?
Schau mal hier rein:
http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html
LG
johnnymcmuff
Die Arbeitsagenturen und Familienkassen sind, je nach Anliegen des Kunden, unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
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0800/4 5555 20 – für Arbeitgeber
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+49 911/ 1203 1010 – für Gespräche aus dem Ausland.
Was hat denn jetzt Die Agentur für Arbeit mit dem Jobcenter zutun? Ich beziehe Hartz IV und deine Antwort sagt nichts zu meiner Frage aus.
Ich wollte damit - wenn auch sarkastisch - nur signalisieren, dass Dir die zuständige Stelle/das zuständige Amt wahrscheinlich am besten auf all Deine Fragen antworten kann.
Du hast zwar geschrieben, dass HartzIV bezogen wird, aber ich nahm an, dass das von Deinem Stiefvater bezogen wird und Du dich in einer Ausbildung, oder einem Beschäftigungsverhältnis befindest.
ich möchte mich hiermit bei ihnen entschuldigen, sorry ich habe überreagiert, ist alles nicht so leicht momentan für mich, sie haben es ja nur gut gemeint ;)
das kann dir nur das Amt erklären, da wo du hinziehen willst, da es vom Kreis/Land/Gemeinde/Stadt immer verschieden ist
er begründet dies mit Eigenbedarf