Fristlose Kündigung ( Eigenverschulden) wie geht es jetzt weiter?

6 Antworten

Da muß noch mehr vorgefallen sein. Wegen einmal verschlafen wird man nicht gekündigt. Rufe beim Arbeitsamt an und melde dich so. Nachfragen kannst du gleich dabei nach Öffnungszeiten. Die Sperre ist richtig, aber eventuell kann man verhandeln wegen Härtefall ( Mietzahlungen, Rechnungen )

Hi, anrufen und sich arbeitslos melden wird nicht reichen, denn Du mußt nen Antrag ausfüllen und abgeben -- erst dann biste registriert. Aber warum wurdeste fristlos gekündigt? Gabs schon mehrere "Vorfälle", die eine Kündigung rechtfertigen? Das allerdings kannst nur Du beantworten bzw die Leutz von der Arbeitsagentur nach Prüfung. Dort wird man Dir auch sagen, wie es weitergehen kann.

ähm, also, mal ehrlich, wegen einmal verschlafen bekommt man keine kündigung. das ist fakt und da muss dann vorher schon was gewesen sein (oder bist du bei einer za?).

du kannst dagegen, wenn es das erste mal war, angehen..... dem arbeitsamt erzählst du es so, wie es war, lügen bringt eh nichts. und wieso hat das amt zu? wir haben montag? mach die pferde nicht kopfscheu. alles der reihe nach. wenn du eine sperre wegen eigenverschulden bekommst.... also noch einmal, dann versuchst du uns hier einen bären aufzubinden.... ehrlich währt am längsten. alles der reihe nach angehen... viel erfolg!

Zuspätkommen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Kam das wiederholt vor?

Eine Sperre sehe ich momentan nicht gegeben.

Das Arbeitsamt hat ja irgendwann wieder offen. DANN hingehen und arbeitslos / arbeitssuchend melden. Das muss immer persönlich erfolgen.

Anwalt aufsuchen!!!

na eigentlich dauert es schon mindestens einen tag bis die kündigung da ist. so lange kann man im normalfall nicht schlafen. wenn das einmnal passiert kommt eigentlich auch nicht gleich die kündigung.

curiel1337 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 10:54

mir wurde sie vom ZA Personal eingeworfen, aber die Lohnabrechnungen musste ich immer holen :D