Freundin in der Pflege hat Minusstunden aufgebaut, verfallen die?
ne Arbeitskollegin von Mir arbeitet in einem Altenheim. Folgendes Problem. Vor einem Jahr war noch eine andere PDL da... die hat Sie total in die Minusstunden getrieben und jetzt hat Sie ca. 100 Minusstunden.... das ist alles inzwischen über ein Jahr her. Sie arbeitet Vollzeit und hat Kinder, kann deswegen diese Überstunden nicht abarbeiten...
Und deshalb meine Frage, verfallen diese Minusstunden nicht irgendwann?
Vielen Dank im Vorraus!
9 Antworten
Hallo Sadi Minusstunden in der Pflege?Soetwas hab ich ehrlich noch nicht erlebt eher haben wir Überstunden gemacht und dann abgebummelt. Wie sind die denn entstanden?Ist deine Koll.täglich eher nach Hause gegangen?In einem Altenheim ist doch immer was zu tun und wenn sich das Personal mal Zeit für die Bewohner nehmen kann dürfte es logischerweise nicht zu Minusstunden kommen, ist mir leider zu hoch um das zu verstehen.. Gruß Egzon
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, hat er den Schicht-/Einsatzplänen zugestimmt? Gibt es eine Betriebsvereinbarung über Plus- und Minusstunden (Stundenkonto)?
Grundsätzlich braucht man Minusstunden die man nicht selbst verursacht hat nicht nachzuarbeiten. Dazu sollte man dem Arbeitgeber gegenüber seinen Willen zur Vertraqgserfüllung (vereinbarte Stundenzahl) geäußert und seine Arbeitskraft angeboten haben. Wenn man dann weniger als die Sollstunden Arbeit hat, befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug.
Dazu heisst es in § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug: "Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein."
Trifft der Annahmeverzug vollumfänglich zu gibt es keine Minusstunden.
Laut Gesetz braucht der Arbeitnehmer nicht jedesmal extra auf seinen Arbeitswillen hinzuweisen. Es gibt in der Arbeitsrecht-Kommentierung von Peter Wedde dazu folgende Aussage: "Voraussetzung des Annahmeverzugs: § 615, 2 setzt zunächst ein erfüllbares Arbeitsverhältnis voraus,
§ 615, 2a Angebot der Arbeitsleistung: Im Grundsatz ist ein tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung erforderlich. Der AN hat sich am Arbeitsplatz einzufinden und dort seine Arbeitsleistung anzubieten. Ein wörtliches Angebot der Arbeitsleistung kann genügen, wenn der AG vorher erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen. Diese Angebote bestehen grundsätzlich nach einmaliger Ausübung fort und müssen nicht wiederholt werden.
Es wird ja wohl irgendjemand mal gehört haben wie sich der AN über die wenigen Stunden beschwert hat oder der AG gefragt wurde ob man wohl seine reguläre Stundenzahl bekommen könnte. Das genügt, die Arbeitskraft wurde dann angeboten und der Wille zu arbeiten erklärt.
überstunden müssen angeordnet werden vom chef
Das ist korrekt. Bei meiner Antwort ging ich auf die Frage von "dogit" ein. Er/Sie fragte nach dem Nachweis des AN bezüglich des Angebots der Arbeitsleistung. Beim ganzen Sachverhalt geht es ja nicht um Mehrzeit (Überstunden). im Gegenteil, der Annahmeverzug bezieht sich ja auf, lt. Arbeitsvertrag, zu wenig gearbeitete Stunden des AN
Aber noch zur Anordnung/Bewilligung/Genehmigung von Überstunden: Kann ein Chef auch nur alleine machen wenn kein BR vorhanden ist. Ansonsten sind diese Genehmigungspflichtig
richtige und arbeitsrechtl. korrekte Antwort...
Hallo Sadi1102, ich war auch mal PDL gewesen. Auch ich habe MA in Minusstunden gefahren, um sie später einsetzen zu können. Der Betriebsrat erzählte mir immer wieder, dass die Mitarbeiter diese Stunden nicht nacharbeiten müssten. Ich habe dann übers Jahr verteilt die Minusstunden langsam wieder abgebaut (bei Krankenschein 1-2 Dienste, in denen sie eingesprungen sind), anstatt Überstunden aufzubauen bei anderen Kollegen. Aber ich wißte genau, wenn sich die Mitarbeiter darauf bestanden hätten, die Überstunden zu löschen, hätte ich wohl Pech gehabt. So ist es für mich (Betrieb) gut ausgegangen. Fragt doch mal bei Euren BR nach, wenn ihr einen habt. Wie es rechtlich eigentlich aussieht, weiss ich nicht, aber der BR bestimmt. lg Frank
das ist nicht rechtens.... das hat der Betriebsrat schon richtig gesagt.....
hallo minusstunden von einem jahr verfallen .....vom vormonat nicht ..... dieses problem hatte ich als heimleiter; das gesetz RA sagte folgendes : der arbeitgeber ist in der pflicht, dass die vertraglichen arbeitstunden eingehalten werden und zwar monatlich ...... und nicht minusstunden gesammelt werden dürfen..
der arbeitgeber ist dafür zuständig und nicht der mitarbeiter.
hexle hat das schon richtig ausgeführt.
Hallo Sadi1102, wenn deine Arbeitskollegin vor einem Jahr, egal aus welchen Gründen in die Minusstunden gerutscht ist, wird sie diese mit höchster Wahrscheinlichkeit abarbeiten müssen.
Es ist ja nur eine interne Versetztung von Seitens der Pflegedienstleitung,hier vorgenommen worden.Und die Minusstunden, hat die alte PDL pflichtgemäss an ihre neue Kollegin weiter gegeben.
Deswegen sollte man unbedingt seine Über oder Minusstunden im Auge behalten,damit es nicht zu solch einer Anhäufung kommt.
nein der AG ist in der veratnwortung, dass die montll. dienstplanstunden eingehalten werden und so geplant werden und nicht der mitarbeiter
@ischdem, klar ist der AG dafür verantwortlich, aber der AN muss auch über seine Minus oder Überstunden Bescheid wissen. Wenn er alles nur hin nimmt, braucht er sich hinterher nicht zu wundern wenn er nacharbeiten muss.
@Hexele2: Erstmal absolut korrekt! DH
Nun ist es aber auch nötig nachzuweisen das die Minustunden nicht selbst verursacht wurden, denn der Arbeitgeber kann hier sagen:" Das kann ja jedEr behaupten".
Wie man aus der Numer rauskommen will ist mir noch nicht ganz schlüssig.