Darf ich mit dem Auto von meinem Bruder fahren?
Hallo,
ich morgen eine lange Strecke fahren, dem alten Auto von mir traue ich das nicht mehr zu.
Mein Bruder würde mir sein leihen, wiederum sagt er das ich auf das KFZ nicht angemeldet bin, was soviel heißt das wenn ich ein Unfall baue oder an einem beteiligt bin, das ich dann am "arsch" wäre.
Stimmt das oder ist es erlaubt oder was gibt es da für Möglichkeiten ?
7 Antworten
Wenn er als Alleinfahrer bei seiner Versicherung eingetragen ist, könnte es im Fall der Fälle schon Probleme geben - also - wenn was passiert !
Wenn nicht, dann hat - wenn was passiert seine Versicherung dafür aufzukommen. Dafür ist ja eine Versicherung da - und - viele Fahren mal mit einem KFZ des Kollegen, Freundes, Bruders, der Eltern, oder mit einem Firmenfahrzeug - also - vorher evtl. den Vers. Vertrag mal lesen, wenn er Alleinfahrer ist, Versicherung informieren und (schriftlich) bestätigen lassen, das du mal fahren darfst - allerdings bis morgen eine Bestätigung zu kriegen wird wohl knapp !
Ansonsten - wenn du einen Führerschein für dieses Auto besitzt - kannst du auch legal damit fahren. - Ohne das du am Ar....h bist, wenn was passiert - jedenfalls laut Gesetz - ob Dein Bruder Dir dann den Ar...h aufreist, ist etwas anderes - das musst du mit ihm klären !!! hihi
Ja darfst du.
Das Vorzeigen des Fahrzeugscheins [Zulassungsbescheinigung Teil 1] dient als Nachweis, daß du berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Deshalb soll man ihn auch nicht im Auto aufbewahren, weil sonst jeder Autodieb gleichzeitig ein Dokument hat, daß ihn scheinbar das Fahrzeug legal zu fahren zuläßt.
Du darfst problemlos ganz normal das Auto fahren. Die einzige Sache, die Dein Bruder vermutlich meint - Du bist bei seiner Versicherung nicht als berechtigter Fahrer hinterlegt.
Verursachst Du nun einen selbst verschuldeten Unfall mit Fremdschaden, muss die Versicherung den Fremdschaden sehr wohl regulieren. Denn versichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer. Die Versicherung wird aber Prämien von Deinem Bruder nachfordern, weil er im Versicherungsvertrag falsche Angaben über den Fahrer gemacht hat.
Ja klar, so weit kommt das noch, die Versicherungsgesellschaft bestimmt wer fahren darf:-)
Dein Bruder soll seine Versicherung anrufen und dich für 2 Tage einschließen lassen. Name des Sachbearbeiters erfragen/notieren.
eine spezielle Person kann man generell nicht auf seinen KFZVertrag eintragen lassen. das geht nur mit Personengruppen.
Fahranfänger und Personen unter einem bestimmte Alter kosten extra.
wenn er angegeben hat, dass niemals nie irgendwer anders das Auto fährt, dann hat er recht.